Biogas nur noch mit eigener Biomasse
Gemeinden können jetzt den Bau von Monokulturbiogasanlgen verhindern - wenn sie denn wollen
Die Auswüchse in Sachen Massentierhaltung - Maiswüste - Biogasanlagen führen langsam zu einem Umsteuern und Bestrebungen gegenzusteuern und den Bau weiterer Biogasanlagen einzuschränken. Das neue EEG begrenzt die Erweiterung von Bestandsanlagen über die vergütungsfähige Strommenge auf 95 Prozent der am 31. Juli 2014 bestehenden installierten Leistung. Ansonsten benachteiligt es Biogasanlagen erst einmal ähnlich wie andere Erneuerbare auch, das heißt es wird der Zwang zur Direktvermarktung (ab 2016 für Anlagen ab 100 kW) eingeführt und die Eigenstromnutzung wird ab 2015 mit 30 % Prozent der EEG-Umlage belastet (und dann auf 40% steigen).
Tatsächlicher Widerstand gegen noch mehr monokulturbasierte Biogasanlagen und deren Verhinderung wird dagegen jetzt durch das Genehmigungsrecht möglich. Bei neuen Biogasbauvorhaben ist es möglich, Anlagen zu stoppen, wenn klar ist, dass sie nur auf Monokulturanbau basieren sollen.Der landwirtschaftliche Infodienst AID berichtet jetzt von einem Fall in Nordrhein-Westfalen, bei dem sogar bereits eine Baugenehmigung für eine Biogasanlage vorlag, die betroffene Gemeinde jedoch dagegen klagte und - Recht bekam. Der Betrieb hatte die Biomasse zukaufen wollen aber weder eigene Flächen noch ein Fruchtfolgekonzept vorlegen können.
Für neue Biogasanlage müssen jetzt aber konkrete Angaben darüber gemacht werden
- woher die Biomasse stammen soll,
- diese darf nicht weiter als 20 Kilometer herangeschafft werden und
- es muss ein Fruchtfolgekonzept geben.
Erprobte Fruchtfolgen und Empfehlungen gibt es bereits für viele Bundesländer. Dennoch dürften Gemeinden in Agrarindustrieregionen, wie etwa dem norddeutschen Schweinegürtel, sich schwer tun, Biogasanlagen zu verhindern. Zu eng sind vielerorts die Bande zwischen Lokalpolitik und Agrarindustrie, so dass zusätzlich massive Proteste von Bürgerseite notwendig sind um eine weitere Intensivierung in den Regionen zu verhindern.