(Cyber)stalking und -mobbing: Hilflosigkeit als Motor für hektischen Aktionismus
Sowohl Stalking als auch Mobbing sollen mit schärferen Gesetzen geregelt werden. Doch wie immer sind zu starke Emotionen ein schlechter Ratgeber.
In Deutschland regelt §238 des Strafgesetzbuches (StGB) das sogenannte "Stalking", das im Gesetz als "Nachstellung" bezeichnet wird. Ein Wort, das beim vorgenannten Paragraphen besonders wichtig ist, ist das Wort "beharrlich". Denn es geht um wiederkehrende Belästigung, Verleumdung - um schwerwiegende Beeinträchtigungen des Lebens des Opfers. Für die Opfer ist es oftmals schwer, diese Beeinträchtigung zu belegen, denn es gilt, gesundheitliche oder finanzielle Schädigungen nachzuweisen. Dies bedeutet, dass eine solche Schädigung auch tatsächlich eingetreten ist.
Für Menschen, die unter Stalking leiden, ist es daher oft bitter, zu erkennen, dass es nicht ausreicht, wenn sie sich geschädigt fühlen. Hierbei ist aber auch oft das Wort "beharrlich" eben jenes Wort, was bei der Beurteilung eines Sachverhaltes vom Opfer außer Acht gelassen wird. So schreibt Don Alphonso in seinem Blog über die seiner Meinung nach falschen Wege gegen Stalking und gibt Beispiele dafür, was er unter Stalking versteht:
"Da sind die Versuche eines verurteilten Ex-Webunternehmers, mein Umfeld und mich mit Terroranrufen unter Druck zu setzen. Da ist die Domainkaperung durch einen früheren FDP-Rechtsausleger, der dachte, er könnte mich über die dort eingerichtete Hassseite nicht nur diffamieren, sondern auch wegen der Namensrechte verklagen. Da sind die sexistischen Burschen bei StudiVZ, die ein ganzes Stalkingnetzwerk betrieben und dann, als ich es infiltriert und aufgedeckt habe, eine spezielle Gruppe einrichteten mit dem Ziel, mich aus dem Netz zu vertreiben."
Die Frage ist insofern, wo das Stalking beginnt und wo einfache Verleumdung bzw. Drohung, Nötigung usw. endet.
Unabhängig von diesem Aspekt ist die vom Stalkingopfer Mary Scherpe per Petition geforderte Veränderung des Stalkingsparagraphen eine Tretmine. Mary Scherpe fordert, dass es reichen müsse, wenn die Taten dazu geeignet sind, die Lebensgestaltung schwerwiegend zu beeinträchtigen. Immerhin über 41.000 Personen haben sich ihrer Petition bereits angeschlossen - und die veröffentlichten Kommentare der Unterstützer zeugen von Hilflosigkeit, Wut und Verzweiflung ob der momentanen Lage für Stalkingopfer.
Diese Emotionen sind verständlich. Doch (wie so häufig) sind starke Emotionen für eine rationale Betrachtung von Sachlagen eher kontraproduktiv. Sollte statt einer tatsächlich nachzuweisenden Beeinträchtigungen bereits die Möglichkeit einer zukünftig eintretenden Beeinträchtigung ausreichen, um jemanden des Stalkings zu bezichtigen, wäre mit einer Flut von Anzeigen zu rechnen.
Diese würden zum einen nicht nur die Polizei, sondern auch auch die Gerichte immer stärker belasten und zum anderen würden sie zu einer noch stärkeren Nutzung des Paragraphen als Maulkorb für unangenehme Meinungen dienen. So verführerisch es auch ist, sich gegen jene, die einen mit unflätigen Ausdrücken bedenken, gleich als Stalker zu bezeichnen (weil es ja sein könnte, dass durch ihre Beleidigungen mein Nervenkostüm leidet und ich weniger Artikel schreiben kann, was zu weniger Honoraren führt), so gefährlich ist dieser Weg auch in Bezug auf die Meinungsfreiheit und offene Diskussion.
