Weniger Maiswüsten in Sicht
Das neue EEG bremst die Zerstörung der Landschaft durch Maismonokulturen aus - zumindest etwas
Bei aller Kritik am neuen EEG unternimmt es zumindest erstmals den Versuch, die Subventionsspirale aus Maiswüste, Massentierhaltung, Gülleverklappung und wieder Maiswüste zu stoppen. Wer hätte Anfang der Nuller Jahre gedacht, wie schnell die Landwirte auf die neuen Geschäftsmodelle und die ihnen von der damaligen Ministerin Renate Künast anfangs noch mühsam nahegebrachte "Agrarwende" aufspringen.
Das Land hat sich seitdem sehr verändert. Artenvielfalt findet nur noch in Reservaten und den Städten als den letzten Rückzugsgebieten für viele Tierarten (Amphibien, Bienen, Wildtiere) statt. Auf dem Land dagegen: eine ausgeräumte Steppenlandschaft, auf deren Flächen nur noch gülleresistente und mit Ackerchemikalien konditionierte "Biomasse" gedeiht. Dazu kommt in einigen Extremregionen, etwa in Niedersachsen, ein impertinenter Güllegeruch, der übers Land wabert, denn die Biomasseproduktion geht hier Hand in Hand mit der Produktion von Ramschfleisch.
Aus dem Gärtank auf den Acker
... und vom Acker in den Fluss (in Löningen/Niedersachsen)
Im Entwurf des neuen EEG war deshalb eigentlich eine jährliche Ausbaugrenze für alle Biogasanlagen auf 100 MW pro Jahr vorgesehen. Anfang April intervenierten aber die Agrarbundesländer, so dass die Ausbaugrenze zwar belassen wurde, jetzt aber nur noch für Neuanlagen gelten soll. Alte Biogasanlagen dürfen dagegen ohne Anrechnung auf die Ausbaugrenze repowert, also vergrößert, werden.
Dabei brachte Holger Krawinkel vom Bundesverband Verbraucherzentrale es auf den Punkt, wo denn die Stärke der Biomasse im Zusammenspiel mit den anderen Erneuerbaren liegt: "Ich glaube, Biomasse muss gezielt eingesetzt werden, um die schwankenden Leistungen von Wind und Sonne auszugleichen, aber nicht in Anlagen, die das ganze Jahr über laufen. Das ist auch energiewirtschaftlich unsinnig." Also keine neuen Biogas-"Grundlastkraftwerke" sozusagen als Ersatz für die alten Kohlekraftwerke, sondern nur der gezielte Einsatz von Biomassekraftwerken bei Engpässen und auch nur im Verbund als virtuelles Kraftwerk.
Das reformierte EEG soll zum 1. August 2014 in Kraft treten. Bleibt zu hoffen, dass die begonnen Agrar-Korrekturen im Lauf des weiteren Gesetzgebungsverfahrens nicht noch weiter ausgehebelt werden und statt dessen der langsame Rückgang der Maiswüsten eingeläutet ist. Die eingeführten Ausbaugrenzen ab 2014 sehen dann so aus:
- Solarenergie: jährlicher Zubau von 2.500 Megawatt (brutto)
- Windenergie an Land: ein jährlicher Zubau von 2.500 Megawatt (netto),
- Windenergie auf See: 6.500 Megawatt bis 2020 und 15.000 Megawatt bis 2030
- Biomasse: ein jährlicher Zubau von 100 Megawatt (brutto)
- bei Geothermie und Wasserkraft keine Ausbaugrenze
Um den Stichtag gibt es noch keine Einigung. Bisher ist geplant, dass die neuen Biomasseausbaugrenzen rückwirkend für Anlagen gelten sollen, die nach dem 23. Januar 2014 genehmigt worden sind. Schleswig-Holstein fordert aber eine Verschiebung auf das Jahresende 2014.