Vom Nachteil einer Internetbestellung
Beispiel: Der Schuh des Manitu
Eine Bestellung im Onlineshop erscheint vielen Internetnutzern inzwischen als selbstverständlich, und mancher verspricht sich sogar Vorteile von diesen Angeboten. Besonders praktisch ist eine Vorbestellung von Titeln mit einem bundesweiten Erstverkaufstag wie zum Beispiel der DVD "Der Schuh des Manitu". Doch gerade an diesem Beispiel wird deutlich, dass eine Internetbestellung auch Nachteile haben kann.
Sowohl BOL als auch Amazon haben für die DVD "Der Schuh des Manitu" eine Vorbestellung für den Erstverkaufstag am 17. Januar 2002 angenommen. Und entsprechend fleißig nutzten viele Filmfans diese seit Oktober 2001 eingerichtete Bestellmöglichkeit.
Daraufhin erhielten sie von den Internet-Versandhäusern eine Email, dass ihre Bestellung aufgenommen sei und sie von einer Auslieferung noch einmal separat erfahren würden. Der große Tag rückte näher, aber von einer Mail war nichts zu lesen. Der Frust wurde für einige Besteller noch größer, als sie drei Tage vor dem angeblichen Erstverkaufstag eine Werbeanzeige eines großen Kaufhauses sahen. Besucher des Kaufhauses konnten nicht nur einen Blick auf das Cover werfen, nein, sie konnten die DVD auch zugleich käuflich erwerben.
Die Enttäuschung setzte sich am 17. Januar mit einem Blick in den leeren Briefkasten fort. Beim Besuch der Internetshops konnten die Kunden feststellen, dass nunmehr von einem Erscheinungstermin am 19. Januar die Rede war. Im Fall von BOL fand sich eine Mail im Postkasten, die am 24. Januar endlich ankündigt, dass die Bestellung innerhalb von "etwa 3 Tagen" eintreffen werde. Als Stellungnahme hieß es, für BOL sei es ein bedauerlicher Einzelfall, aber man sei gerade bei den Filmen und den DVDs auf die Lieferanten angewiesen. Man wolle der Sache noch einmal nachgehen, aber man könne diesen Einzelfall auch nicht verallgemeinern, unabhängige Tests kämen zu positiven Ergebnissen.
Nun sind Erstverkaufstermine eine einfache Werbemasche und durch die Möglichkeit der Vorbestellung wissen die Produzenten schon Monate im Voraus, mit welchen Produktionskapazitäten sie rechnen müssen. Entsprechend leicht lassen sich unkalkulierbare Herstellerrisiken mindern und gute Preise bei der Erzeugung des Produktes aushandeln. Gleichzeitig können sie beim Großhandelspreis knallhart bleiben, weil durch den gemeinsamen Erstverkaufstag kein Händler einen Vorteil für sich in Anspruch nehmen kann. Lediglich die Abnahmemenge kann noch eine Rolle spielen. Der Kunde spürt am Erstverkaufstag nichts von all diesen Vorteilen für den Handel. Er muss in der Regel einen bundeseinheitlichen Preis zahlen.
Jedoch bleibt die Frage spannend, ob ein Kunde von einer Internetbestellung einen Vorteil hat. An der Bestellung der DVD "Schuh des Manitus" wurde deutlich, dass man als Filmfreak eher das Nachsehen hatte. Dass die Kunden nicht von der neuerlichen Lieferverzögerung einfach per Mail unterrichtet wurden, ist umso bedauerlicher, weil gerade die oben genannten Shops sonst einen elektronischen Kundenkontakt pflegen und der Kunde selbst im Internet genau recherchieren kann, wie der Stand seiner noch offenen Bestellung ist. Seit dem 1. Januar 2002 hat jeder Kunde sogar einen Anspruch auf Informationen über den technischen Stand der Bestellung
Dabei hatte sich gerade für Internetkunden die oft beworbene Einstellung durchgesetzt, dass die Ware schnell und pünktlich ins Haus geliefert wird. Oft ist von einer Auslieferung innerhalb von 24 Stunden die Rede. Das Gesetz über Fernabsatzverträge bietet zumindest die Möglichkeit, innerhalb einer angemessenen Frist (mindestens 14 Tage) nach Bestellung - ohne Angabe von Gründen - vom Kauf zurückzutreten. Insofern kann sich der Kunde ein Produkt schon einmal sichern, aber von der Kaufabsicht Abstand nehmen, wenn es woanders zu einem günstigeren Preis angeboten wird - und vielleicht schneller.