Unser täglich Geld gib uns heute
Die Kirche erhält jedes Jahr eine halbe Milliarde Euro. Mit Demokratie hat das nichts zu tun: Staat und Kirche müssen endlich strikt getrennt werden
Wir müssen die Kirche im Himmel lassen. In weltlichen Gefilden hat sie nichts zu suchen - zumindest nicht im öffentlichen Leben, und schon gar nicht in unserer Staatskasse. Und die Kirche greift kräftig ins Steuersäckel: Allein die katholische und evangelische Kirche erhalten jedes Jahr rund 480 Millionen Euro aus den Klingelbeuteln der Steuerzahler. Schluss damit!
Genau das fordern derzeit auch die Österreicher in einem Volksbegehren. (Österreich macht Dampf gegen Kirchenprivilegien). Und die sächsische FDP hat kürzlich auf ihrem Parteitag beschlossen, die Zahlungen an die Kirchen auf den Prüfstand zu setzen. In Sachsen kassieren die Kirchen jährlich 23,5 Millionen Euro. Kurioserweise werden in Sachsen noch immer die Kirchenmitgliedszahlen von 1950 als Berechnungsgrundlage genommen - und die Zahl der Kirchenmitglieder ist bekanntermaßen schneller am Schmelzen als Schokolade im Backofen.
Darüber hinaus wollen die Freidemokraten die automatische Kirchensteuer für konfessionsfreie Ehepartner abschaffen. Bislang werden konfessionsfreie Ehepartner bei der Heirat mit Kirchenmitgliedern für ein sogenanntes "besonderes Kirchgeld" ebenfalls zur Kasse gebeten. Kritiker sprechen auch von einer "Heidensteuer".
Die Bundesländer zahlen viel Geld an die Kirchen, sehr viel Geld. Von 1949 bis 2012 gingen satte 14,8 Milliarden Euro über den Tisch. Der Großteil der Gelder fließt in die Bezahlung von Pfarrern, Bischöfen und anderen kirchlichen Bediensteten. Zudem wird damit der Religionsunterricht an Schulen finanziert. Bundesländern wie Hamburg oder Bremen brachten dabei keinerlei Staatsleistungen für die Kirchen auf, während Rheinland-Pfalz am meisten blecht.
Moderne Demokratien sind zu weltanschaulicher Neutralität verpflichtet. Das Grundgesetz betrachtet die Religionspflege zwar nicht als staatliche, wohl aber als öffentliche Aufgabe. Deshalb sind die hiesigen Kirchen Körperschaften des öffentlichen Rechts. Öffentlich? Gott, Religion, Kirche - all das ist reine Privatsache! Die Kirchen sollten schlichtweg als Vereine geführt werden. Manche Vereine kümmern sich um Kaninchen, andere um Modelleisenbahnen und andere um Gott - wobei ja dessen Existenz nicht so sicher ist wie die des Kaninchens oder der Eisenbahn.
Es geht nicht um eine Verdammung der Kirchen, es geht um gerechte Verhältnisse. Die Religionsfreiheit ist eine wichtige Errungenschaft. Jeder soll denken und zeigen können, was er will - seien es Kruzifixe, Kopftücher, Kippas, Nirvana-Bandshirts oder Bayern-München-Trikots. Aber als Ausdruck der privaten Überzeugung und ohne jedes staatliches Sponsoring. Denn momentan sponsert jeder Atheist, der beim Bäcker einen Christstollen kauft und Mehrwertsteuer löhnt, die landesweiten Kirchen. Und gegenwärtig sind über 38 Prozent der Bürgerinnen und Bürger konfessionsfrei.
Luxus-Privilegien
Abgesehen von den horrenden Staatsleistungen erhalten die Kirchen noch andere Privilegien, von denen normalsterbliche Bürger nur träumen können: Die Kirchen sind von der Umsatz- und Erwerbsteuer befreit. Darüber hinaus zahlen sie auf ihre gigantischen Vermögen und dessen ebenso gigantische Zinsen keine Kapitalertragsteuer, und für ihre läppischen 800.000 Hektar Landbesitz auch keine Grundsteuer.
