News zu Deepfakes in China
Das Verbreiten von Deepfakes ohne Kennzeichnung wird strafbar. In China. Warum bleibt da ein merkwürdiger Beigeschmack?
Klingt ja zuerst einmal durchaus interessant. Das Verbreiten von Deepfakes ohne Kennzeichnung selbiger als selbiger wird ab dem 1. Januar 2020 strafbar. In China. Das hat das Ministerium für Cyberspace bekannt gegeben. Gemäß Meldung von Reuters am 29. November stehen Bürgern der Volksrepublik hohe Strafen ins Haus, sollten sie weiterhin zum Beispiel Deepfake-Videos ins Netz stellen, ohne diese als AI erzeugt gekennzeichnet zu haben.
Will kurz zusammengefasst sagen, dass man sich in China strafbar macht, wenn man Lügen nicht mehr als Lügen kennzeichnet. Vermutlich gibt es da aber eine Ausnahme, die so nicht im Erlass gekennzeichnet wäre. Sollte der Staat seine Informationshoheit dahingehend ausnutzen, dass nun Videos zum Beispiel aus Hongkong im Netz erschienen, die leicht merkwürdige Szenen auf den Straßen darstellten, deren Inhalt nicht gerade positiv für die dortigen Demonstranten rüberkäme, die vielleicht sogar Gesichter zeigen, die deutlich nichts mit der Realität dort zu tun haben – drücken wir es einmal so aus –, dann wäre es möglich, dass der gleiche Staat hier ein Überwachungsauge zudrückt.
Denn was ein Deepfake ist, lässt sich zwar technisch nachweisen, aber das muss nicht heißen, dass auch jede dieser Digitallügen als solche gedeutet wird. Was falsch ist, definiert der Gesetzgeber, also der Staat. Und dem kann es ja schon deutlich so vorkommen, dass in manchen Fällen einfach nur mit technischen Hilfsmitteln die Wahrheit dargestellt wurde. Sozusagen ein "Fake-Symbolbild", um etwas in aller Deutlichkeit darzustellen und sich nicht in schlechter Übermittlung von Medieninhalten zu verlieren. Denn jedes Video ist technisch modifiziert. Es würde ja nach eigenen Regeln ein kleines Schriftzeichen – rot auf rotem Grund, zwei bis maximal drei Pixel groß – genügen, um auf die technische Richtigstellung hinzuweisen. Schon ginge man mit gutem Beispiel vor. Aber das wird vermutlic dem staatlichen Gewaltmonopol belassen bleiben. Nicht dem Deepfaker auf der Straße. Schon gar nicht ausländischen Deepfakern zum Beispiel in westlichen Medien.
Vermutlich ist solch eine gesetzliche Verfügung auch ein wunderbares Mittel für einen Staat, gehörig Druck an den für ihn richtigen Stellen aufzusetzen. Denn einmal Umlauf gebrachte Inhalte könnten nachträglich technisch korrigiert und dann angemahnt werden. Die Beweislast läge auf der Seite des ursprünglichen Gatekeepers. Und der oder die wird sich hüten alleine angesichts dieser Möglichkeit der staatlichen Anteilnahme noch Inhalte mit Potential zu falsch gefälschten Fälschereien in Umlauf zu bringen. Am besten lässt man sich Inhalte staatlich abnehmen und so mit einem Gültigkeitssiegel versehen. Was einer galant eingesetzten Zensur – die es in China ja bereits gibt – gleicht und geradezu konfuzianisch die Schraube noch einmal eine kleine, aber nicht unbedeutende Umdrehung anzieht.