Wenn die Bahn Soldaten zur Front bringen muss

Bild: Bundeswehr/CC BY-ND 2.0

Im neuen Sicherheitskonzept klingt Wiedereinführung der Wehrpflicht an und wird der Einsatz von Zivilisten im "Verteidigungsfall" behandelt

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Auch Zivilisten sollen im Verteidungsfall ran. So sieht es zumindest aus, wenn es nach dem Willen der Bundesregierung geht. Wie nun durchgesickert, ist im neuen Sicherheitskonzept, das in den vergangenen Tagen viel mediale Aufmerksamkeit erhalten hat, auch ein Entwurf zur "Unterstützung der Streitkräfte" durch Zivilisten zu finden.

Laut Medienberichten gehe es dabei in erster Linie um Unterstützungsleistungen vonseiten ziviler Firmen für die Bundeswehr. Technokratisch verklausuliert heißt es, dass ein "Unterstützungsbedarf der Bundeswehr bei Heranziehungsorganisation und Unterbringungsinfrastruktur" bestehe.

Anders gesagt: Wenn die Bundeswehr im Verteidigungsfalls neue Gebäude benötigt, können zivile Firmen in die Pflicht genommen werden. Auch wenn es um den Transport von Soldaten zu den Einsatzgebieten geht, könnte der zivile Teil der Gesellschaft für die Bundeswehr aktiviert werden. So schreibt die Welt unter Berufung auf das bisher noch immer unter Verschluss gehaltene Konzept:

Als Einzelpunkte möglicher ziviler Hilfe werden die Mitwirkung bei der Lenkung des zivilen und militärischen Straßenverkehrs genannt oder die Bereitstellung von Treibstoffen. Zudem könne es darum gehen, zivile Verkehrsmittel, -leistungen und Einrichtungen zur Verlegung der Truppen zur Verfügung zu stellen.

Die Welt

Sollte die Bundeswehr im Kriegsfall Probleme haben, die Nahrungsversorgung für die Soldaten zu gewährleisten, wird in dem Konzept auch darüber nachgedacht, auf die "privatwirtschaftlich organisierte Lebensmittelwirtschaft" zuzugreifen. Demnach habe die Bundesregierung die Möglichkeit, die Ernährungsvorsorge der Truppen per Rechtsverordnung sicherzustellen. Dabei geht es unter anderem um "Verfügungsbeschränkungen und Abgabepflichten hinsichtlich des Anbaus, der Verarbeitung, Verteilung und des Verkaufs von Lebensmitteln". Auch an dieser Stelle wird reichlich verklausuliert nichts anderes angesprochen, als dass die Bundesregierung laut über eine Rationierung von Lebensmittel nachdenkt, sollte es zu einem Krieg kommen.

Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, dass im Ernstfall die Postzustellungsunternehmen in eine besondere Pflicht genommen würden. Laut einer dpa-Meldung heißt es in dem Entwurf: "Die schnelle und sichere Zustellung von Postsendungen mit besonderer Bedeutung für die Bundeswehr (beispielsweise Einberufungs- und Leistungsbescheide bei Wiederaufleben der Wehrpflicht) wird im Rahmen des Post- und Telekommunikationssicherstellungsgesetzes gewährleistet."

Insbesondere das, was in Klammer steht, lässt aufhorchen: "bei Wiederaufleben der Wehrpflicht". Plant die Bundesregierung etwa die Wiedereinführung der Wehrpflicht? Zur Erinnerung: Im Januar 2011 wurden zum letzten Mal Rekruten eingezogen. 57 Jahre bestand die Wehrpflicht. Insbesondere die FDP hatte sich seit Jahren für die Abschaffung der Wehrpflicht eingesetzt.

Doch zunächst entschieden sich die Verantwortlichen nur für eine Verkürzung der Wehrpflicht auf sechs Monate, bis sie schließlich vor 5 Jahren abgeschafft wurde. Erst im April hatte Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) in einem Interview mit dem Nachrichtenmagazin Focus betont, dass kein Grund zur Wiedereinführung der Wehrpflicht bestehe ("Nein, wir werden die Wehrpflicht nicht wieder einsetzen").

Heute wurde auch bekannt, dass Bundeskanzlerin Angela Merkel sich für ein Einreise- und Ausreiseregister in Europa einsetzt. Dieses benötige man für den "EU-Raum, damit wir immer genau wissen, wer zu uns kommt und wer den Schengen-Raum wieder verlässt."