Deckel auf den Topf
Seit dem 1. Mai gilt die neue Energieeinsparverordnung für alle alten und neuen Gebäude, der Energieausweis wird zur Pflicht und eine Art Energie-TÜV eingeführt
Die Anforderungen an die Energieeffizienz wurden in der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV), die seit dem 1. Mai gilt, kaum angezogen, dafür sollen bisherige Elemente jetzt verpflichtend werden und eine Art EnEV-TÜV die Einhaltung auch überprüfen. In Immobilienanzeigen müssen jetzt die Energieverbrauchswerte mit veröffentlicht werden (in anderen EU-Ländern seit Jahren Standard) und bei der Wohnungsbesichtigung muss der Energieausweis jetzt vorgelegt und dann bei Vertragsabschluss ausgehändigt werden. Außerdem geben die neuen Energieausweise ab dem 1. Mai 2014 für das Gebäude eine Energieeffizienzklasse von A+ bis H an, ähnlich wie bisher bei Kühlschränken, Fernsehern, etc.
Der Deutsche Mieterbund (DMB) und die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) "halten den bedarfsorientierten Energieausweis für mieter- und verbraucherfreundlicher. Nur so könne Transparenz über den energetischen Zustand des Gebäudes hergestellt werden." Auch der zulässige, theoretisch errechnete "bedarfsorientierte" Energieausweis hat zu wenig Bezug zur Realität und lässt allerlei Rechentricks zu. Zum Beispiel beziehen sich dessen Werte nicht auf die tatsächliche Wohnfläche, sondern auf die "Gebäudenutzfläche (AN)", eine fiktive Grundfläche, sie errechnet sich aus dem Gebäudevolumen: AN = 0,32 * Volumen. Folge: Der angegebene Energiebedarf pro m² ist viel zu niedrig. Außerdem wird zusätzlich viel mit Bilanztricks wie "Primärenergiefaktoren" gearbeitet, was die Aussagekraft weiter verschleiert. Das Ökozentrum NRW schreibt dazu: "Dadurch wird die ... Verschärfung der primärenergetischen Anforderungen von 25% für alle Neubauten mit strombasierten Heizsystemen quasi wieder aufgehoben."
Ansonsten fordert die neue EnEV für Bestandsbauten bei Öl- und Gasheizkesseln, die vor 1985 eingebaut wurden, den Austausch ab 2015, also nach 30 Jahren. Außerdem gibt es für einzelne Bauteile erhöhte Anforderungen an den Dämmwert. So muss jetzt bei Wohngebäuden eine Art Deckel auf den Topf, zumindest muss als einfache, kostengünstige und gleichzeitig sehr wirksame Dämmmaßnahme die oberste Geschossdecke gedämmt werden, es wird dafür bis Ende 2015 ein maximaler U-Wert von 0,24 W/m²K vorgeschrieben.
Die anderen kaum verschärften Anforderungen der neuen EnEV wirken teilweise wie weichgespült, allerdings soll jetzt eine Überprüfung stattfinden, auch bei der Berufsgruppe der "Energieberater". Bisher ein buntes Völkchen mit allerlei Qualifikationen. Sie müssen sich jetzt durch laufende Fortbildungen für die dena-Expertenliste qualifizieren, wenn sie weiter an die Fördertöpfe der KfW wollen. So soll die Qualität der Berater steigen.
Trotzdem beschwert sich der Immobilienverband Deutschland (IVD), die neuen Anforderungen würden die Vermarktung von Immobilien erschweren. Durch die Pflichtangaben würden Immobilienanzeigen teurer. Durchaus ärgerlich diese Äußerungen, wenn man sieht, wie in den Städten die Quadratmeterpreise für Wohnungen ständig angezogen werden, es steht also nicht zu befürchten, dass die Branche Not leiden wird.