AfD Sachsen stolpert über Wahlrecht
Landeswahlleiter lässt nur 18 Listenkandidaten zu den Landagswahlen zu
Krimi beim Landeswahlleiter Sachsen: Wegen fehlerhafter Kandidaten-Aufstellung werden nur 18 von 61 Bewerberinnen und Bewerber der AfD Sachen auf der Landesliste zugelassen. Offenbar hatte die AfD bei ihrer ursprünglichen Aufstellungsversammlung nur 18 Personen küren können, sodass man eine weitere Aufstellungsversammlung durchführen musste.
Die aber war nicht mehr mit der ursprünglichen identisch, da sie von jemand anderem geleitet und das Verfahren geändert wurde. Dies wurde als Verletzung der Chancengleichheit im Wahlrecht gewertet.
Nunmehr hat man sich am Grünen Tisch offenbar geeinigt, dass nur die sicher aufgestellten 18 AfDler auf der Liste antreten dürfen. Dies ist für die Partei deshalb ein herber Schlag, weil sie mit rund 40 Mandaten rechnen konnte. Demoskopen sehen die AfD in Sachen derzeit bei rund 25 %, bei den Bundestagswahlen 2017 hatten in Sachsen 27 % für die AfD gestimmt.