Unionsfraktionsvize soll Bundesverfassungsgericht leiten
Stephan Harbarth gilt unter anderem wegen der Interessensverflechtung seiner Sozietät mit Konzernen wie VW als umstritten
Stellen Sie sich vor, Donald Trump hätte im Juli nicht Brett Kavanaugh, sondern einen republikanischen Kongressabgeordneten als Supreme-Court-Richter nominiert, der vorher weder auf einem anderen hohen Richterposten oder als Vollzeit-Juraprofessor, sondern als Rechtsanwalt tätig war. Das geschieht jetzt nicht in den USA, sondern in Deutschland.
Dort einigten sich die Fraktionsführer von Union, SPD und Grüne auf den stellvertretenden Unionsfraktionschef Stephan Harbarth als neuen Vorsitzenden Richter des Ersten Senats und Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts, der 2020 Nachfolger des jetzigen Bundesverfassungsgerichtspräsidenten Andreas Voßkuhle wird. Harbarth schmückt sich zwar mit einer Honorarprofessur an der Universität Heidelberg, ist einer größeren Öffentlichkeit aber eher als vehementer Verteidiger von Angela Merkels UN-Migrationspakt im Bundestag, denn als renommierter Rechtswissenschaftler bekannt.
"Zu uns kommen Konzerne"
Dass er in der "Stufe 10" der Abgeordneten geführt wurde, die jährlich mehr als "250.000" Euro abseits ihrer Diäten einnehmen, liegt daran, dass er Vorstandsmitglied der in Mannheim, Frankfurt und Brüssel tätigen Rechtsanwaltssozietät SZA Schilling, Zutt & Anschütz ist, die sich selbst mit dem Satz "Zu uns kommen Konzerne" darstellt und unter anderem die Volkswagen AG vertrat.
Die Tageszeitung Die Welt sah sich Harbarths Wirken im Bundestag mit dieser Hintergrundinformation etwas genauer an und kam zum Ergebnis, es sei "auffällig", dass der Abgeordnete "bisweilen eine gewisse Schonhaltung gegenüber dem Wolfsburger Automobilkonzern zeigt":
Als der Rechtsausschuss des Bundestags vor drei Jahren über den 'Bericht der Bundesregierung zu den verbraucherrechtlichen Auswirkungen, den zivilrechtlichen Ansprüchen und den rechtlichen Konsequenzen des aktuellen VW-Skandals' beraten wollte, votierte Harbarth dafür, den Punkt von der Tagesordnung zu nehmen. […] Auch beim Thema Verbraucherschutz scheint Harbarth mit zweierlei Maß zu messen: So erarbeitete er im Herbst dieses Jahres für die Unionsfraktion einen Forderungskatalog zur Stärkung der Fluggastrechte, in dem er unter anderem 'empfindliche Pauschalzahlungen' bei größeren Verspätungen zugunsten der Passagiere forderte, also eine Art pauschalisierten Schadenersatz. Als es dagegen um die Ausgestaltung der Musterfeststellungsklage ging, mit der geschädigte VW-Käufer jetzt gegen den Konzern vorgehen können, hat Harbarth sich dann aber gegen Sammelklagen mit Strafschadenersatz ausgesprochen.
(Die Welt)
Geschwundene Autorität des Bundesverfassungsgerichts
Einige Abgeordnete machen sich den Informationen der Zeitung nach deshalb Sorgen, dass der CDU-Politiker auf dem Posten eines Verfassungsrichters in internationalen Freihandelsstreitigkeiten das Argument verwässert, die reguläre Justiz sei unabhängiger als Schiedsgerichte, die sich aus Rechtsanwälten zusammensetzen, welche auch für Konzerne tätig sind. Das könnten nicht nur Vertreter anderer Länder so sehen, sondern auch Bürger, weshalb die Gefahr besteht, dass Harbarth zu einem weiteren Verlust der bereits geschwundenen Autorität des Bundesverfassungsgerichts beitragen wird.
Früher nannte man den Effekt, dass das Bundesverfassungsgericht trotz des informellen Parteiproporzverfahrens bei der Ernennung eine unabhängige Rechtsprechung produzieren konnte und über relativ großes Vertrauen verfügte, das "Wunder von Karlsruhe" (vgl. Regulierungsbehörde für Politik). Davon spricht heute kaum mehr jemand. Stattdessen machte die Ernennung von so umstrittenen Richtern wie Susanne Baer deutlich, dass Deutschland im Glashaus sitzt, wenn es in anderen EU-Ländern wie Polen und Rumänien eine mangelnde Trennung zwischen Exekutive, Judikative und Legislative kritisiert (vgl. Kritik an polnischer Justizreform: Sitzt Deutschland im Glashaus?)
Union wollte sogar Krings vorschlagen
Doch "dass die Personalie [Harbarth] noch einmal neu aufgerollt wird" gilt der Welt zufolge "trotz der Bedenken […] als zweifelhaft". Das Bundesverfassungsgericht selbst hätte theoretisch zwar noch bis morgen Zeit, einen Alternativkandidaten vorzuschlagen, aber der wäre bei den entscheidungsbefugten Politikern wohl "nicht wirklich gefragt". Diesen Eindruck haben die Karlsruher Richter angeblich selbst gewonnen, weshalb sie zur Gedenkveranstaltung im Berliner Reichstag am 9. November der keinen Vertreter schickten.
Dass die Union von sich aus einen weniger umstrittenen Kandidaten vorschlägt, ist ebenfalls nicht zu erwarten. Vor Harbarth wollte sie den noch umstritteneren Günther Krings in Karlsruhe platzieren. Einen den Forderungen der Rechteinhaberindustrie sehr offen gegenüberstehenden Abgeordneten, der gemeint hatte, die Plagiatsvorwürfe gegen Karl Theodor von und zu Guttenberg seien "lächerlich" und Teil einer "Schmutzkampagne", weil dessen Dissertation "in einem höchst renommierten Wissenschaftsverlag erschien" (vgl. Der Fall Guttenberg als Beleg für die Notwendigkeit von Open Access).
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