Volker Beck mahnt Junge Union ab

Der parlamentarische Geschäftsführer der Grünen-Bundestagsfraktion macht "verfälschende Eingriffe" des Herausgebers an einem alten Pädosexuellen-Text geltend, beansprucht aber trotzdem ein Urheberrecht darauf

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Seit bekannt wurde, was der Grünen-Politiker Daniel Cohn-Bendit in den 1970er Jahren über (angebliche oder tatsächliche) "erotische Erlebnisse" als Betreuer in einem Frankfurter Kinderladen schrieb, muss die Ökopartei ihren jetzigen Wählern ihre Vergangenheit erklären. Zu diesem Zweck haben die Grünen den Politologen Franz Walter damit beauftragt, eine umfassende Studie zu den Beziehungen der Partei zur so genannten "Indianerkommune" und anderen Pädo-Lobby-Gruppen zu erstellen.

Diese Studie soll allerdings erst nach der Bundestagswahl 2013 erscheinen. Die Junge Union Bayern wollte nicht bis dahin warten und veröffentlichte auf ihrer Website einen alten Aufsatz mit der Überschrift "Das Strafrecht ändern? Plädoyer für eine realistische Neuorientierung der Sexualpolitik". Der Text entstammt einem 1988 erschienenen Sammelband mit dem Titel "Der pädosexuelle Komplex" und wirft – vorsichtig formuliert – einige Frage dazu auf, wie der als Verfasser angegebene Grünen-Politiker Volker Beck damals zu einer "Entkriminalisierung der Pädosexualität" stand.

Volker Beck. Foto: Mathias Schindler. Lizenz: CC BY-SA 3.0.

Darauf hin ließ Beck die Junge Union kostenpflichtig abmahnen. Zur Begründung führt das Abmahnschreiben an, dass der damalige Abdruck nicht autorisiert und "im Sinn durch eine freie Redigierung vom Herausgeber verfälscht worden" sei, weshalb die Junge Union Bayern "durch die Darstellung, dieser Text sei mit Willen von Volker Beck in der Form veröffentlicht worden", Persönlichkeitsrechte des Politikers verletze. Außerdem habe die JU durch die ungenehmigte Verbreitung des Texts gegen das Urheberrecht verstoßen, auf das sich Beck trotz der "verfälschenden Eingriffe" des Herausgebers berufen könne.

Auf der abgemahnten JU-Seite, die jetzt nur mehr einige Zitate aus dem Aufsatz enthält, fordert man Beck nun dazu auf, "für mehr Transparenz zu sorgen und nachzuweisen, welche Aussagen in dem Text denn konkret verfälscht worden sein sollen".

Welche Änderungen damals genau vom Herausgeber vorgenommen wurden, bleibt jedoch auch nach einer Anfrage von Telepolis bei Beck offen. Äußerungen Becks, auf die das Büro des Politikers in diesem Zusammenhang verweist, lassen aber den Schluss zu, dass der von der Jungen Union erweckte Eindruck, der politische Geschäftsführer der Grünen-Bundestagsfraktion habe damals andere Positionen befürwortet als heute, nicht ganz falsch ist.

In diesen Äußerungen heißt es beispielsweise, in dem Artikel von 1988 habe auch in der unredigierten Version "viel abwegiger Stuss" gestanden. Sein "Gedankengang" war Becks eigenen Angaben nach "von dem systematischen Irrtum geprägt, dass man theoretisch zwischen gewaltlosen, angeblich 'harmlosen' Sexualkontakten und gewaltförmigen, schädlichen Sexualkontakten zwischen Erwachsenen und Kindern unterscheiden könne".

Damals, so Beck, hätten allerdings große Teile der Schwulenbewegung "von 'einvernehmlichen' und 'gleichberechtigten' pädophilen Beziehungen gefaselt und über die strukturelle Asymmetrie hinwegschwadroniert". Später habe er "mit Liberalisierungsüberlegungen zum Sexualstrafrecht, die über die […] Gleichstellung von Hetero- und Homosexualität […] hinausgehen, völlig gebrochen und [sei] Forderungen in diese Richtung immer entgegengetreten".

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