Gericht weist Klage von Ex-Wissenschaftsministerin Schavan ab

Schavan war lieber schon gar nicht zur Urteilsverkündigung gekommen, um der öffentlichen Schmach zu entgehen

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Am 5. Februar des vorigen Jahres war der damaligen Bildungsministerin Annette Schavan von der Universität Düsseldorf trotz erheblichem Druck seitens der Politik und der Wissenschaftsverbände der Doktortitel aberkannt worden. In ihrer Dissertation, so der Befund, habe sie Stellen aus fremden Texten "in bedeutendem Umfang" übernommen, ohne sie kenntlich zu machen und nachzuweisen. Aus dem schloss der Fakultätsrats der Philosophischen Fakultät, "dass die damalige Doktorandin systematisch und vorsätzlich über die gesamte Dissertation verteilt gedankliche Leistungen vorgab, die sie in Wirklichkeit nicht selbst erbracht hatte". Und dies ausgerechnet in einer Arbeit mit dem Titel "Person und Gewissen".

Zunächst stellte sich die Bundeskanzlerin noch hinter Schavan, am 9. Februar aber musste sie doch von ihrem Amt zurücktreten, Merkel, die promovierte Physikerin, wollte mit Blick auf den Wahlkampf keine Risiko eingehen. Schavan aber blieb trotzig, leugnete alles ab und erklärte: "Ich habe in meiner Dissertation weder abgeschrieben noch getäuscht." Und sie zog vor das Verwaltungsgericht Düsseldorf und erhob Einspruch.

Heute wies die 15. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf allerdings ihre Klage ab und bestätigte damit die Entscheidung des Prüfungsausschusses. Schavan hatte es schon vorgezogen, zur Urteilsverkündigung nicht zu erscheinen. Die Doktorarbeit enthalte "an verschiedenen Stellen Textpassagen, die sie aus anderen wissenschaftlichen Werken übernommen hat, ohne deren Autorenschaft hinreichend zu kennzeichnen". Die Aberkennung des Titels obliege der Universität, Rechtsfehler seien keine begangen worden.

Der Prüfungsausschuss sei "von einer zutreffenden Tatsachengrundlage ausgegangen und habe alle in Betracht kommenden widerstreitenden öffentlichen und privaten Belange umfassend gewürdigt und gegeneinander abgewogen. Die Richterin erklärte, Schavan habe "darüber getäuscht, dass es sich um eine in jeder Hinsicht eigenständige Leistung handelte". Bei 60 Täuschungsbefunden könne "von einem Versehen nicht ausgegangen werden".

Entlastend ist auch nicht, dass die "Täuschungshandlung" bereits langfristig zurückliegt. Wissenschaftliche Arbeiten seien auf "Nachhaltigkeit" angelegt, so das Gericht, was möglicherweise bislang nicht jedem Akademiker klar gewesen sein dürfte. Sie seien nämlich "Bausteine in einer wissenschaftlichen Erkenntniskette", weswegen Arbeiten, "die nicht den Anforderungen entsprächen, auch nach langer Zeit noch für ungültig zu erklären". Es gibt also keine Verjährungsfrist.

Schavan kann nun vor das Oberverwaltungsgericht ziehen. Dort dürfte sie aber wohl auch nicht mehr Glück haben. Schavan soll auch schon einen neuen Job haben. Angeblich soll die allein lebende Katholikin Botschafterin am Vatikan werden. Spätestens jetzt müsste die Ludwig-Maximilians-Universität München ihre Entscheidung vom September des letzten Jahres noch einmal überdenken. Sie wurde trotz der wissenschaftlichen Fehlleistungen. die sie nicht gerade zum Vorbild für den wissenschaftlichen Nachwuchs und das Ansehen der Universität, in den Hochschulrat aufgenommen.