Wie kam es zu diesen göttlichen Luxus-Privilegien? Bei den Staatsleistungen handelt es sich wohlbemerkt nicht um die jährlichen 10 Milliarden Kirchensteuer, die der Staat zusätzlich für die Religionsgemeinschaften eintreibt; es handelt sich um längst verjährte Entschädigungszahlungen: Die weltlichen Fürsten hatten unter Napoleon zahlreiche Besitztümer verloren. Um die Fürsten zu entschädigen, enteignete die Reichsdeputation 1803 kurzerhand die Reichskirche und übergab hunderte Klöster und Abteien samt Ländereien an den Adel. Die evangelischen Landeskirchen hatten bereits mit dem Westfälischen Frieden 1648 enorme Verluste hinnehmen müssen. Im Gegenzug mussten also wiederum die Kirchen entschädigt werden - und erhalten seitdem Unsummen aus der Staatskasse.
Obwohl die Entschädigungen längst abgegolten sind, ist Vater Staat immer noch unterhaltspflichtig. Ohne Not oder Pflicht blecht er bis heute. Laut Grundgesetz müssen diese Entschädigungszahlungen irgendwann eingestellt werden, einen Stichtag aber gibt es nicht. Tja, dann sollten die Damen und Herren Volksvertreter einen solchen Stichtag schleunigst beschließen. Land ist aber nicht in Sicht. Auf eine entsprechende Anfrage des Abgeordneten Raju Sharma (Linkspartei) antwortete der Parlamentarische Staatssekretär Ole Schröder (CDU):
Der Bund hat bisher Grundsätze im Sinne des Art. 138 Abs. 1 WRV nicht erlassen. Dabei waren vor allem folgende Überlegungen maßgebend: In den neueren Kirchenverträgen der Länder sind die Staatsleistungen einvernehmlich neu und in vereinfachter Form geregelt. Insoweit wird für den Bundesgesetzgeber kein Handlungsbedarf gesehen. Die finanziellen und volkswirtschaftlichen Schwierigkeiten einer Ablösung sind nicht zu unterschätzen. Die Länder haben es bei der Anwendung ihrer Pflicht zur Rückgabe von säkularisiertem Grundvermögen stets vorgezogen, eine Geldrente zu leisten.
Drucksache 17/191, Frage 99
Der genannte Verfassungsauftrag wurde 1949 im Grundgesetz verankert. Die Verfasser unserer Verfassung haben dabei schlicht einige Artikel der Weimarer Reichsverfassung von 1919 ins Grundgesetz kopiert. Dort steht unter Artikel 140 geschrieben:
Die Bestimmungen der Artikel 136, 137, 138, 139 und 141 der deutschen Verfassung vom 11. August 1919 sind Bestandteil dieses Grundgesetzes.
Artikel 136
(4) Niemand darf zu einer kirchlichen Handlung oder Feierlichkeit oder zur Teilnahme an religiösen Übungen oder zur Benutzung einer religiösen Eidesform gezwungen werden.Artikel 137
(6) Die Religionsgesellschaften, welche Körperschaften des öffentlichen Rechtes sind, sind berechtigt, auf Grund der bürgerlichen Steuerlisten nach Maßgabe der landesrechtlichen Bestimmungen Steuern zu erheben.Art. 138
(1) Die auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften werden durch die Landesgesetzgebung abgelöst. Die Grundsätze hierfür stellt das Reich auf.Art. 139
Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt.
Die Artikel des Grundgesetzes enthüllen noch weitere Missstände darüber, wie sehr Staat und Kirche in Deutschland verzahnt sind: Die geschützte "seelische Erhebung" führt letztlich dazu, dass auch Konfessionsfreie und Atheisten am Karfreitag, Karsamstag, Ersten Weihnachtstag und weiteren "Stillen Tagen" nicht tanzen dürfen. Das Tanzverbot gehört ebenso in die Mottenkiste wie der Bezug auf Gott in der Präambel des Grundgesetzes, Kruzifixe in Klassenzimmern und Gerichtssälen und der "Gotteslästerungsparagraph" (§ 166, StGB.
