Koalitionsverhandlungen: Comeback der Stromkonzerne?

Bundesverband Erneuerbare Energie befürchtet die Verdrängung von Energiegenossenschaften

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Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) 1545/Meldungen/2013/Grosse-Koalition-gefaehrdet-Erreichung-der-Klimaschutzziele.html: kritisiert die bekannt gewordenen Pläne, den Ausbau der erneuerbaren Energieträger auf einen Stromanteil von 35 bis 40 Prozent bis 2020 zu beschränken. "So wird die künftige Bundesregierung ihre eigenen Klimaschutzziele mit Sicherheit verfehlen", kritisiert BEE-Geschäftsführer Hermann Falk. "Schon vor der Reaktorkatastrophe in Fukushima hatte die damalige Bundesregierung einen Anteil der Erneuerbaren Energien von 38,6 Prozent bis 2020 als Ziel ausgegeben. Jetzt wird ein Deckel von 35 bis 40 Prozent als Energiewende verkauft."

Der Verband warnt außerdem davor, die Förderung auf die besten Windstandorte zu beschränken. Dadurch würde der Ausbau im Inland abgewürgt. Auch werden "rigide Maßnahmen zur Mengensteuerung der Erneuerbaren" strikt abgelehnt. Ausschreibungen würden die Kosten erhöhen und kleine Betreiber sowie Energiegenossenschaften vom weiteren Ausbau ausschließen. Das Gleiche gelte für den Zwang, den Ökostrom direkt zu vermarkten. Statt einer dezentralen Energiewende in Bürgerhand gäbe es ein Comeback der großen Stromkonzerne.

Der BEE ist ein Dachverband von 26 Einzelverbänden von Herstellern und Anlagenbetreibern im Bereich der erneuerbaren Energieträger. Nach eigenen Angaben vertritt er 30.000 Verbandsmitglieder, darunter 5.000 Unternehmen. Insgesamt gebe es mehr als drei Millionen Kraftwerksbetreiber und 380.000 Arbeitsplätze in dieser Branche.

Der BEE unterstützt einen Appell von Umwelt- und Sozialverbänden für eine "dynamische, gerechte und soziale Energiewende". Um die Klimaschutzziele zu erreichen, müsse im Jahre 2020 der Anteil der Erneuerbaren an der Stromproduktion mindestens 45 Prozent betragen. Dafür müsse ein möglichst dezentraler Ansatz weiterverfolgt werden.

Die Kosten der Energiewende müssten fair auf die Verbrauchern aufgeteilt werden. Auch die privaten Kunden müssen unter anderem von den sinkenden Strompreisen an der Börse profitieren. Die Vorteile von energetischen Gebäudesanierungen sollen den Mietern in der Form zu Gute kommen, dass ihre Warmmiete nicht steigt. Die Kosten der Sanierung sollen entsprechend ihren Vorteilen von Vermietern, Staat/KfW-Förderung und Mietern getragen werden (siehe auch Koalitionsverhandlungen: Energiewende in schlechten Händen).