Wählerinitiative in Spanien vor den Europaparlamentswahlen verboten
Erstmals lässt die spanische Regierung eine spanische Wählerliste verbieten, hinter der die baskische Partei Batasuna stecken soll
Es war klar, dass sich die vielen Verbote gegen baskische Parteien, Wählerlisten und Organisationen auch im gesamten spanischen Staat auswirken würden. Nun hat die Sonderkammer des Obersten Gerichtshof, die extra mit einem Parteiengesetz zum Verbot der Partei Batasuna (Einheit) geschaffen wurde, auch eine spanische Wählerinitiative von den Europaparlamentswahlen ausgeschlossen. Es handelt sich um die //www.iniciativainternacionalista.org Iniciativa Internacionalista - La Solidaridad entre los pueblos. Kurios ist erneut Argumentation, mit der die Regierung den Ausschluss der "Internationalistischen Initiative – Solidarität der Völker" beantragt hatte. Es gäbe "ausreichend Beweise, die belegen, dass diese Kandidatur eine Fortführung des Umfelds von ETA-Batasuna ist", lautet die immergleiche Begründung, mit der schon Hunderte baskische Wählerlisten und Parteien daran gehindert wurden, an den Wahlen teilzunehmen.
Es zeichnete sich in den letzten Jahren eine immer ausufernde Anwendung des neuen Parteiengesetzes ab. Dabei muss gesagt werden, dass die Partei, die angeblich im Dienst der Untergrundorganisation ETA stehen soll, in Frankreich legal an den Wahlen teilnimmt. Obwohl die Verbindungen zur ETA nie bewiesen werden konnten, setzte sie Spanien aber auch auf die EU-Liste terroristischer Gruppen. Schon vor vier Jahren ergab sich die absurde Situation, dass die gleiche Liste in Spanien verboten war und in Frankreich zu den EP-Wahlen antrat.
Seit dem Scheitern des letzten Friedensprozesses, den Batasuna in Gang gebracht hatte, wurde die Repression gegen die baskische Linke weiter verschärft und Terrorismus neu definiert.
Mit dem Verbot dieser Wählerliste, deren Listenführer der in Madrid geborene und im Baskenland lebende Dramaturg Alfonso Sastre ist, wird aber ein neuer Quantensprung vollzogen. Auf ihr befindet sich keine Person, die schon einmal für eine verbotene Partei kandidiert hätte. Dort befindet sich aber das Ex-Mitglied der spanischen Vereinten Linken (IU), die für die Partei im Madrider Parlament saß, sie aber aus Frust verließ. Zum Verbot reichte, dass Sastre und Maestro kürzlich an einer Veranstaltungsreihe mit dem Ex-Batasuna Chef Arnaldo Otegi teilnahmen und es Unterstützungsunterschriften aus der patriotischen baskischen Linken für diese Liste gab.
Das Vorgehen trifft auf scharfe Kritik. Telepolis liegt ein Schreiben des Friedensnobelpreisträger Adolfo Pérez Esquivel vor, der den spanischen Ministerpräsident José Luis Rodríguez Zapatero persönlich auffordert, "zu intervenieren und das antidemokratische Vorgehen zu verhindern". Erst kürzlich hatte der UN Sonderbeauftragte für Menschenrechte sich darüber "beunruhigt" gezeigt, "welche Vielfalt an Bestimmungen“ des Parteigesetzes in Spanien Verbote ermöglichten. "Schwammige Formulierungen", so Martin Scheinin "können so interpretiert werden, dass sie auch auf jede politische Partei zutreffen, die mit friedlichen Mitteln ähnliche politische Ziele verfolgt, wie terroristische Gruppen“. Die Institution, die Spanien auch wegen Folter rügt, kritisiert, Strafrechtsbestimmungen zu Terrorismus seien zum Teil vage. Dass in Kürze der Europäische Gerichtshof für Menschrechte in Straßburg über das Batasuna-Verbot entscheidet, hinderte Madrid nicht daran, die Verbotspolitik auszuweiten.
Maestro hat nun eine Klage vor dem Verfassungsgericht angekündigt, das allerdings bisher alle Verbote abgenickt hat. Dann bleibt auch dieser Liste nur noch der Weg nach Straßburg. Dabei könnte helfen, dass sich nun sogar fünf Richter des Sondergerichts dem Mehrheitsentscheid widersetzten. Angekündigt wurden auch Anzeigen gegen Mitglieder der spanischen Regierung, weil es sich "um einen Gewaltakt gegen die Freiheitsrechte" handelt, die "jede Person, die ein minimales demokratisches Grundverständnis hat, ablehnen muss", sagte Maestro.