"Ohne Vorratsdatenspeicherung sterben vermisste Kinder und Suizidale"
Nach dem Urteil des englischen High Court beginnt die Vorwärtsverteidigung der VDS-Befürworter.
In der letzten Woche hatder englische High Court die bisherige Vorratsdatenspeicherung (VDS) für nicht vereinbar mit Rechten wie dem auf Privatsphäre erklärt. Das Gericht gab dem Gesetzgeber Zeit bis zum März nächsten Jahres, um bei der rechtlichen Regelung der VDS nachzubessern.
Denn wie auch in Deutschland gab es zwar prinzipielle Bedenken gegen die VDS, diese wurde jedoch nicht als automatisch unvereinbar mit den Grundrechten angesehen. Vielmehr rügte das Gericht, dass der Gesetzgeber allzu fahrlässig mit den legalen Vorgaben umgegangen und nicht genug auf Aspekte wie Datensicherheit oder die Limitierung der Nutzung der VDS-Daten eingegangen sei.
Kaum ist das Urteil in der Öffentlichkeit angekommen, gehen die englischen VDS-Befürworter bereits in die Offensive. Ohne die VDS-Daten, so wird verlautbart, können Selbstmörder und vermisste Kinder eventuell nicht gerettet werden. Tausende von Leben stünden auf dem Spiel.
John Hays, Minister für Sicherheit, sieht das Urteil als einen Irrweg an. Es bestehe die Gefahr, so Hays, dass hier "eine paranoide liberale Bourgeoisie unterstützt wird, deren befremdliche Ängste höher bewertet würden als die (Gesamt)interessen der Bevölkerung".
Von den mehr als 500.000 Anfragen bezüglich der durch die VDS gespeicherten Daten bezogen sich ca. 16.000 auf Fälle mit vermissten Kindern und Selbstmördern. Die Frage, inwiefern auch ohne die VDS hier durch schnelle Quick-Freeze-Anordnungen (also eine Speicherung auf Zuruf bei Bedarf) die Daten zur Verfügung stehen könnten, wurde von John Hayes nicht aufgeworfen. Auch inwiefern die Daten tatsächlich notwendig waren, bleibt offen.
Bis März 2016 kann weiterhin auf Basis des jetzigen Gesetzes agiert werden. Es ist zu erwarten, dass in der nächsten Zeit die Pro-VDS-Verlautbarungen zunehmen werden um in der Öffentlichkeit für Zustimmung für das Projekt zu werben.