China: Folterverbot bekräftigt
Chinas höchstes Gericht fordert die Justizbehörden auf, illegale Folterpraktiken zu beenden
Chinas höchstes Gericht hat die Strafverfolgungsbehörden und Gerichte des Landes aufgefordert, auf illegale Folterpraktiken zu verzichten, berichtet das Internetmagazin Asia Times Online. Das Magazin zitiert eine über den Kurznachrichtendienst Sina Weibo verbreitete Nachricht:
"Interrogation by torture in extracting a confession, as well as the use of freezing, hunger, drying, scorching, fatigue and other illegal methods to obtain a confession from the accused must be eliminated.“
Schon jetzt haben Angeklagte und Verdächtige nach chinesischem Recht sowohl gegenüber der Polizei als auch dem Gericht das Recht, die Aussage zu verweigern. Auch Folter ist verboten. Dennoch sieht die Rechtspraxis meist ganz anders aus.
Das hat viel mit der mangelhaften Kontrolle der Polizei und vor allem mit dem starken Einfluss lokaler Politiker sowohl auf Polizei als auch auf örtliche Gerichte zu tun. Oft werden sie für die Interessen örtlicher Machthaber und deren Geschäftsfreunden instrumentalisiert. Entsprechend gering ist das Vertrauen der Bevölkerung in die Justiz.
Höchst wahrscheinlich ist die Warnung des Obersten Gerichtshofs im Zusammenhang mit den vom jüngsten ZK-Plenum angekündigten Neuerungen zu sehen (siehe China: Mehr Markt, weniger Bürokratie, Lockerung der Ein-Kind-Politik. Der langjährige italienische China-Beobachter und -Korrespondent Francesco Sisci weist in einem Beitrag über die geplanten Justizreformen darauf hin, dass diese eng mit den ökonomischen Reformen verbunden sind. Der Regierung in Beijing sei es durchaus ernst mit der Unabhängigkeit der Justiz.
Gemeint ist allerdings vor allem die Unabhängigkeit auf den unteren Ebenen. So solle verhindert werden, dass die Justiz weiter als Machtinstrument der lokalen Eliten eingesetzt wird, ein Praxis, die sich oft genug auch gegen wirtschaftliche Konkurrenten richtet. Auch wolle die Führung in Beijing die mit den staatlichen Unternehmen verbundenen Interessengruppen schwächen, um der Wirtschaft des Landes mehr Markt verordnen zu können.