Arktis: Faust- oder Völkerrecht?

Eisbrecher Healy (WAGB-20) in der Arktis. Bild: U.S. Coast Guard

Auf dem Polarmeer sind die meisten Seegrenzen umstritten und harren einer Klärung. Gleichzeitig verschärfen die USA den Ton, haben aber die Seerechtskonvention noch immer nicht ratifiziert

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In der Arktis hat die warme Jahreszeit mit aller Macht begonnen. Das Eis befindet sich auf dem Rückzug, und zwar schneller und weiter als in den allermeisten anderen Jahren seit Beginn der Satellitenmessungen, wie man hier beim US-amerikanischen National Snow and Ice Data Center sehen kann.

Dies ist das Ergebnis und im gewissen Umfang auch die Ursache der Tatsache, dass sich die Arktis im Rahmen der sich ausbreitenden Klimakrise rund doppelt so schnell erwärmt wie der Rest des Planeten. Klimamodelle haben das bereits in de 1980er Jahren nahegelegt und die Messungen seitdem bestätigt.

Entsprechend öffnen sich seit Beginn des aktuellen Jahrzehnts im Spätsommer meist die Seewege entlang der Küsten. Das Eis, das früher eine Passage vom Atlantik in den Pazifik durch die kanadische Inselwelt oder entlang der Küste Sibiriens nahezu unmöglich machte, verschwindet oder wird derart dünn und löchrig, dass es zumindest für entsprechend verstärkte Schiffe keine undurchdringliche Barriere mehr darstellt.

Die Begehrlichkeiten sind groß. Zum einen wäre ein Seeweg durch die Arktis eine erhebliche Abkürzung im Vergleich zu den sonst üblichen Routen. Im Warenaustausch zwischen Ostasien und Europa oder der US-Ostküste könnten erheblich Zeit und Geld gespart werden. Zum anderen verbergen sich unter den flachen Schelfmeeren, die sich insbesondere vor Russlands Küsten ausbreiten, mit großer Scherheit gigantische Lagerstätten von Erdöl und -gas.

Rabiater Ton

Auf diplomatischer Ebene führt diese neue Situation daher inzwischen zu erheblichen Spannungen, und man ist versucht, allerlei mehr oder weniger naheliegende Wortspiele mit Frost und Tauwetter zu bemühen.


Jedenfalls hätte letzte Woche die Sitzung des arktischen Rates erstmals in dessen Geschichte beinahe gänzlich ohne gemeinsame Abschlusserklärung geendet. Mit Müh und Not konnte man schließlich noch einen äußerst inhaltsarmen Text zustande bringen.

Die USA hatten sich gegen jeden Hinweis auf den Klimawandel gesperrt und zugleich auf dem Treffen im finnischen Rovaniemi einen für dieses Gremium, das sich gewöhnlich um die in der Region zum Teil sehr dringenden Umwelt- und ökonomische Fragen kümmert, äußerst unüblichen aggressiven Ton gegenüber Russland angeschlagen.

Im Arktischen Rat sitzen die Vertreter der acht Anrainerstaaten (USA, Russland, Island, Dänemark, Norwegen, Schweden, Finnland und Kanada) sowie die Sprecher verschiedener Organisationen der am Polarkreis oder jenseits von ihm lebenden indigenen Völker.

Bedrohlich ist die auf der Ratssitzung gezeigte rabiate Form der US-Diplomatie auch vor dem Hintergrund, dass wichtige völkerrechtliche Fragen in der Arktis bisher ungeklärt sind. Da wäre etwa die Frage, was als internationaler Schifffahrtsweg anzusehen und nach Seerecht für jeden offen stehen muss.

Die USA haben in den vergangenen Jahren zum Beispiel unangemeldet Kriegsschiffe durch die Nordwestpassage geschickt, die durch Kanadas arktisches Archipel führt. Aus Ottawa hagelte es geharnischten Protest, doch Washington wollte, diese Interpretation drängt sich zumindest auf, durch die ohne einen zwingenden Grund durchgeführten Fahrten vor allem einen Präzedenzfall schaffen, um seine Rechtsauffassung zu etablieren.

Seerechts-Konvention

Noch schwerer wiegt die Tatsache, dass in der Arktis bisher keine von allen akzeptierten ausschließlichen Wirtschaftszonen (AWZ) etabliert und die meisten Seegrenzen umstritten sind. Zusätzlich verkompliziert wird dies durch den Umstand, dass die USA als einer der weltweit ganz wenigen Küstenstaaten und als einziger Arktisanrainer die UN-Seerechtskonvention von 1982 nicht ratifiziert hat, in der das Prozedere für die Vereinbarung von Hoheitsgrenzen und AWZs festgelegt ist. (Eine AWZ gehört nicht zum Hoheitsgebiet eines Landes, ist aber dessen ausschließlicher wirtschaftlicher Nutzung vorbehalten.)

Die Konvention sieht verschiedene Szenarien vor, wie die Seegrenzen in der Arktis gezogen werden könnten. Die einfachste wäre, dass die arktischen Gewässern unter den Anrainern aufgeteilt werden, wie es zum Beispiel in Nord- und Ostsee geschehen ist. Das könnte zum Beispiel, müsste aber nicht, entlang von Längengraden geschehen, die von den Punkten, an denen Landgrenzen aufeinander treffen, zum Nordpol verlaufen.

Eine andere Variante wären 200-Meilen-Zonen, die oft auf den großen Weltmeeren verwendet werden. Die AWZ wäre dann jeweils ein 200 Seemeilen breiter Streifen vor der Küste. Eine dritte Variante wäre es, die flachen Küstenmeere als AWZ zu definieren. (Hier ist eine Grafik zu finden, die die unterschiedlichen Möglichkeiten verdeutlicht und strittige Grenzverläufe abbildet.)

Letzteres wäre für Russland besonders attraktiv, das entsprechend bestrebt ist, die Definition dieses sogenannten Schelfmeeres in seinem Sinne möglichst großzügig zu gestalten. Entsprechende Verfahren zur Klärung der strittigen Grenzziehungen sind inzwischen vor den Gremien der Konvention anhängig.

Problem: Wer bringt Washington dazu, sich an deren in den nächsten Jahren zu erwartenden Beschlüsse zu halten? Und: Werden die anderen Anrainer noch den notwendigen Respekt für das Völkerrecht aufbringen, wenn Washington meint, das Faustrecht einführen zu können?