"Recht auf Vergessen" vs. "Recht, sich zu erinnern"
Die BBC wird die Liste der von Google aus den Suchergebnissen entfernten Seiten veröffentlichen. Director David Jordan stellt dem EuGH-Urteil das Recht der Öffentlichkeit entgegen, sich zu erinnern.
Die BBC kritisiert das umstrittene Google-Urteil des Europäischen Gerichtshofs und wird in den nächsten Wochen damit beginnen, die Seiten zu veröffentlichen, die der Suchmaschinenkonzern aus dem Index genommen hat. Der für die Redaktionsrichtlinien zuständige Director David Jordan gab bekannt, dass dies derzeit 46 Beiträge betrifft.
Darunter auch ein Blogeintrag vom Wirtschaftsredakteur Robert Peston, der daraufhin fragt: "Why has Google cast me into oblivion?" - "Warum hat mich Google ins Vergessen geschickt?" Der Suchmaschinenriese verrät leider nicht, bei welchen Anfragen eine Seite nicht mehr gefunden wird. Die Suche nach der einzigen Person, die in dem fraglichen Artikel erwähnt wird, listet diesen auf der Ergebnisseite auf. Der Suchbegriff dürfte laut einem Update des Redakteurs einen Namen betreffen, unter dem ein User-Kommentar auf der Seite abgegeben wurde.
Insofern, so Preston, sei dies kein so großer Angriff auf die Pressefreiheit, wie er befürchtet habe. Allerdings stelle sich die Frage, unter welchen Umständen (immerhin freiwillig gemachte) Kommentare nachträglich nicht mehr zugänglich gemacht werden sollten. Das wäre seiner Ansicht nach nur in jenen Fällen verständlich, in denen es um Leben oder Tod geht. Außerdem sei eine Flutwelle an Löschanfragen von Leuten zu befürchten, die in Blogs oder Webseiten Kommentare hinterlassen hätten und diese jetzt aus ihrer Geschichte löschen wollen.
Auch die Wikimedia Foundation veröffentlicht Lösch-Benachrichtigungen von Google auf einer eigenen Webseite. Und auch hier ist wenig transparent, warum die Seiten aus Googles Index genommen werden sollen. Die einzige Benachrichtigung der deutschsprachigen Wikipedia betrifft etwa das Logo einer Schweizer Partei, die vom dortigen Staatsschutz als rechtsextrem eingestuft wurde. Gibt man den Namen der Gruppierung in Google ein, so ist der Wikipedia-Artikel nach wie vor das erste Suchergebnis. Auch das fragliche Logo ist bei der Bildersuche ganz vorne. Lediglich eine bestimmte Auflösung dürfte aus dem Google-Index genommen worden sein.
Der Balanceakt Googles im Spannungsfeld zwischen der Privatsphäre des Individuums und dem Recht der Öffentlichkeit auf Information ist also nur wenig transparent und läßt viele Fragen offen.