Zögerliche Aufklärung im Fall der Sektensiedlung Colonia Dignidad in Chile
Bundesregierung bleibt hinter Parlamentsantrag aus dem Jahr 2002 zurück. BND wusste schon 1966 von "KZ-ähnlichen Methoden"
Trotz der teilweise Öffnung der Archive des Auswärtigen Amtes zur deutschen Sektensiedlung Colonia Dignidad in Chile und einem kritischen Umgang mit der eigenen Geschichte in Chile bleibt die Bundesregierung deutlich hinter einem Antrag des Bundestags aus dem Jahr 2002 zurück. Das geht aus den Antworten der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag hervor, die Telepolis vorliegt.
Außenminister Frank-Walter Steinmeier (SPD) hatte Ende April eine teilweise Öffnung der Archive zur Rolle der westdeutschen Diplomatie bei den Verbrechen in der Colonia Dignidad in Chile bekanntgegeben. Normalerweise betrage die Sperrfrist für Dokumente 30 Jahre, sagte Steinmeier bei einer Rede vor hunderten Gästen im Auswärtigen Amt. Er habe unter dem Eindruck der aktuellen Debatte aber entschieden, diese Frist um zehn Jahre zu verkürzen. "Damit machen wir die Akten der Jahre 1986 bis 1996 für Wissenschaftler und Medien zugänglich", so der Minister. Der Vorstoß war nach Angaben von Mitarbeitern des Auswärtigen Amt intern sehr umstritten.
Doch schon im Jahr 2002 waren in einem Antrag des Bundestags mehr Hilfsmaßnahmen für die Opfer der Colonia Dignidad gefordert worden. Damals hatten sich alle Fraktionen bei Enthaltung der Unionsfraktion für zahlreiche konkrete Maßnahmen ausgesprochen. Mit der Initiative von Außenminister Steinmeier kommen die damals verlangte politische Priorisierung des Falls und die "Unterstützung des vergangenheitsbezogenen Aufarbeitungsprozesses" in Chile nun langsam in Gang.
Nicht umgesetzt wurden hingegen die Einsetzung einer unabhängigen bilateralen Expertenkommission mit deutscher Beteiligung, die Erarbeitung eines Strategiepapiers zur Lösung der Probleme in und um die Sektensiedlung, die Entsendung von Experten den Bundeskriminalamtes zur Unterstützung der chilenischen Justiz, die Schaffung eines Fonds zur Finanzierung der notwendigen Hilfs- und Reintegrationsmaßnahmen, eine Kooperation mit der Interamerikanischen Menschenrechtskommission. Trotz dieser langen Mängelliste meint die Bundesregierung, es seien "zahlreiche Maßnahmen zur Umsetzung des Beschlusses" ergriffen worden.
Zurückhaltend scheint die Bundesregierung vor allem bei Themen zu sein, aus denen finanzielle Forderungen erwachsen könnten. So heißt es in den Antworten, ein Bezug der Colonia Dignidad zur deutschen Rentenversicherung sei "nicht erkennbar". Dabei hatte neben anderen Medien die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtet, wie Sektenchef Schäfer "Rentenzahlungen aus Deutschland (...) für sich und seine Führungsclique" behielt. Diese These deckt sich mit Aussagen zahlreicher Opfer, die auch nach der Rede von Außenminister Steinmeier im April im Auswärtigen Amt eingehend um soziale Zuwendungen für die vielen verarmten Opfer des Sektenregimes baten – bisher vergebens.
Aus den Antworten der Bundesregierung wird auch deutlich, dass westdeutsche Behörden früher als bisher bekannt Hinweise auf Verbrechen in der Colonia Dignidad hatten. Dem BND hätten Hinweise auf "KZ-ähnliche Methoden" bereits 1966 vorgelegen. Zugleich deckten Bonner Diplomaten das Regime von Sektenchef Paul Schäfer bis 1987 und damit bis zur Endphase der Diktatur von Augusto Pinochet.
Das sieht heute freilich anders aus. Einer der bekanntesten Täter, der ehemalige Sektenarzt Hartmut Hopp, lebt bislang unbehelligt in Krefeld (Bundesregierung will von der Colonia Dignidad nichts wissen). Vor wenigen Wochen hatte der zuständige Staatsanwalt beim Landgericht Krefeld die Vollstreckung der Strafe gegen Hopp beantragt. Dieser hatte sich der ehemalige Sektenarzt mit der Flucht nach Deutschland entzogen. Sobald die Entscheidung des Landgerichts Krefeld zu dem Fall vorliegt, will die Bundesregierung die Zustimmung prüfen. "Evidente Bewilligungshindernisse", heißt es dazu, "bestehen aus Sicht der Bundesregierung nicht."