Wo bleibt die Luftbrücke für gestrandete Flüchtlinge?
Seite 2: Protestaktion wurde in Hamburg verboten
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Wenn Organisationen wie die Seebrücke fordern, dass Migranten an der griechisch-türkischen Grenze die gleichen Rechte haben sollen wie deutsche Urlauber, dann bekommen sie in Zeiten von Corona massiven Gegenwind.
Das zeigt sich auch am polizeilichen Verbot einer für den 5. April geplanten Protestaktion - trotz der eingeplanten Schutzmaßnahmen. Auch das angerufene Hamburger Verwaltungsgericht gab dem Eilantrag zur Aufhebung des Verbots nicht statt, sondern entschied für die Beibehaltung des Verbots.
Geplant war eine Kunstaktion, bei der die Teilnehmenden - bei den Aktionen jeweils höchstens zu zweit und unter Beachtung des Sicherheitsabstandes von mindestens 2 Metern, wie die Verantwortlichen betonen - vor Ort alte Schuhe hinterlassen sollten oder ihre Fußspuren mit Kreide auf dem Platz markieren.
So sollte über die Zeit verteilt ein Bild entstehen, das sowohl zeigt, wie viele Menschen an der Aktion teilgenommen haben, als auch symbolisch für die Abwesenden, also insbesondere die geflüchteten Menschen in Moria und den anderen griechischen Lagern, steht.
Die Seebrücke betonte, dass sie gegenüber der Polizei sehr kooperativ war und " bis zuletzt bereit war, die Aktion nach Vorgaben der Polizei und der Gesundheitsbehörde anzupassen, um das Risiko weiter zu minimieren".
Trotzdem wurde die Aktion verboten und das Gericht war nicht bereit, das Verbot mit einen Eilantrag zu kippen.
Seebrücke Hamburg kommt zu einem ernüchternden Fazit
"Hamburg will überhaupt keinen Protest im öffentlichen Raum zulassen. Gleichzeitig werden die Menschen auf den griechischen Inseln ihrem Schicksal überlassen. Auch in den Hamburger Unterkünften für Geflüchtete und Wohnungslose ist kein sicherer Abstand zwischen den Menschen möglich. Aber unsere Aktion mit wenigen Menschen, zeitversetzt und mit großem Abstand soll ein Risiko sein?", fragt Christoph Kleine von der Seebrücke Hamburg und Anmelder der Aktion.
Dass das Verwaltungsgericht die Geltung des Art. 8 Grundgesetz kurzerhand aussetze, bezeichnete Kleine als "bedenklichen Angriff auf den Kernbereich der Verfassung". Hier wird noch einmal deutlich, dass im Krisen-Biedermeier die Rechte von Migranten, aber auch die demokratischen Rechte in Gefahr sind.