Unfreiwillige Subvention
Über 800 Autoren appellieren an Bundesjustizminister Maas, die rechtswidrige Ausschüttungspraxis der Verwertungsgesellschaften nicht zu legalisieren
Im November entschied der Europäische Gerichtshof in einem Fall aus Belgien, dass Verwertungsgesellschaften die Urheberpauschale nur an Autoren, aber nicht an Verlage ausschütten dürfen. Zwei Monate später verabschiedeten die deutschen Verlage auf ihrer Jahrestagung eine Resolution an die Bundesregierung, in der sie von dieser fordern, die Rechtslage so zu ändern, dass sie weiterhin die Hälfte der Ausschüttungen bekommen. Kurz darauf versprach ihnen Bundesjustizminister Heiko Maas auf einem Urheberkongress in Berlin genau das.
Die Leidtragenden solch einer Gesetzesänderung zugunsten der Verlage wären die Autoren. Der Kurd-Laßwitz-Preisträger Tom Hillenbrand hat deshalb einen offenen Brief an den SPD-Politiker veröffentlicht, den am Montag gut 800 Autoren unterzeichnet hatten - darunter viele bekannte Namen wie Andreas Eschbach, Daniel Kehlmann, Navid Kermani, Thomas Knüwer, Jens Lubbadeh, Eva Menasse, Bastian Sick, Sibylle Berg, Xaõ Seffcheque und Matthias Matting.
In dem Brief informieren die Autoren Maas darüber, dass das Durchschnittseinkommen dieses Berufsstandes 2015 mit 19.061 Euro in etwa bei dem eines Zimmermädchens lag, weshalb es für viele Autoren von existenzieller Bedeutung ist, ob Verlage die Hälfte der ihnen zustehenden Ausschüttungen kassieren oder nicht. Zudem wundern sie sich, dass ein über ein Jahrzehnt andauernder Rechtsbruch nicht nur folgenlos bleiben, sondern sogar nachträglich legalisiert werden soll. Das sei - zum Beispiel im Hinblick auf die Steuerehrlichkeit - "rechtspolitisch ein verheerendes Signal".
Herr Hillenbrand - Hat der Bundesjustizminister schon auf den offenen Brief der Autoren reagiert?
Tom Hillenbrand: Nein, bisher nicht. Aber das sollte er, denn seine Position in dieser Sache ist unseres Erachtens sehr erklärungsbedürftig.
Aktuell haben gut 800 Autoren unterschrieben. Ab wie vielen Unterschriften erwarten Sie eine Reaktion?
Tom Hillenbrand: Ich weiß nicht, ob man das quantifizieren kann. Aber der Umstand, dass diese 800 Unterschriften binnen 48 Stunden zusammengekommen sind, zeigt vielleicht, wie besorgt die Urheber sind. Die Bundesregierung hat immer wieder gesagt, sie wolle die Rechte der Autoren stärken. Stattdessen verspricht Maas den Verlegern jetzt weiterhin den Verlegeranteil - obwohl das juristisch schwierig ist und der Bundesgerichtshof noch gar nicht entschieden hat.
Für wann wird das Urteil des BGH erwartet?
Tom Hillenbrand: Für den 10. März ist ein Verhandlungstermin angesetzt. Der war ja verschoben worden, weil der BGH erst ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs abgewartet hat. Ob bei dem Termin dann schon entschieden wird, weiß natürlich niemand. Wobei es natürlich für alle Beteiligten wünschenswert wäre, wenn endlich Rechtsklarheit hergestellt würde. Alle Ausschüttungen der VG Wort stehen ja seit Jahren unter Vorbehalt
Wie viel VG-Wort-Geld, das rechtlich eigentlich Autoren zugestanden hätte, ging in den letzten 10 Jahren an Verlage?
Tom Hillenbrand: Über den Daumen gerechnet mehr als 300 Millionen €. Vermutlich wird seit 2001 falsch ausgezahlt. Und das Geld ist natürlich futsch.
Ist tatsächlich alles futsch? Die letzten drei Jahre sind ja noch nicht verjährt, oder?
