Verstoß gegen das Achte Gebot

Staatsanwaltschaft Hamburg beantragt Strafbefehl gegen Skandalbischof

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Von einem katholischen Bischof wird gemeinhin erwartet, dass er seine Lehre gut kennt. Die Regel, dass man kein falsches Zeugnis wider seinem Nächsten ablegen soll, zählt auch nicht unbedingt zu den obskursten Vorschriften der päpstlichen Religion. Die meisten Kinder lernen sie bereits in der Grundschule. Trotzdem wirft die Staatsanwaltschaft Hamburg dem Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst jetzt vor, dass er zwei unwahre eidesstattliche Versicherungen abgab, um vor dem Landgericht Hamburg einen Maulkorb für die Presse zu erwirken. Er hatte dort angeblich unzutreffende Angaben über eine Flugreise gemacht und bestritten, dass ein Journalist vor einem Bericht dazu gefragt hatte.

Falls Tebartz-van Elst rechtskräftig bestraft wird, dann wird er das für etwas, was unter Behördenleitern, Politikern, Managern und Gewerkschaftsfunktionären mittlerweile durchaus üblich ist. Und zwar deshalb, weil die Medienrechtsprechung der Landgerichte Köln und Hamburg geradezu zu solch einem Verhalten einlädt: Wer lügt, der kann heute mit Abmahnungen und einstweiligen Verfügungen sehr viel mehr erreichen als derjenige, der ehrlich bleibt. Das Risiko, beim Lügen erwischt zu werden, ist für Abmahner verhältnismäßig gering. Es sei denn, man übersieht, dass ein Frager das Telefon laut gestellt, den Justiziar auf CC gesetzt oder das Gespräch mit einem Handy aufgenommen hat. Letzteres könnte Tebartz-van Elst zum Verhängnis werden. Das dazugehörige Video ist mittlerweile sogar in die Öffentlichkeit gelangt.

Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst. Foto: Christliches Medienmagazin pro. Lizenz: CC BY 2.0.

Die eidesstattlichen Versicherungen sind nicht die einzigen Sünden, die der Bischof begangen haben soll: Viele Gläubige werfen ihm einen sehr saloppen Umgang mit Kirchenvermögen vor. Das betrifft vor allem den Bau seiner Residenz, deren Preis von einem anfangs einstelligen Millionenbetrag auf mittlerweile über 31 Millionen Euro anwuchs. Der FAZ zufolge liegt das unter anderem daran, dass "für immense Kosten" ein ganzes Geschoss aus dem Dombergfels gefräst wurde. Das Limburger Stadtbauamt bestätigte der Zeitung, dass entsprechende Räume genehmigt wurden.

Die von der bischöflichen Verwaltung an die Medien getragene Erklärung, dass die Kostenexplosion vor allem an denkmalschutzrechtlichen Auflagen liegen würde, bestreitet die Limburger Baubehörde. Stattdessen meint man dort, es sei "nicht verwunderlich, dass das viel kostet, wenn über ein Jahr lang nur Gestein weggefräst wird". "Rein optisch" sieht die Stadtverwaltung den umgebauten Bischofssitz aber als "Bereicherung", die "architektonisch durchaus gelungen" sei und in das Altstadtensemble passe.

Das Satiremagazin Der Postillon nahm den Fall währenddessen zum Anlass für eine ausgesprochen gelungene Parodie, in der Tebartz-van Elst auf die Vorwürfe hin ankündigt, sich einen acht Meter hohen und fünf Millionen Euro teuren goldenen und mit Pfauenfedern geschmückten Beichtstuhl bauen zu lassen, in dem er "alle Finanzen offenlegen", "seine Verfehlungen frei zugeben" und sich anschließend "selbst die Absolution erteilen" will. Allerdings, so der Postillon,

"könnten sich die Arbeiten an dem prunkvollen Gehäuse […] aufgrund von Komplikationen bei den Elfenbeinschnitzereien um bis zu vier Jahre verzögern. Was Bischof Tebartz-van Elst bis dahin tun wird, ist noch unklar. Gerüchten zufolge plant er, bis zur Klärung der Affäre seinem Hobby nachzugehen, antike Perlen in Essig aufzulösen."

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