Vom Gemüse zur Quelle
EHEC aus Biogasanlagen?
Es sind weder die Gurken noch die Tomaten, die Sprossen sind es auch nicht, sondern es sind und bleiben die EHEC-Bakterien, die zum wiederholten Male Durchfallerkrankungen bei Menschen verursachen, mit schwersten Gesundheitsschäden oder sogar dem Tod im Gefolge. In den letzten zwanzig Jahren sind in den wichtigsten Industrieländern EHEC-Erkrankungen aufgetreten, in den USA, in Japan, in Deutschland. Bei jeder der Krankheitswellen, in Deutschland zum ersten Mal 1986 in Bayern, ist die entscheidende Frage: Wie schaffen tierische Darmbakterien ihren Weg in Nahrungsmittel oder Nahrungsmittelpflanzen für den menschlichen Verzehr. Dieser Weg hat einen Anfang und ein Ende. Zur Zeit erleben wir die intensive Suche nach dem Ende, dem befallenen Nahrungsmittel also. Es macht allerdings auch Sinn, den möglichen Anfang des Weges genauer zu betrachten.
Auf dem Land sind E.coli Bakterien und ihr mutierter Vetter, EHEC, Alltag. Tierhaltung produziert Kot und dieser Kot muss entsorgt werden. Das geschieht entweder durch die Verteilung auf dem Acker oder seit einigen Jahren durch die Vergärung in Biogasanlagen; die dort anfallenden Gärreste werden anschließend ebenfalls als Dünger auf Äckern ausgebracht. In Biogasanlagen kommt aber nicht nur Gülle hinein, Pflanzen und Pflanzenabfälle, sondern auch diverse andere Substrate, von Tierkadavern bis zu Nahrungsmittelergänzungsabfällen der pharmazeutischen Industrie; Restaurants liefern ihre Essensreste ab, Kommunen ihren Biomüll; und auch Produktionsabfälle und Abwässer aus der Lebensmittelindustrie werden in solchen Anlagen vergoren, zu Methangas umgewandelt und zu Gärresten für die Düngung.
Grund genug für Gesetzgeber und Behörden, den Betreibern von Biogasanlagen vorzuschreiben, wie sie mit potentiellen Krankheitserregern in den ihnen zugelieferten Stoffen umgehen müssen. Zumal die Anlagen selbst, die bei Temperaturen von 35 bis 40 Grad Celsius betrieben werden, wie "schnelle Brüter", schnelle Bakterienbrüter nämlich, wirken. Im Gärbottich können alle möglichen Bakterien, Viren, Pilze und Sporen miteinander reagieren und vielfältigste Mutationen und patogene Abarten entwickeln, und zwar in großer Zahl.
Also schreiben sowohl die Biobabfallverordnung als auch die Düngemittelverordnung vor, wie die Hygienisierung der Substrate in Biogasanlagen zu erfolgen hat. Zum Beispiel durch die sogenannte Pasteurisierung, also die Erhitzung der Stoffe auf 70 Grad Celsius, denen die Substrate vor der Beschickung in den schnellen Brüter zu unterziehen seien. Oder die nachträgliche Kompostierung der Gärreste, die ebenfalls aus hygienischen Gründen erfolgen soll. Beides ist tatsächlich wichtig, ja lebenswichtig, denn wenn z.B. mit EHEC belasteter Dünger auf den Acker kommt, können die Bakterien von den Pflanzen aufgenommen werden. Mit Abwaschen von Tomaten, Gurken, Sprossen oder sonst welchem Gemüse ändert sich daran gar nichts. Auf diesen Zusammenhang, der in der aktuellen EHEC-Debatte weitgehend ausgeblendet wird, verweist Professorin Monika Krüger, Direktorin des Instituts für Bakteriologie an der Universität Leipzig. EHEC gelange über den Säftestrom in die Pflanze hinein. Der Erreger müsse also nicht unbedingt draußen auf der Gurke oder anderen Pflanzen appliziert sein.
Wie die Einlagerung von EHEC in Pflanzen im Einzelnen vonstatten geht und welche Pflanzengene die Aufnahme der Bakterien bewirken, versucht seit 2010 ein Forschungsprojekt am Wissenschaftszentrum Weihenstephan der TU-München herauszufinden. Die Ergebnisse in zwei Jahren mögen weiterführen - am Entstehungsort des Problems ändern sie nichts.
Viele Biogasanlagen müssen die eigentlich notwendige Hygienisierung der Gülle nicht vornehmen
Denn, wie schon erläutert, kommt EHEC entweder auf den Acker, weil Landwirte mit kontaminierter Gülle düngen, oder weil die Gärreste von Biogasanlagen, die ebenfalls zur Düngung verwandt werden, mit EHEC-Bakterien belastet sind. Um den zweiten Übertragungsweg sorgt sich z.B. Dr. Bernd Schottdorf, Leiter eines der größten privaten medizinischen Labors in Europa. Er habe das mit der EHEC-Analyse beauftragte Julius-Kühn-Institut davor gewarnt, dass es sich nicht um eine einzelne Epidemie handele, sondern dass, wenn man die Probleme mit den Keimen in Gülle oder Biogasanlagen nicht in den Griff bekäme, in Zukunft im Sommer immer EHEC-Saison sei.
Tatsächlich wird hofeigene Gülle, die ein Landwirt auf seinen Äckern ausbringt, überhaupt nicht auf EHEC-Erreger kontrolliert. Und zahlreiche Biogasanlagen sind von der Einhaltung der gesetzlichen Hygienisierungsvorschriften, die zur Abtötung patogener Keime, Viren und Bakterien führen sollen, ausgenommen. Nämlich all diejenigen, die Gülle vom eigenen Hof verarbeiten oder die Gärreste aus der eigenen Biogasanlage auf den Äckern des eigenen Hofes oder angrenzenden Höfen ausbringen. Diese Biogasanlagen müssen weder die vorgeschriebene Hygienisierung der Gülle vornehmen, noch müssen diese "Hof"anlagen die ansonsten vorgeschriebene Nachbereitung der Gärreste durchführen, die verhindern soll, dass das in den "Schnellen Brütern" entstehende Gemisch unterschiedlichster Bakterien inklusive ihrer Mutationen mit dem Boden und dadurch mit Pflanzen in Berührung kommt.
Das Biogasforum Bayern, in dem staatliche Stellen, Verbände und Wissenschaft zusammenarbeiten, bestätigt in seinen Hinweisen zum Gülleeinsatz in Biogasanlagen diese Ausnahmen: für seuchenhygienisch unbedenkliche Gülle bestehe kein Pasteurisierungszwang.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit stellt darüber hinaus in einer Expertise fest, "eine schnell steigende Anzahl von Biogasanlagen genügten den Anforderungen an die Hygienisierung der Bioabfälle nicht hinreichend. Dies führte dazu, dass zunehmend von der Ausnahmemöglichkeit der BioAbfV (Bioabfallverordnung) von den Hygienisierungsanforderungen Gebrauch gemacht werden musste."
Gleich, wie die Jagd nach dem derzeitigen EHEC-Erreger ausgeht, wichtig bleibt, die möglichen Quellen zu identifizieren und den Weg, den die EHEC-Erreger in Nahrungsmittel oder Nahrungsmittelpflanzen nehmen, zu versperren. Und das heißt, die Hygienisierungsvorschriften für Biogasanlagen ausnahmslos durchzusetzen und ihre Einhaltung auch. Von klaren seuchenhygienischen Vorschriften zur Güllebehandlung ganz abgesehen.