Österreichs geplantes Leistungsschutzrecht: Noch schlechter als in Deutschland

Außer Kontrolle

Auch in Österreich möchten die Presseverlage gerne von Google dafür entlohnt werden, dass das Unternehmen auf ihre Artikel hinweist. Der derzeitige Gesetzesentwurf sorgt ebenso für Unmut wie für Erheiterung

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Schon ab dem Beginn der Diskussion um das Leistungsschutzrecht in Deutschland war nicht ganz klar, wem das Gesetz eigentlich helfen sollte. Zwar wünschte sich die Verlage, dass die Suchmaschinenanbieter und Newsaggregatoren, namentlich aber doch vor allen Dingen Google, sie dafür entlohnen würde, dass Artikelüberschriften, Vorschaubilder sowie kurze Texte ("Snippets") in den Suchmaschinenergebnissen bzw. auf Googlenews erscheinen, doch dass dieser Wunsch so nicht in Erfüllung gehen würde, zeichnete sich bereits im Vorfeld ab.

Das Resultat des neuen Gesetzes war, dass Google vor die Wahl gestellt wurde, entweder für die "Snippets" zu bezahlen oder aber auf die Snippets der betreffenden Verlage zu verzichten. Wenig verwunderlich war es, dass Google sich für die letztere Option entschied.

Die von der Verwertungsgesellschaft Media (VG Media) vertretenen Verlage merkten jedoch schnell, dass sie sich, salopp gesagt, durch das neue Gesetz eher in das eigene Knie geschossen hatten und gaben, um das Gesicht zu wahren, Google eine "Gratislizenz zur Nutzung der Inhalte". Als letzter der Verlage war es der Springer Verlag, der eine solche Gratislizen zerteilte nachdem es erwartungsgemäß zu weniger Lesern gekommen war.

Die Niederlage des Verlages wurde von diesem in einen Sieg umgedeutet, man wolle ja “die Folgen der verschlechterten Suchergebnisse für die laufenden Gerichtsverfahren zur Durchsetzung des bestehenden Presseleistungsschutzrechts dokumentieren” hieß es seitens des Verlages.

In Spanien ging Google noch rigider vor – hier wurde nach Einführung des Leistungsschutzrechtes die spanische Googlenews-Seite abgeschaltet.

Die erwünschte Geldschwemme ist somit nicht über die Verlage hereingebrochen, jedoch benachteiligt das Recht insofern die kleineren Newsseiten und -aggregatoren, weshalb bereits eine Abschaffung des Leistungsschutzrechtes gefordert wird. Insofern nutzt das auf Google gemünzte Gesetz letztendlich Google da es dessen Konkurrenz behindert, während sich für Google selbst die Situation nicht geändert hat.

Nichtsdestotrotz geht auch Österreich den Weg des Leistungsschutzrechtes. Zur Kasse gebeten sollen nur „gewerbliche Anbieter von Suchmaschinen oder gewerbliche Anbieter von Diensten […], die Inhalte entsprechend aufbereiten“ werden.

Doch anders als in Deutschland wurde bisher keine Ausnahme für einzelne Wörter oder kleinste Texte geschaffen – eben jene Ausnahme, die zur Diskussion um die "Snippets" geführt hat, bzw. diese ja in den Fokus rückte. Der österreichische Entwurf lässt keine Ausnahmen diesbezüglich zu, was der Kunsthistoriker Joachim Losehand auf irights.info treffend kommentiert.

Losehand, der auch bei dem österreichischen Datenschutzverein Vibe.at sowie im Forum Datenschutz und Demokratie aktiv ist, kommentiert in regelmäßiger Abfolge die Entwicklungen in Bezug auf das österreichische Leistungsschutzrecht und stellt fest:

Was passiert also, wenn das Gesetz in Kraft tritt und die angesprochenen Anbieter keine Lizenzverträge mit der zuständigen Verwertungs­gesellschaft abschließen wollen? Womit im Justizministerium und bei den Presseverlagen wohl niemand rechnet? Werden künftig Suchergebnisse, die auf Zeitungen und Zeitschriften verweisen, nur noch aus der Adresse des Artikels bestehen, und man muß einfach ausprobieren, was sich hinter diesem Link verbirgt?

Joachim Losehands Fazit lautet:

Ich kann im Grunde vor allem dazu sagen, daß wir einer neuen Variante des Leistungsschutzrechts beim Scheitern in Echtzeit zusehen können. Im besten Fall hat das Gesetz überhaupt keine Auswirkung, im schlechtesten Fall verliert Österreich einen Teil der internationalen Sichtbarkeit seiner Presse.