Weshalb direkte Demokratie nicht im Grundgesetz steht
Fussnoten
Die folgenden Schilderungen stützen sich in großen Teilen auf die 300-seitige Studie "Grundgesetz und Volksentscheid" von Otmar Jung, dessen penible Archivrecherchen zum Thema die historische Forschung entscheidend vorangebracht haben. Seine Studie enthält mehr als 1500 Fußnoten, die vor allem auf Primärquellen in öffentlichen Archiven verweisen.
Willy Brandt in einem Bericht an den Parteivorstand vom 23. April 1948, zitiert nach: Jung, Otmar: Grundgesetz und Volksentscheid, a. a. O., S. 188.
Jung, Otmar: Grundgesetz und Volksentscheid, a. a. O., S. 213.
Anmerkung am Rande: Zwar wurden damals die Landesverfassungen alle von einer Mehrheit der Abstimmenden angenommen, jedoch nie von der Mehrheit aller Wahlberechtigten. So stimmten etwa für die nordrhein-westfälische Landesverfassung 1950 62 Prozent derjenigen, die an dem Volksentscheid teilnahmen, aber insgesamt gesehen nur 41 Prozent aller Wahlberechtigten. Gleiches gilt für die übrigen Länder. Betrachtet man auch die Volksentscheide zu den Verfassungen der ostdeutschen Bundesländer in den 1990er Jahren, dann wurde - bis auf eine einzige Ausnahme (Thüringen 1994 mit 50,5 Prozent) - keine Landesverfassung von einer Mehrheit des gesamten Volkes angenommen. - Heußner, Hermann K. / Jung, Otmar: Mehr direkte Demokratie wagen, a. a. O., S. 225f.
Otmar Jung führt auch Einwände gegen die Durchführung dieses Volksentscheids an, resümiert aber: "Über 77 Prozent Ja-Stimmen bei gut 93 Prozent Abstimmungsbeteiligung sind Werte, die bei formal freier und grundsätzlich geheimer Abstimmung nicht wegzudiskutieren sind. Vom Ergebnis her wird man daher jenen sächsischen Maßnahmen das Prädikat 'demokratisch' nicht versagen können." - Jung, Otmar: Grundgesetz und Volksentscheid, a. a. O., S. 147.
Jung, Otmar: Grundgesetz und Volksentscheid, a. a. O., S. 255.
Ebd., S. 256.
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