Bayerisches Justizministerium unter Verdacht
Druck auf Staatsanwalt, der gegen BayernLB-Manager ermitteln wollte?
Der Süddeutschen Zeitung liegt angeblich eine "inoffizielle Darstellung aus dem Justizapparat" vor, nach der dem Münchener Oberstaatsanwalt Stephan Reich ein Versetzungsantrag "nahegelegt" wurde. Danach wollte Reich ein Ermittlungsverfahren gegen Manager der Skandalbank BayernLB einleiten, die durch Spekulationen einen hohen Milliardenschaden für den Steuerzahler verursachten. Allerdings bestritt das Justizministerium die Vorwürfe und behauptete, eine tatsächlich vorliegende Bitte um Versetzung des Staatsanwalts sei ein ganz normaler Beförderungswunsch, zudem habe es keine Konsequenzen für Reich, wenn er seinen Antrag wieder zurückziehen würde.
Im Dezember hatte der Bund der Steuerzahler eine sehr aufwändig begründete Strafanzeige gegen BayernLB-Manager gestellt. Angeblich liefen aber schon seit Oktober "Vorermittlungen", deren Ergebnisse in einem "Zwischenbericht" für das Ministerium zusammengefasst wurden. Über die Einleitung eines offiziellen Ermittlungsverfahrens wurde dort den offiziellen Auskünften zufolge noch nicht entschieden. Allerdings äußerten Mitglieder der bayerische Staatsregierung bereits öffentlich, dass dem Vorstand der Bank "keine Vorwürfe" gemacht werden könnten.
BayernLB-Vizechef Rudolf Hanisch, der sich am 1. Mai in den vorzeitigen Ruhestand verabschiedet, bekommt noch das volle Gehalt aus seinem eigentlich bis Mitte 2010 laufenden Vertrag. Die Summe ist "geheim" und wird zwischen 500.000 und einer Million Euro geschätzt. Auch der ehemalige Vorstandschef Werner Schmidt wurde vorzeitig und ohne "Einbußen" für seine nicht geleisteten Arbeitsverpflichtungen verabschiedet. Das Finanzministerium erklärte sein Einverständnis mit diesen teuren Lösungen, ohne vorher abzuwarten, ob Ermittlungsbehörden auf Rechts- oder Pflichtverletzungen stoßen.
Stattdessen verwies man auf den "geheimen" Bericht einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, den allerdings nicht einmal die extra für den BayernLB-Skandal eingerichtete Kontrollkommission im Landtag sehen durfte. Allerdings reichen die Untersuchungen von Ernst & Young offenbar nur bis zum Anfang des Jahres 2006 zurück, während der Bund der Steuerzahler vor allem Anhaltspunkte für im Jahr 2005 gemachte Fehler fand.
Mittlerweile gibt es mindestens drei Fälle, in denen der Verdacht laut wurde, dass das von Beate Merk geführte Ministerium den Justizapparat für politische Zwecke einsetzt: Kurz vor der Landtagswahl 2008 fand eine Hausdurchsuchung bei einem nicht beschuldigten Oppositionspolitiker statt, um ein "Leck" im Justizministerium zu finden, das Dokumente über den möglichen Einsatz von Überwachungsmaßnahmen ohne Rechtsgrundlage an die Öffentlichkeit gab. Das Justizministerium ist allerdings der Auffassung, dass es diese Rechtsgrundlage gab und die Durchführung unmittelbar vor den Wahlen Zufall war.
Anfang dieses Jahres begründete Merk eine Beschlagnahmeaktion gegen die Zeitschrift Zeitungszeugen damit, dass die Staatsanwaltschaft eingreifen musste, weil sich die Herausgeber trotz eines ausdrücklichen Verbots des Finanzministeriums zur Veröffentlichung entschlossen und dadurch "provoziert" hätten. Auch hier betont das Ministerium allerdings, dass die Beschlagnahmeanordnung aufgrund eines "Gerichtsbeschlusses in richterlicher Unabhängigkeit" erfolgte.