Keine Einigung im Luxemburg über Ceta-Abkommen
Belgien, Bulgarien und Rumänien blockieren Vereinbarung. Auflagen von Bundesverfassungsgericht akzeptiert
Das Freihandelsabkommen Ceta zwischen der Europäischen Union und Kanada kann weiterhin nicht unterzeichnet werden. Neben erheblichen Protesten in den EU-Mitgliedsstaaten, vor allem in Deutschland, haben die Wirtschafts- und Handelsminister von Belgien, Bulgarien und Rumänien bei einem Treffen mit ihren EU-Amtskollegen am heutigen Dienstag in Luxemburg ihre Zustimmung verweigert.
Der deutsche Wirtschaftsminister Siegmar Gabriel zeigte sich dennoch optimistisch. Er gehe davon aus, dass die bestehenden Bedenken in den kommenden Tagen geklärt werden können, sagte der SPD-Politiker nach dem Treffen. Der slowakische Wirtschaftsminister Peter Ziga
bezeichnete die stockenden Verhandlungen als "kein Sprint, aber auch kein Marathon, sondern etwas dazwischen". Die drei Veto-Staaten wollen weitere Vorteile für sich aushandeln und blockieren daher eine Einigung.
In den vergangenen Wochen hatten zudem vor allem in Deutschland Gegner
der unkontrollierten Marktöffnung gegen das Ceta-Abkommen mit Kanada und
das TTIP-Abkommen mit den USA demonstriert. Die Bundesregierung hat sich
diese Position allerdings nicht zueigen gemacht.
Während Rumänien und Bulgarien bei den Verhandlungen mit Kanada auf Visafreiheit für ihre Bürger bestehen, vertritt die belgische Wallonie – freilich aus Eigennutz – die handelspolitische Kritik der Ceta-Gegner. Die Regionalregierung befürchtet bei einem Vertragsabschluss erhebliche Nachteile für die eigene Industrie, etwa durch billige Agrarimporte aus Kanada.
Solche Bedenken waren in der Freihandelsdebatte bislang vor allem von Entwicklungs- und
Schwellenländern formuliert worden. Sie greifen durchaus aber auch innerhalb der EU, weil zwischen deren Mitgliedsstaaten die wirtschaftliche Entwicklung unterschiedlich ausgeprägt ist. Kurz gesagt: Hochindustrialisierte Staaten könnten wirtschaftsmächtigen Handelspartnern eher etwas entgegensetzen, während kleine oder schwach entwickelte Volkswirtschaften von den ungezügelten Importen überschwemmt würden. Nun soll mit den Wallonen weiter verhandelt werden. Bis ihre Bedenken nicht ausgeräumt sind, kann auch die belgische Regierung dem Ceta-Abkommen nicht zustimmen.
Keine Probleme machte in Luxemburg indes das jüngste Urteil des deutschen Bundesverfassungsgerichts. Die übrigen EU-Staaten erklärten sich mit den Auflagen einverstanden. Das betrifft zum einen die Abgrenzung zwischen nationaler und europäischer Zuständigkeit. Zum anderen hatte das Bundesverfassungsgericht bestimmt, dass Deutschland aus dem Ceta-Abkommen notfalls wieder aussteigen kann – auch wenn es bereits vorläufig in Kraft getreten sein sollte.