Island gewinnt gegen Großbritannien und Niederlande im Bankenstreit
Der Sonderweg im Streit um die verweigerte Entschädigung von Icesave-Anleger wurde in Luxemburg bestätigt
Das Urteil vor dem Gerichtshof der europäischen Freihandelszone EFTA hat die Position Islands im Icesave-Streit bekräftigt. Der Gerichtshof hat bestätigt, dass die Isländer auf ihrem erfolgreichen Sonderweg in der Finanzkrise kein Recht gebrochen haben, als sich das Land 2008 weigerte, britische und niederländische Anleger der insolventen Landsbanki-Tochter Icesave zu entschädigen. Das Gericht wies die Klage ab, weil Island gegen keine Gesetze zum Schutz von Kontoinhabern verstoßen habe, als die Online-Direktbank 2008 abstürzte.
Bei einem Referendum hatten sich 93% der Bevölkerung dagegen ausgesprochen, Steuergelder für die Entschädigung locker zu machen. Die Anleger, die den hohen Zinsversprechungen gefolgt waren, wurden ohnehin in ihren Heimatländern entschädigt. Großbritannien und die Niederlande wollten aber durchsetzen, dass Island die Rechnung begleicht. Hätten die Isländer den Rechtsstreit verloren, wären Schadensersatzforderungen von bis zu 2,3 Milliarden Euro aus den Niederlanden und Großbritannien eingegangen.
So ist kaum verwunderlich, dass sich die Regierung in Reykjavik entsprechend erfreut über das Urteil zeigte. Die isländische Regierung hatte stets betont, es sei rechtlich höchst fragwürdig, wenn ein Staat mit Steuergeldern für das Geld von Anlegern bei privaten Banken haften müsse. "Icesave ist nun nicht länger ein Hindernis für die wirtschaftliche Erholung Islands", teilte das isländische Außenministerium mit. Dabei hat sich die Wirtschaft des Landes ohnehin schon deutlich erholt. Damit steht das Land im krassen Gegensatz zu Ländern wie Spanien, Griechenland und Portugal, in denen die Banken mit Steuergeldern gerettet und auch dafür die Länder tief in die Rezession gespart werden. Da gegen die Entscheidung des EFTA-Gerichtshofs keine Berufung eingelegt werden kann, betrachtet Island sie als endgültig, sagte eine Regierungssprecherin.