Twitpic und die digitale Landnahme
Der Twitter-Bild-Dienst Twitpic verkauft die Bilder seiner Nutzer an einen Online-Fotohändler und beruft sich auf die von allen per unbewusstem Klick akzeptierten Terms of Service. Und dann?
Der aktuelle 2.0-Skandal heißt Twitpic und ist eigentlich nur ein Symptom für eine Entwicklung, die uns alle mehr bedroht als wir gerne wahrhaben möchten. Konkret geht es um die Meldung, dass der Twitter-Bild-Hoster Twitpic die kommerzielle Verwertung von Millionen von privaten Bildern an den kommerziellen News- und Bilderhändler W.E.N.N. lizenziert hat (wie dieser zuvor übrigens schon von Plixi).
Dürfen die das? Ja und Nein. Ja, weil in den Terms of Service, also den allgemeinen Geschäftsbedingungen, zuweilen der Passus auftaucht, dass man Twitpic ein nicht näher spezifiziertes und weiter übertragbares Nutzungsrecht an den hochgeladenen Pics einräumt. Das wäre dann praktisch ein Vertrag bürgerlichen Rechts. Und Nein, weil das deutsche Urheberrecht eindeutig in Paragraph 32 festschreibt, dass dem Urheber eine angemessene (sozusagen branchenübliche) Vergütung zusteht, der Verwerter sich nicht auf abweichende Vereinbarungen berufen kann und die einzige Ausnahme davon durch den Urheber erklärt werden kann: as für jedermann geltende, einfache Nutzungsrecht.
Und jetzt? Hat W.E.N.N. exklusive kommerzielle Verwertungsrechte an privaten Twitpics oder nicht? Kann die Bildagentur Blogbetreiber verklagen oder abmahnen lassen, wenn diese getwitpicte Bilder reposten (oder retweeten) und die betreffenden Pics durch den Deal auch im W.E.N.N.-Katalog verzeichnet sind? Und falls ja, muss die Agentur dann den Urheber ausfindig machen, um ihn am Umsatz zu beteiligen?
Die Zusammenhänge sind kompliziert. Im Zweifelsfall sollten wir davon ausgehen, dass ein deutsches (oder anderes nicht-US-anglo-amerikanisches) Urheberrecht ignoriert wird, und die exklusive kommerzielle Nutzung von urheberrechtlich geschütztem Material unter Verweis auf die bestehende Vertragslage so lange weiter geführt wird, bis für den Verwerter das Risiko juristischer Kosten zu groß wird. Eine einfache geschäftliche Kalkulation, unternehmerischer Alltag. Nur die unregulierte Grauzone, und mit ihr das juristische Minenfeld verschiebt sich immer weiter zugunsten der digitalen Verwerter - auf Kosten der Konsumenten und Kreativen. Die digitale Landnahme schreitet ungebremst voran.
So beklagten beispielhaft schon im Jahr 2002 Teilnehmer einer "Konferenz zur Zukunft der Globalen Güter in der Wissensgesellschaft" in Berlin eine Perversion des Systems rechtlicher Absicherung der geistigen Leistung durch Urheberrechte, Patente oder Markenzeichen. Damals, zu Beginn des immer noch jungen Jahrtausends, gab es aber noch kein Web 2.0, keine Social Networks, keine Blogs und schon gar kein Microblogging, ja noch nicht einmal Flickr (nein, GeoCities zählt hier nicht). Und damit auch keine ungehobenen Schätze der endlosen Interwebitubes. 2002 war Kultur auch und gerade im Internet noch weitgehend ein zumindest ansatzweise kontrollierbarer Top-Down-Vorgang, mit wenigen Produzenten und vielen Konsumenten, und nicht ein Bottom-Up-Füllhorn unendlich nachquellender Inhalte.
Kernschmelze des "User Content Gold Rush"
Gerade am Beispiel Twitpic zeigt sich die aktuelle Problematik der Urheberrechtsentwicklung: Wenn jeder nicht nur Konsument, sondern auch Urheber ist, wird das Problem der Definition von Verwertungsrechten auf eine neue Stufe gehoben. Urheberschaft war bisher ein Fall für Spezialisten: Autoren, Musiker, Fotografen. Diesen mutet der Gesetzgeber eine gewisse grundsätzliche Befähigung zu, Verträge zu verstehen und abzuschließen. Das wird ab heute anders sein: Twitpic ist für alle da, nicht nur für mehr oder weniger professionell Tätige.
Wir sollten damit rechnen, dass noch im laufenden Jahr eine der vielen hochspezialisierten Anwaltskanzleien eine Abmahnung für eine Urheberrechtsverletzung an den ursprünglichen Urheber eines Bildes (oder Textes) verschickt, weil die Verwertungsrechte daran durch Verträge zwischen unterschiedlichen international tätigen Firmen eben dann in London, New York oder Boulder, Colorado liegen. Spätestens dann platzt die Bombe, oder, um in aktuelleren Bildern zu bleiben, tritt die Kernschmelze des "User Content Gold Rush" ein.
Nicht, dass uns das was bringen würde - im Gegenteil, wir müssen die Einrichtung von Sicherheitszonen um havarierte Digitalrechte-Reaktoren befürchten. Der Twitpic-Mikroskandal von heute ist einfach nur das unübersehbare Zeichen dafür, dass das user-generierte Web-2.0 schon länger angestrengt damit beschäftigt ist, seine Unschuld zu verlieren. Erfolgreich, wie wir allerspätestens jetzt wissen.