Fehlalarm über Flug 9W117
Indische Passagiermaschine über Deutschland wurde nicht abgeschossen
Am 13.März diesen Jahres konnte das vermutlich größte drohende Flugzeugunglück der Bundesrepublik abgewendet werden. So wurde eine Boeing 777 der indischen Jet Airways mit 312 Menschen an Bord nicht abgeschossen, obwohl während des Überflugs über 30 Minuten lang kein Funkkontakt mit den Piloten hergestellt werden konnte. Der unterbliebene Abschuss dürfte mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zusammenhängen, das den Beschuss von Flugzeugen nur im Fall eines nicht anders abwendbaren Schadens von katastrophalem Ausmaß und nur bei Konsultation des Bundeskabinetts zulässt.
Die Piloten des Flugs 9W117 hatten versehentlich nach dem Abnehmen ihrer Kopfhörer den Lautsprecher nicht wieder laut gedreht. Alternative Kommunikationswege scheinen ebenfalls über 30 Minuten lang unbeachtet geblieben zu sein. Wären die kürzlich durchgesickerten Pläne der Bundesregierung, im Wege einer Änderung von Art. 35 GG die Entscheidungskompetenz für entsprechende Abschüsse der Bundesverteidigungsministerin zu übertragen, bereits umgesetzt worden, wäre möglicherweise keiner der Betroffenen mehr am Leben. Wäre Frau von der Leyen ad hoc über den kritischen Vorfall informiert worden, hätte sie binnen weniger Minuten eine Entscheidung treffen müssen.
Im Falle einer unklaren Situation, bei der die Kommunikation mit einem Flugzeug nicht möglich ist, kann eine Entführung mindestens nicht ausgeschlossen werden. Ein gezielter Absturz auf kritische Infrastrukturen wie ein Kernkraftwerk oder auf ein großes Gebäude ist bei hohen Fluggeschwindigkeiten praktisch immer binnen Minuten möglich. Demgegenüber bietet ein dicht besiedeltes Gebiet wie die Bundesrepublik nur wenige Gelegenheiten für einen schadensbegrenzend gewählten Einschlagsort. Bei entsprechendem Entscheidungsdruck birgt ein Fehlalarm daher Risiken, die man vielleicht nicht einer Person aufbürden möchte, die eher durch Kampfgeist als durch Kompetenz aufgefallen ist. So gilt die Ministerin zwar als sehr entscheidungsfreudig, ihre unnachgiebige Haltung jedoch etwa zu den technisch schon nicht wirksamen Internetsperren weckte Zweifel an ihrem Urteilsvermögen.
Die Menschen auf der Achse Köln-München, die nachts von Flug 9 W117 überquert wurde, wachten am Morgen des 14.März friedlich auf, als sei nichts geschehen. Ebenso die im möglichen Abschussgebiet in Karlsruhe schlafenden Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts, denen Frau von der Leyen nicht gefährlich wurde - noch nicht.