Uganda: Steuer für Nutzer von Facebook, WhatsApp, Twitter, Instagram und Skype

Grafik: TP

Die Abgabe soll die Staatseinnahmen um etwa vier Prozent steigern und der Verbreitung von Gerüchten entgegenwirken

Der folgende Beitrag ist vor 2021 erschienen. Unsere Redaktion hat seither ein neues Leitbild und redaktionelle Standards. Weitere Informationen finden Sie hier.

Im ostafrikanischen 35-Millionen-Einwohner-Staat Uganda haben 22 Millionen Menschen Zugriff auf Mobiltelefone und 17 Millionen auf das Internet. Diejenigen davon, die über ihr Mobiltelefon die Dienste Facebook, WhatsApp, Twitter, Instagram oder Skype nutzen, sind seit gestern verpflichtet, eine Sondersteuer in Höhe von 200 Uganda-Schilling (UGX) - umgerechnet etwa fünf Eurocent - zu zahlen, die die Mobilfunkanbieter über die Gebühren eintreiben müssen.

Für ugandische Verhältnisse ist die Höhe der Steuer beträchtlich: Die gut 18 Euro, die auf das Jahr umgerechnet fällig werden, entsprechen etwa drei Prozent des jährlichen Pro-Kopf-Einkommens. Die mehr als dreihundert Millionen Euro, die sich der ugandische Finanzminister Matia Kasaija den Schätzungen seiner Experten nach jährlich davon erhofft, würden die Staatseinnahmen um etwa vier Prozent steigern. Zu diesen Einnahmen hinzu kommen solche aus einer ebenfalls neuen einprozentigen Umsatzsteuer auf Geldtransaktionen mit dem Mobiltelefon. Solche Geldtransaktionen sind in Afrika vor allem bei ärmeren Bevölkerungsschichten von großer Bedeutung (vgl. Billige Buschtrommel).

"Olugambo"

Darüber hinaus soll die neue "Facebook-Steuer" aber auch Gerüchte stoppen, die der Meinung des seit 1986 herrschende ugandischen Präsident Yoweri Museveni nach durch Soziale Medien gefördert werden. Bereits während der Präsidentschaftswahlen 2016 hatte der Hema-Tutsi den Zugang zu mehreren Social-Media-Diensten sperren lassen, um die "Verbreitung von Lügen" zu unterbinden. Andere Internetnutzungen werden seinen Angaben nach nicht besteuert, weil sie der Bildung und der Wirtschaft dienen, was den Bürgern seines Landes gewisse Schlupflöcher lassen könnte.

Mit dem Ziel der Bekämpfung von "Olugambo" ist die Facebook-Steuer auch eine Entsprechung zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG), mit dem die Große Koalition in Deutschland ein ähnliches Ziel verfolgt - und ebenso wie das NetzDG hat auch die ugandische Facebook-Steuer bei Kritikern den Verdacht geweckt, vor allem dem Machterhalt zu dienen. Der ugandische Finanzminister Kasaija versuchte solche Kritik mit dem Versprechen zu kontern, dass die zusätzlichen Steuereinnahmen nicht nur in die "Sicherheit" und eine Gehaltserhöhung für den öffentlichen Dienst, sondern auch in die weitere Elektrifizierung des Landes investiert würden. Dadurch, so Kasaija, könnten dann mehr Menschen das Internet nutzen.

Anti-Fake-News-Gesetze auch in Tansania und Kenia

Auch in Ugandas Nachbarländern Kenia und Tansania gehen die Staatsführungen derzeit gegen "Fake News" vor. In Tansania zwingt die Regierung Blogger seit April deshalb nicht nur, eine umgerechnet etwa 800 Euro teure Lizenzgebühr zu zahlen, sondern auch ihre Einkünfte und Finanziers offenzulegen. Während das dazu erlassene Gesetz vor Gericht stand hielt, gelang es Journalisten und Bloggern in Kenia, Teile eines dort seit dem 30. Mai geltenden neuen Computer-Misuse-and-Cybercrimes-Gesetzes, das die Verbreitung von "Fake News" mit einer Strafe in Höhe von umgerechnet fast 43.000 Euro bedrohte, für ungültig erklären zu lassen.

Obwohl in den drei ostafrikanischen Ländern nur Kiswahili und Englisch Amts- und Verkehrssprachen sind, handelt es sich doch um Vielvölkerstaaten, in denen es in der Vergangenheit teils zu erheblichen ethnischen Konflikten kam (vgl. Neuheidnische Moslems gegen christliche Taliban). Solche ethnischen Konflikte dienen den Staatsführungen als Begründung dafür, die Zensur von Medien zu rechtfertigen. Das Musterbeispiel ist der von Hutu begangene Massenmord an Tutsi in Ruanda, bei dem der Sender Radio Télévision Libre des Mille Collines (RTLM) 1994 eine wichtige Mobilisierungsrolle gespielt haben soll (vgl. Lebenslänglich für Inhalte in Radiosendungen und Zeitungen).

Empfohlener redaktioneller Inhalt

Mit Ihrer Zustimmmung wird hier eine externe Buchempfehlung (Amazon Affiliates) geladen.

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen (Amazon Affiliates) übermittelt werden. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.