Klimagesetz: Bruch des Völkerrechts mit Ansage
Der Gesetzentwurf des Klimagesetzes sieht für die nächsten Jahrzehnte Emissionen vor, die mit dem internationalen Recht nicht vereinbar sind
Nun hat das Bundeskabinett also den Entwurf eines Klimaschutzgesetzes beschlossen. In den kommenden Wochen soll es im Bundestag beraten und verabschiedet werden. Interessanterweise beginnt die Erläuterung des Gesetzentwurfs mit dem Hinweis darauf, dass Deutschland seine mit den anderen EU-Staaten vereinbarten Klimaschutzziele für 2020 "deutlich verfehlen wird" und daher an die EU Strafgebühren zahlen muss. "Dies wird den Bundeshaushalt schon in dieser Legislaturperiode erheblich belasten."
Jeweils 100 Millionen Euro jährlich seien in der Haushaltsplanung dafür eingestellt, hatte der Tagesspiegel bereits im März berichtet. Die von Deutschland verletzte EU-Vereinbarung, bezieht sich auf die nicht vom Emissionshandel abgedeckten Sektoren, auf deren Konto in der EU etwa 55 Prozent der Treibhausgasemissionen gehen.
Gezahlt wird also vor allem dafür, dass die Emissionen des Straßenverkehrs in den letzten Jahren wieder gestiegen sind und inzwischen gar das Niveau von 1990 etwas übersteigen. Der Steuerzahler muss also für die verfehlte, das Auto und die Autokonzerne begünstigende Verkehrspolitik der diversen Regierungen der letzten zwei Jahrzehnte doppelt und dreifach zahlen.
Aber das nur am Rande. Der Gesetzentwurf hat erwartungsgemäß von vielen Seiten Kritik auf sich gezogen. Der Klima-Sprechen der Linksfraktion im Bundestag, Lorenz Gösta Beutin, sieht "Völkerrechtsbruch per Gesetz" und der World Wide Fund for Nature (WWF) kommt in seiner Bewertung zu dem Ergebnis, dass der parallel zum Gesetz verabschiedete "Maßnahmenkatalog (...) nicht geeignet (ist), um die selbstgesteckten Klimaschutzziele mittel- und langfristig zu erreichen".
Selbst der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft, bisher eigentlich eher von der Kohle- und Atomlobby dominiert, hält Gesetzentwurf und Klimapäckchen für "undurchdacht und nicht kohärent mit den Zielen der Energiewende". Das 65-Prozent-Ziel für den Erneuerbaren-Ausbau sei so "kaum zu erreichen". Insbesondere würden für den Ausbau der Windenergie an Land neue Hemmnisse auf- statt abgebaut.
Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) findet übrigens, die Bundesregierung rechne sich den Klimaschutz schön, aber ob diese überhaupt nachgerechnet hat, bleibt offen. Ein kleiner Ausschnitt aus der Bundespressekonferenz, aufgezeichnet von Jung&Naiv, zeigt recht erhellende Aussagen des Regierungssprechers. Auf die Frage, ob die Bundesregierung denn vorrechnen könne, dass mit den geplanten Maßnahmen das 2030er Ziel erreicht werde, heißt es:
"Was niemand voraussagen kann ist, ob es und wann es notwendig sein wird, nachzusteuern. Aber genau das ist ja vorgesehen. Nachzusteuern, wenn sich zeigt – durch die Zahlen, die das Umweltbundesamt liefert, durch die Analyse, die die Experten des Rates für Klimafragen dann vornehmen, wenn sich zeigt, dass Nachsteuern notwendig ist."
Steffen Seibert, Regierungssprecher
Es sollen ab sofort Gutachter beauftragt werden, die die Wirksamkeit der beschlossenen Maßnahmen beurteilen sollen. Auf die Nachfrage, weshalb diese nicht vor der Beschlussfassung berechnet wird, heißt es, die gewählte Vorgehensweise sei die seriöse Form. Es werden also Maßnahmen beschlossen, ohne vorzurechnen, was sie bringen und kritische Nachfragen, die dies bemängeln sind unseriös.
Emissionen viel zu hoch
Noch schlimmer ist indes, dass Seibert das Klimaziel der Bundesregierung, die Emissionen bis 2030 auf 45 Prozent des Niveaus von 1990 zu begrenzen, als Pariser-Ziel bezeichnet. Das kann man eigentlich nur als grobe Irreführung der Öffentlichkeit bezeichnen, die allerdings im Gesetzentwurf selbst bereits manifest wird.
Auch dieser nimmt im ersten Artikel Bezug auf das Pariser Klima-Übereinkunft. In diesem hat sich die überwältigende Mehrheit der Staaten (187 Staaten haben inzwischen ratifiziert) darauf geeinigt, "die globale Erwärmung deutlich unter zwei Grad Celsius unter dem vorindustriellen Niveau“ zu halten und möglichst auf 1,5 Grad Celsius zu beschränken.
Die im Klimagesetz vorgesehen Emissionsbeschränkungen reichen allerdings bei weitem nicht aus, dieses Ziel zu erreichen, oder ihm auch nur nahe zu kommen. Selbst wenn das Klimagesetz seine Ziele erreicht – was wie gesagt alles andere als gewiss ist – werden die Emissionen bis 2030 noch 543 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent betragen.
In der Zeit bis dahin sollen die Emissionen im gleichbleibenden Tempo Jahr für Jahr etwas abnehmen. Damit würden sich die deutschen Gesamtemissionen über diesen Zeitraum jedoch auf 7.450 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent summieren.
Das wäre allerdings weit mehr, als uns zusteht, wenn die Pariser Übereinkunft tatsächlich ernst genommen würde. Insgesamt kann die Menschheit sich nämlich ab Mitte 2019 nur noch rund 360 Milliarden Tonnen CO2-Emissionen leisten, wenn die globale Erwärmung auf 1,5 Grad Celsius gegenüber dem vorindustriellen Niveau begrenzt werden soll. Riskieren wir mit 1,75 Grad Celsius ein wenig mehr, dann wären es 740 Milliarden Tonnen.
Umgerechnet auf unseren Anteil an der Weltbevölkerung macht das bei 83 Millionen Bewohner Deutschlands macht das knapp 4.000 Millionen (vier Milliarden) bis 8.140 Millionen Tonnen CO2 aus. Unser Anteil wäre also mit den Maßgaben des vorgeschlagenen Klimagesetzes spätestens 2031 aufgebraucht, aber eigentlich schon früher. Denn jenseits einer Erwärmung von 1,5 Grad Celsius nehmen die diversen Risiken des Klimawandels rasch zu, sodass die Erwärmung wirklich darauf beschränkt werden sollte.
Das Klimaschutzgesetz sieht also für die nächsten Jahrzehnte weit höhere Emissionen vor, als sie mit den in Paris verabredeten Zielen vereinbar sind. Da ist die oben zitierte Einschätzung der Linksfraktion, hier solle Völkerrechtsbruch in ein Gesetz gegossen werden, tatsächlich nicht von der Hand zu weisen.