Einigung bei der Vorratsdatenspeicherung
Die Minister für Justiz und Inneres haben sich auf die Rahmenbedingungen für eine neue Vorratsdatenspeicherung geeinigt. Aber bis auf den Rahmen bleibt noch vieles offen.
Realistisch gesehen war nicht wirklich zu erwarten, dass die deutsche Politik sich von ihrem Liebling, der "anlasslosen Überwachung von Telekommunikation" (wahlweise auch Vorratsdatenspeicherung oder Mindestspeicherfrist genannt) verabschieden wird. Die CDU/CSU hat diese Maßnahme stets propagiert - und Sigmar Gabriel hat sich zumindest in der letzten Zeit brav angedient, indem er die Anschläge in Frankreich und das Attentat in Norwegen als Begründung für die Notwendigkeit der VDS anführte.
Zwar wurde zuletzt auf Zeit gespielt und angekündigt, man wolle nichts überstürzen. Doch dass dies auch hieß, "früher oder später wird die VDS wieder in den Ring geworfen", war klar. Es verwundert deshalb nicht, dass die Minister Heiko Maas (Justiz) und Thomas de Maiziere (Inneres) nun mit den von ihnen gemeinsam festgelegten Rahmenbedingungen für eine verfassungskonforme VDS an die Öffentlichkeit treten.
Die neuen Regelungen weichen stark ab von dem, was bisher gefordert wurde: Sowohl hinsichtlich der Fristen als auch bei den zu speichernden Daten. Verkehrsdaten sollen zehn Wochen von den Providern vorgehalten werden, Standortdaten vier Wochen. Der gesamte Bereich E-Mails soll von der Speicherpflicht ausgenommen und Geheimnisträger besonders geschützt werden.
Ein Abruf durch Sicherheitsbehörden soll nur in Bezug auf einzeln benannte schwere Straftaten und nach Genehmigung durch einen Richter erlaubt sein. Die Ausnahmen für Geheimnisträger werden näher bezeichnet und Datensicherheit und Transparenz sollen durch Zugriffe nach dem Mehr-als-zwei-Augen-Prinzip, Mitteilungen an Betroffene und Verschlüsselung gewährleistet werden. Mit all diesen Änderungen versucht die große Koalition, den Anforderungen sowohl des Bundesverfassungsgerichts als auch denen der europäischen Gerichtsbarkeit Rechnung zu tragen.
Ob dieser Spagat gelingt, wird sich erst dann zeigen, wenn der Gesetzentwurf vorliegt - und nicht nur die Grundpfeiler. Dass die VDS (in welcher Form auch immer) einen Wechsel hin zum Präventionsstaat bedeutet, ist unzweifelhaft – ob dies reichen wird, um mit einer neuen Verfassungsbeschwerde dagegen angehen zu können (und Recht zu bekommen), ist bislang noch offen.