Der Paragraph stellt es unter Strafe, gegen die Institution Kirche zu stänkern, wenn man dabei den "öffentlichen Frieden" stört. Wir dürfen unbehelligt Politiker, Fußballvereine und Promis durch den Kakao ziehen, doch bei der Kirche und ihren Symbolen haben wir schnell den "mittelalterlichen Diktaturparagrafen" am Hals, wie Kurt Tucholsky das Gesetz treffend betitelte. Medien und Künstler werden von der Kirche verklagt, wenn sie ihre Meinungsfreiheit ausüben. Das erinnert doch stark an die Hexenverfolgung im Mittelalter.
Selbst Ex-Papst Benedikt XVI forderte eine "entweltlichte Kirche"
Doch wir leben nicht in der absoluten Monarchie des Vatikans (die auf europäischen Boden ein Problemfall für sich ist), sondern in einer Demokratie, die nicht klerikal, sondern säkular sein sollte. Schon die rigorosen Tanzverbote - wer dagegen verstößt, kann mit bis zu 50.000 Euro zur Kasse gebeten werden - zeugen von der klerikalen Demokratie, in der wir leben: Außerhalb von Deutschland und Österreich gibt es solche Verbote sonst nur noch in Regimen wie dem Iran; selbst in erzkatholischen Ländern wie Spanien, Italien oder Irland dürfen die Menschen nach Lust und Laune schwofen. Wer in Deutschland gegen die unsinnigen Tanzverbote klagt, wird ziemlich deutlich abgekanzelt. Als die Piratenpartei Einspruch juristisch dagegen vorging, entschied das Verwaltungsgericht Gießen am 25.10.2012 in seinem Urteil, dass "Tanzlustbarkeiten" jeder Art weiterhin verboten seien. Denn das "Kundgabemittel des Tanzes [ist] mit dem gesetzlich normierten ernsten Charakter des Karfreitags nicht zu vereinbaren."
Nach derzeitigem Verständnis stellen Kirche und Staat hierzulande eine "res mixta" (also gemischte Angelegenheiten) dar. Die "kooperative Trennung" muss zur einer richtigen Trennung werden, wir müssen die Vorschriften- und Geld-getränkte Nabelschnur zwischen Kirche und Staat ein für allemal kappen. Selbst der mittlerweile emeritierte Papst Benedikt XVI fordert eine "entweltlichte Kirche". Am 25. September 2011 sagte er bei seinem Besuch in Freiburg: "Die von materiellen und politischen Lasten und Privilegien befreite Kirche kann sich besser und auf wahrhaft christliche Weise der ganzen Welt zuwenden, wirklich weltoffen sein." So Gott will: Warum passiert dann nichts, wenn sogar der Stellvertreter Gottes es wünscht?
Auch das Standard-Argument von kirchlicher Seite zieht nicht: Wer die sozialen Einrichtungen der Kirchen preist, sei erstens daran erinnert, dass diese häufig nur getauften Clubmitgliedern offenstehen, und zweitens, dass man all das auch ohne Gottes Segen aus dem Steuertopf finanzieren kann - angezapft werden genau dieselben. Außerdem werden die meisten Einrichtungen in kirchlicher Trägerschaft, etwa Kindergärten, Sozialstationen oder Krankenhäuser, ohnehin schon direkt aus der Staatskasse und nicht über die Kirchen finanziert. Über den Eingangstüren hängt ein Kreuz, aber das Geld kommt vom Staat. Das Argument der sozialen Barmherzigkeit, das Verfechter der Staatsleistungen und der Kirchensteuer gerne anführen, ist also ein Ammenmärchen.
Religion ist nicht Staats-, sondern Privatsache, nicht mehr und nicht weniger. Die Frage, ob Gott und das Spaghettimonster existieren oder nicht, ist dabei völlig irrelevant. Jeder darf und soll glauben, was er oder sie will. Aber die Institution Kirche muss auf eigenen Beinen stehen - Kirche und Staat müssen endlich strikt getrennt werden.