Malaysia: Knast für Kunst?

Ein lustiges Liedchen über allerlei Religionen bringt einen Sänger vor den Kadi

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Der Malaysische Musiker Namewee ist wegen eines Videos in Untersuchungshaft genommen worden, mit dem er Blasphemie betrieben haben soll. Dies berichten die malaysische Tageszeitung The Sun Daily und das in Hongkong herausgegebene Internetmagazin Asia Times Online übereinstimmend. Letzteres spricht davon, dass der Vorwurf auf Aufruhr laute.

In dem Vier-Minuten-Stück Oh My God! macht er sich auf eine für hiesiges Verhältnisse ziemlich harmlose Wiese über allerlei Aberglauben, Christentum, Buddhismus, Taoismus und Islam lustig. Letzteres eigentlich eher am Rande und das offenbart sich dem hiesigen Leser auch nur, wenn man die sogenannte schwimmende Moschee im malaysischen Tanjung Bunga als solche erkennt. Gesungen wird in dem Video in einer Mischung aus Mandarin und Hakka, einem in Malaysia weitverbreiteten südchinesischen Dialekt, chinesische, malaiische und englische Untertitel machen es für alle Malaysier verständlich.

The Sun Daily schreibt von Nichtregierungsorganisationen, die Anzeige erstatte hätten. Vermutlich handelt es sich dabei um islamische Gruppen. Moslems bilden in Malaysia die Mehrheit, allerdings gibt es große und kleinere ethnische und religiöse Minderheiten. Die Mehrheitsbevölkerung besteht aus Malaien, die auch ganz überwiegend moslemisch sind. Daneben gibt es Minderheiten von Chinesen (25 Prozent) und Indern (sieben Prozent) sowie kleinere Gruppen von Ureinwohnern. (nähere Angaben, die mit dem Fischer Weltalmanach übereinstimmen, auf Wikipedia).

Wee Meng Chee, wie der 33-jährige Sänger mit bürgerlichen Namen heißt, drohen nun laut Asia Times Online bis zu zwei Jahre Haft oder eine Geldstrafe. Wer meint, das sei hart, dem sei ein Blick ins deutsche Strafgesetzbuch empfohlen. Dort ist der sicherlich abschaffungswürdige Paragraph 166 zu finden, der noch drakonischere Strafen vorsieht: "Wer (...) den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Was der öffentliche Frieden ist und wann dieser bedroht wird, bleibt der Interpretation von Richtern und Staatsanwälten überlassen. Der Paragraph bietet also den Behörden und etwaigen religiös motivierten Staatsanwälten – genauso wie in Malaysia – ziemlich viel Spielraum.