Ist die EEG-Umlage verfassungswidrig?

Textilunternehmen legt Verfassungsbeschwerde gegen die Ökostromumlage ein

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Das Textilunternehmen Drechsel hat jetzt Verfassungsbeschwerde gegen das Erneuerbare-Energien-Gesetz eingereicht. Unterstützt wird es bei der Klage von seinem Branchenverband, dem Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie (T+M). Drechsel geht damit in die nächste Instanz des Musterverfahrens.

Im Juli war die Klage gegen die Zahlung der EEG-Umlage schon einmal vom Bundesgerichtshof zurückgewiesen worden. Aber jetzt soll weitergeklagt werden, quasi als Stellvertreter für die ganze Branche, die neidvoll auf die bisherigen willkürlichen Befreiungen von der Umlage für diverse, der Politik wohl näher stehende Branchen blickt.

Der Verband argumentiert allerdings anders und will sein Glück erneut versuchen. Denn mittlerweile ist ein neues EEG in Kraft getreten. Doch auch dieses sei, so der Verband, in der jetzt geänderten Fassung immer noch verfassungswidrig. Denn es finanziere die Erneuerbare-Energie-Anlagen ausschließlich über den Strompreis.

Dieser sei dadurch für die nicht befreiten Unternehmen und auch für die Privatkunden zu hoch. Für Unternehmen, die im internationalen Wettbewerb stehen, seien die Stromkosten in Deutschland damit ein Wettbewerbsnachteil und das, so die Argumentation von T+M, wegen einer verfassungswidrigen Sonderabgabe, denn die Einnahmen aus der EEG-Umlage kämen nicht dem Staat zugute, sondern den Energieunternehmen.