Tom Hillenbrand: Korrekt, und die VG Wort hat in den letzten Jahren ja auch immer unter Vorbehalt ausgeschüttet. Aber alles, was im ersten Jahrzehnt dieses Jahrhunderts geflossen ist, ist natürlich unwiederbringlich verloren. Das läuft de facto darauf hinaus, dass Schriftsteller, Journalisten und andere Autoren die Verlage mit mehreren 100 Millionen € subventioniert haben.
Cornelia Haß von der Gewerkschaft Verdi argumentierte im November, das EuGH-Urteil zu Ausschüttungen in Belgien sei auf deutsche Verhältnisse gar nicht anwendbar, 'weil der Verteilungsschlüssel zwischen Urhebern und Verwertern nicht wie in Belgien per Gesetz festgelegt, sondern innerhalb der Verwertungsgesellschaften ausgehandelt werde.' Sorgt Maas mit einer Gesetzesänderung zugunsten der Verlage dann nicht dafür, dass das EuGH-Urteil auch in Deutschland anwendbar wird?
Tom Hillenbrand: Wenn das Reprobel-Urteil mit Deutschland überhaupt nichts zu tun hat, warum hat dann der BGH seine Entscheidung vertagt, um den Spruch des EuGH abzuwarten? Das Urteil dürfte selbstverständlich Auswirkungen haben. Der ehemalige GEMA-Justiziar Günter Poll etwa sagt, Karlsruhe könne jetzt gar nicht mehr anders, als zu Gunsten der Urheber entscheiden.
Aber selbst wenn es nicht anwendbar wäre, würde Maas mit einer neuen gesetzlichen Regelung das Urteil der Argumentation von Haß nach doch anwendbar machen, oder?
Tom Hillenbrand: Das Problem ist ja: Dass Verlage Verwerter sind und keine Urheber, ergibt sich aus der EU-Richtlinie. Wenn Herr Maas jetzt sagt, er hilft den Verlegern wieder an 'ihre' Tantieme zu kommen, dann kann er das ja eigentlich nicht über ein deutsches Gesetz machen, weil dieses dann möglicherweise der EU-Richtlinie widerspricht. Man bräuchte eine neue EU-Gesetzgebung. Aber wir fordern Herrn Maas dringend auf, noch einmal über seine Position nachzudenken. Nach dem Schaden, der den Urhebern in dieser Sache entstanden ist, wäre es rechtspolitisch doch verheerend, die VG Wort und die Verlage jetzt dafür zu belohnen.
Noch einmal zu Haß: Haben Sie den Eindruck dass Verdi eher auf Seiten der Autoren oder auf Seiten der Verlage steht?
Tom Hillenbrand: Sowohl Verdi als auch der DJV setzen sich dafür ein, dass die Verleger weiterhin die Hälfte der Urhebertantieme erhalten, obwohl bereits drei Gerichte entschieden haben, dass dies vermutlich rechtswidrig ist. Das finde ich total irrwitzig. Für seine Mitglieder arbeiten sieht anders aus.
Haben die Autoren in der Frage der Ausschüttungen überhaupt Freunde in der Politik? Immerhin musste Dr. Vogel seine Urteile ganz alleine durchfechten.
Tom Hillenbrand: Es gibt auch Politiker wie etwa Malte Spitz von den Grünen, die auf der Seite der Autoren stehen. Aber allzu viele scheinen es nicht zu sein.
Was sagen Sie zum Argument der Verlage, dass Unternehmen Insolvenz anmelden müssten, wenn die 'unfreiwillige Subvention' durch die Autoren nicht mehr fließt?
Tom Hillenbrand: Als Buchliebhaber und Schriftsteller antworte ich: Es gibt viele tolle Verlage und wir brauchen die Vielfalt. Es täte mir um jeden einzelnen leid. Aber als Kaufmann sage ich: Man darf eben keine Erlöse einplanen, die einem nicht oder nur unter Vorbehalt zustehen. Das kommt doch alles nicht überraschend. Der Vogel hat bereits 2011 geklagt. Und schon zuvor muss es Zweifel an der Rechtmäßigkeit gegeben haben. Die Entscheidung des EuGH war ja dermaßen deutlich, da müsste der eine oder andere Justiziar schon beim Durchlesen der Richtlinie 2001 etwas gemerkt haben.