Geh weg, Wähler
Donald Trump hat geklagt. Nicht über etwas, sonder dass er das Recht haben soll, Twitter-User vom Hof zu jagen
Ein Freund von mir ist äußerst fleißig auf Twitter. Wann immer der (noch) amtierende 45. Präsident der Vereinigten Staaten etwas über den Kurznachrichtendienst von sich gibt, klickt mein Freund auf den Reply Button und mault dagegen. Konsequent, seit nun mehr als drei Jahren. Die Finger fallen ihm fast ab davon.
Und was ist der Dank dafür? Keiner, Donald Trump klagt nun vor dem Supreme Court das Recht ein, nörgelnde User blockieren zu können. Das könnte klappen. Der US-Präsident hat zwar etwa 85 Millionen Follower auf Twitter, aber er hat vor allem auch eine Menge Freunde am Supreme Court installiert. Die werden ihm dann schon Recht geben.
Da will man natürlich wissen, wo hier eigentlich das Problem liegt. Wir haben doch alle schon mal den einen oder anderen von unserem Account weggehalten. Der oder die soll sich endlich mal ordentlich anziehen gehen, weniger am Bildschirm trinken und sich vor allem von den Posts fernhalten, die man so liebevoll gesetzt hat.
So sieht das vielleicht auch Donald Trump, aber leider steht er mit dieser Meinung bisher eher alleine da. Denn sein Twitter-Account ist der des Präsidenten der Vereinigten Staaten. Und deshalb so etwas wie ein offizielles Verlautbarungsorgan. Und würde man User von einem Kommentar zu der einen oder anderen Auslassung abhalten, käme das ja dann wohl einer Zensur gleich. Will man jetzt auch wieder nicht. Schließlich ist Free Speech immer noch so etwas wie ein US-Grundrecht. Wer weiß, was dem selbsternannten Obersten der USA einfallen könnte, wenn er die Wahl am 3. November auch noch gewinnen würde. Aber jetzt ist es schon noch so.
Nun argumentieren seine Anwälte hier aber entscheidend anders. Sie sagen, das stimme ja gar nicht. Das sei Donalds Privateigentum, das sei gar nicht das oberste Verlautbarungsorgan der Vereinigten Staaten, sondern – zugegebenermaßen ein sehr lautes – privates Stimmchen, das sich der Bürger Trump hier gönnt. Und deshalb sollte er auch das Recht wie jeder andere Privatmann haben, nicht Kreti und Pleti auf seine Tweets antworten zu lassen oder sie gar aus der Liste der Follower zu schmeißen.
Mhm.
Spannende Frage, denn dann wäre es vielleicht klug, einen offziellen Twitterkanal für den 45. POTUS aufzumachen. Mit so einem Namen wie "sleepless in da White House". Und dort gehen dann die Verlautbarungen des hohen Herrn offizell und jederzeit widerspruchsoffen über den Äther. Auf dem @REALDONALDTRUMP-Account fänden sich dann eher Einträge wie: "Oh, Melania hat eben am Frühstückstisch eine Apfel gegessen. Faszinierend." Und da sind wir uns einig, wer dagegen mosert, der darf schon einmal rausgeschmissen werden. Aus der Followerliste, nicht aus dem Weißen Haus.
Aber solange Donald Trump in großen Buchstaben große Politik mit kleinen Fingern auf Twitter macht, ist das offiziell und daher nicht aufkündigbar. Sorry Dude, aufrichten, Haare kämmen, weitermachen.