Trotz Kopierschutz anonym bleiben

Rechtsstreit um Charley-Pride-CD endet mit Vergleich

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Der Rechtsstreit um eine der ersten kopiergeschützten Audio-CDs auf dem US-Markt hat jetzt zu einem Vergleich zwischen Klägerin, Plattenlabel und Kopierschutz-Hersteller geführt. Letztere verpflichten sich zu zahlreichen Zugeständnissen, die CD-Kopierschutz-Mechanismen insgesamt zu einer komplizierten Angelegenheit machen könnten.

Als Charley Prides Album "A Tribute to Jim Reeves" im Frühjahr letzten Jahres auf den Markt kam, wurde es von der Plattenfirma Fahrenheit Entertainment und dem Kopierschutz-Hersteller Sunncomm kräftig als erste Napster-sichere Audio-CD beworben. Doch dieser Werberummel ließ auch Kritiker wachsam werden und führte schließlich zur Klage einer Konsumentin namens Karen DeLise gegen die beiden Firmen. (Kopierschutz-Country)

DeLise wandte sich mit ihrer Klage gegen die ihrer Meinung nach unzureichende Kennzeichnung der CD. Vor allen Dingen sah sie aber ihr Recht auf Privatsphäre dadurch eingeschränkt, dass die beteiligten Firmen von ihr persönliche Daten verlangten. Um Konsumenten den Zugriff auf Musik auch vom PC aus zu ermöglichen, erlaubt Sunncomm den Download kopiergeschützter Windows Media-Dateien, verlangt dazu aber zuvor eine Registrierung.

Der Vergleich im Detail

Genau dies soll nun jedoch in Zukunft nicht mehr nötig sein. Sunncomm und Fahrenheit Entertainment verpflichten sich in dem am Donnerstag geschlossenen Vergleich, die Downloads der fraglichen Pride-Songs anonym anzubieten. Persönliche Daten wie etwa "E-Mail-Adressen oder IP-Adressen" sollen nicht mehr abgefragt beziehungsweise gespeichert, bereits erhobene Daten innerhalb der nächsten 30 Tage gelöscht werden.

Zudem verpflichtet sich Fahrenheit Entertainment zu einer detaillierten Kennzeichnung der CD. So soll unter anderem darauf hingewiesen werden, dass die CD nicht mit DVD-Playern und CD-ROM-Laufwerken wiedergegeben werden kann. Außerdem soll die Kennzeichnung die genauen Systemvoraussetzungen für das Nutzen der geschützten Downloads (Windows 98 oder neuer, Windows Media Player 7 oder höher, Internetzugang) ersichtlich machen.

Wer Schwierigkeiten mit der CD hat, soll sie garantiert umtauschen können - eine Regelung, die auch bisher schon Usus für kopiergeschützte CDs ist. Neu ist allerdings, dass im CD-Booklet sowie auf den Startseiten der Sunncomm- und Fahrenheit-Webangebote auf diese Möglichkeit hingewiesen werden soll.

Interessant ist auch, dass der Vergleich ausdrücklich auf die "First Sale Doctrine" eingeht. Dieses Recht ermöglicht es Käufern einer CD beispielsweise, diese per Ebay weiterzuverkaufen. Im Fall der Charley Pride-CD kann dabei auch das Recht auf Downloads der Windows Media-Dateien auf eine andere Person übertragen werden.

Ein Beispiel für andere Plattenfirmen?

Zunächst einmal gilt dieser Vergleich nur für das fragliche Album des Country-Musikers Charley Pride. Welche Folgen dieser Vergleich darüber hinaus für die Musikindustrie und ihre Bemühungen um sichere CDs haben wird, ist derzeit noch nicht abzusehen. DeLises Anwältin Ira P. Rothken erklärte dazu:

"Wir hoffen, dass dieser Vergleich anderen Plattenfirmen ein Beispiel sein wird, wenn sie funktionell eingeschränkte CDs verkaufen wollen."

Ob diese sich aber daran halten werden, ist fraglich. So sind anonymisierte Downloads - etwa durch einen individuellen Key-Code auf jeder CD - zwar möglich, aber gerade für bereits auf dem Markt befindliche CDs mit horrenden Kosten verbunden. Auch in Sachen Kennzeichnung müssten die Plattenlabels noch so einige Lektionen nachholen. Bisher erscheinen kopiergeschützte CDs oft nur mit sehr schlichten Hinweisen, manchmal wird ganz auf eine Kennzeichnung verzichtet. Verweise auf das Recht zum Umtausch sucht man jedoch vergebens. Immerhin hat die Universal Music Group bereits damit begonnen, ihre Kunden über diese Möglichkeit im Netz zu informieren. Aber ob vergleichbare Hinweise demnächst tätsächlich ihren Weg auf die Startseite des Umusic.com-Web-Angebots finden werden?