Sinkflug statt Ausbau
Photovoltaikmarkt ist 2014 bisher um ein weiteres Drittel geschrumpft, jetzt kommt die Windkraft an die Reihe
Der PV-Boom ist vorbei. Im Vergleich zum Vorjahr ist der Zubau in den ersten Monaten dieses Jahres um mehr als ein Drittel gesunken. Im Januar und Februar 2014 um insgesamt 38 Prozent (im Januar und Februar 303 MW statt 486 MW im gleichen Zeitraum 2013). Dabei lag der Zubau mit 3.304 MW auch schon 2013 um mehr als 50 Prozent unter den 7.604 MW von 2012.
Gehen die Installationszahlen weiter in dem Tempo abwärts, dann wird sogar der politisch vorgegebene Zubaukorridor von 2.500 bis 3.500 MW unterboten werden. Einziger Trost für Neuanlagenbetreiber bleibt dann, dass die monatliche Absenkung der Einspeisevergütung dann nicht mehr ganz so hoch ausfällt.
Nach Angaben des Bundesverbands Solarwirtschft (BSW) waren vor allem Photovoltaik-Anlagen höherer Leistungsklassen betroffen. Die installierte Leistung von PV-Anlagen über 10 kW Leistung sank schon 2013 um 60 Prozent, bei den Solarkraftwerken im MW Bereich waren es 64 Prozent weniger Neuanlagen, weil sie teilweise schon ganz aus der EEG-Vergütung herausgefallen sind.
Der BSW fordert deshalb unter anderem, dass die Vergütung sich wieder realistisch am technologischen Fortschritt orientieren soll. Denn während die Preise für neue Solarstromanlagen in den letzten beiden Jahren um ein Viertel gesunken sind, wurde die Einspeisevergütung im gleichen Zeitraum halbiert. Damit fiel sie doppelt so schnell wie die Anlagenpreise.
Doch nach einem Einhalten der Politik sieht es im Moment so gar nicht aus. Bei den Gesprächen Anfang dieser Woche einigte sich die GroKo mit den Ministerpräsidenten der Bundesländer stattdessen darauf, nach der Photovoltaik (PV) nun auch die Windkraft unwirtschaftlicher zu machen, indem Anlagen an günstigen Standorten weniger Vergütung für ihren Strom bekommen sollen, anstatt dass Anlagen an windmäßig ungünstigeren Standorten mehr bekommen.
Außerdem soll die Nutzung von selbst erzeugtem Strom dann mit der neuen Eigenstromsteuer belegt werden. Nur Bestandsanlagen, die "der Eigenversorger vor dem 1. August 2014 selbst betrieben und zur Eigenversorgung genutzt hat", bleiben dem neuen EEG-Entwurf zufolge von der Umlage befreit. Zumindest diese Schutzregelung soll dann ohne Unterschied für alle Erzeugungsarten gelten.