Die von Don Alphonso im Blog angesprochene weitere Verschärfung des Paragraphen (bzw. die Forderung danach) wäre abzusehen - denn trotz des Gummiparagraphen würde so manches Mal jemand, der meint, es wäre eine Beeinträchtigung in der Zukunft zu befürchten, vom Gericht abgewiesen werden. Entsprechendes Trommeln nach weiteren Verschärfungen mit den vorgenannten Negativaspekten würde die Schraube immer weiter anziehen.
Setzt man das Wort Cyber vor das Stalking (im Blog Don Alphonsos werden größtenteils mittels Telekommunikation begangene Taten thematisiert), so ist es leicht, sich vorzustellen, welche Tragweite die Veränderungen auch im Bereich "Cybercrime" hätten. Eine erhöhte Fallzahl durch reine Annahmen und Befindlichkeiten würde sich in den entsprechenden Berichten niederschlagen. Die Forderung nach mehr Personal und Gesetzesverschärfungen würde letztendlich nur eine Frage der Zeit sein. Hierbei dürften auch die Strafverfolger ihre Stimme erheben.
Vom Cyberstalking zum Cybermobbing ist es nur ein kurzer Weg - denn auch das Mobbing ist dazu geeignet, die Lebensqualität zu beeinträchtigen und auch hier fühlen sich Opfer oft hilflos. Doch auch hier steht zu befürchten, dass die geplante Verschärfung der entsprechenden gesetzlichen Regelung problematisch sein wird.
Udo Vetter hat sich mit dem Thema bereits auseinandergesetzt und treffend festgestellt, dass das, was als "Lex Edathy" angesehen wird, im Bereich Mobbing nicht nur wenig Klarheit schaffen wird, sondern sogar kontraproduktiv ist. Die vom Justizminister Maas angeregte und geplante Reform des Sexualstrafrechtes geht nämlich weit über sinnvolle Regelungen hinaus, sie schafft weitere Problemzonen, Gummiparagraphen und Unsicherheiten.
So sollen unbefugte Bildaufnahmen von Nackten (egal welchen Alters) verboten sein. Ebenso die sogenannten "Posingphotos" von Kindern und Jugendlichen wie auch "bloßstellende Bilder", z.B. von Betrunkenen. Was sich hier im ersten Moment noch danach anhört, Menschen vor der Ausbeutung durch Medien zu schützen, erweist sich jedoch letztendlich gerade auch im Bereich Kunst, Kultur und Berichterstattung als Bedrohung. Das legendäre Bild des nackten Mädchens während des Vietnamkrieges wäre unter dieser Prämisse ebenso unmöglich gewesen wie auch ein Weitwinkelphoto von betrunkenen Menschen, um z.B. Missstände zu dokumentieren. Und wo beginnt die "Bloßstellung"? Reicht es aus, wenn jemand unvorteilhaft abgelichtet wurde?
Es ist gerade für Opfer verführerisch, sich den Rufen nach Strafverschärfungen anzuschließen und allzu vagen Regelungen zuzustimmen. Letztendlich wären aber auch die Opfer von Stalking und Mobbing (egal ob nun "Cyber-" oder nicht), stetig in Gefahr, wegen Bagatellen vor den Kadi gezerrt zu werden. Statt die Gesetze stetig so zu verschärfen, dass das bisherige Personal nicht ausreichen kann, wäre es sinnvoll, die bisherigen Gesetze einmal komplett zu entrümpeln und eine tatsächliche StGB-Reform anzustreben.
Das Personal sollte besser geschult und durch Vereinfachung der Gesetze entlastet werden statt die Belastung weiter voranzutreiben. Doch es steht eher zu befürchten, dass auch weiterhin mehr Wert auf Emotionen denn auf die Ratio gelegt wird, wenn es um Gesetzesänderungen geht. Die Angst der Politik, sich mit so mancher Interessenvertretung anzulegen, dürfte hier auch eine Rolle spielen – niemand wird medial gerne als derjenige angesehen, der die Opfer im Stich lässt.