1-Euro-Jobs und andere Zahlenspielereien

Sozial ist, was Arbeit schafft, Teil 2: Kostenexplosionen und andere Mythen

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"Nur wer arbeitet, soll auch essen." Umgedreht bedeutet dies: Wer Essen bekommt, soll auch arbeiten. Aus diesem Grunde wurden im Zuge der ALGII-Gesetzgebung die Ideen zum 1-Euro-Job geboren. Als sie vorgestellt wurden, klang das Konzept ähnlich positiv wie das Grundkonzept der "HartzIV"-Gesetzgebung im allgemeinen, "Fördern und Fordern".

1-Euro-Jobs - keine Gefahr für Arbeitsplätze?

Die 1-Euro-Jobs sollten, was die Vergabe angeht, an strikte Regeln gebunden sein. Eine Prüfung der Jobs sollte sicherstellen, dass die Tätigkeiten auch diesen Regeln entsprechen. Für den Arbeitssuchenden wäre der 1-Euro-Job somit nicht nur ein willkommener Zuverdienst, er würde ihm auch Hilfe zur Aufnahme einer neuen Beschäftigung bieten und die Sicherung und Erweiterung der Qualifikationen unterstützen. Damit keine Arbeitsplätze durch diese Zuverdienstmöglichkeiten vernichtet werden, war das Kriterium der Zusätzlichkeit eingeführt worden.

Arbeiten sind zusätzlich, wenn sie ohne die Förderung nicht, nicht in diesem Umfange oder erst zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt werden. Arbeiten, die auf Grund einer rechtlichen Verpflichtung durchzuführen sind oder die üblicherweise von juristischen Personen des öffentlichen Rechts durchgeführt werden, sind nur förderungsfähig, wenn sie ohne die Förderung voraussichtlich erst nach zwei Jahren durchgeführt werden.

Die Vorteile für den Arbeitssuchenden lagen somit auf der Hand. Kritiker befürchteten dennoch die Vernichtung regulärer Arbeitsplätze und eine nicht ausreichende Prüfung. Der Bericht des Bundesrechnungshofes zeigt, dass die Realität dem entspricht, was befürchtet wurde. Eine Prüfung der Voraussetzungen findet nur unzureichend statt, einem Missbrauch ist damit Tür und Tor geöffnet.

Ein Viertel der Stellen verstoßen gegen die gesetzlichen Anforderungen: Die Arbeitslosen werden für Tätigkeiten eingesetzt, die nicht im öffentlichen Interesse, nicht zusätzlich oder nicht wettbewerbsneutral sind. Bei weiteren 50 Prozent der untersuchten Fälle konnte erst gar nicht geprüft werden, ob die Stellen dem Gesetz entsprechen: Die Vermittler hätten keine verlässlichen Kenntnisse gehabt, was ihre Arbeitslosen in diesen Ein-Euro-Jobs überhaupt tun.

Die Zeit zum Bericht des Bundesrechnungshofs

Die Zusätzlichkeit der Arbeiten wird heutzutage ersetzt durch "alles, was nicht bezahlt werden kann oder will". Pflegekräfte in Altenheimen, Helferinnen in Kindergärten, Friedhofsgärtner... die Liste der 1-Euro-Jobs ist schier endlos und bietet so manches Mal sogar die Möglichkeit, sich im Wettbewerb zu behaupten. So wurde beispielsweise durch die Kirche ein 1-Euro-Job dafür beantragt, Kirchenmöbel herzustellen. Dieser wurde nicht genehmigt, da er eine direkte Konkurrenz zum Handwerk gewesen wäre, somit wettbewerbsverzerrend (ein Ausschlusskriterium). Der Auftrag für die Kirchenmöbel ging später jedoch nicht an die sich bewerbenden Handwerker, sondern an eine Jugendwerkstatt, bei der die Möbel durch 1-Euro-Kräfte hergestellt werden.

Die Nutznießer der 1-Euro-Jobs sind nicht die Arbeitslosen, sondern es hat sich eine durchaus lukrative Industrie zur Vermittlung der günstigsten Arbeitskräfte gebildet. Private Jobvermittler beispielsweise kommen so auf schon einmal auf zusätzliche Einnahmen von 50.000 Euro monatlich, ohne dass eine tatsächliche "Beratungsleistung", wie von ihnen als Begründung für die monatlichen Pauschalen angegeben, tatsächlich stattfindet.

Die Kosten für die 1-Euro-Jobs beliefen sich im vom Bundesrechnungshof untersuchten Zeitraum (zweite Jahreshälfte 2005, erstes Quartal 2006) auf 1,1 Milliarden Euro. 25% der Maßnahmen haben lediglich den Anbietern Mehreinnahmen ermöglicht, ohne dass die Voraussetzungen vorlagen. Bei 50% der Maßnahmen kann dies nicht einmal beurteilt werden. Somit kann auch der Gesamtschaden für die Wirtschaft und den Staat nicht beziffert werden. Dass ein Schaden entstanden ist, ist dagegen unstrittig. Dennoch wird der 1-Euro-Job nicht einmal als Kostenfaktor, sondern lediglich als positive Möglichkeit für den Arbeitslosen gesehen - und als legitime Form der Gegenleistung für erhaltene staatliche Leistungen. Die fehlende Prüfung und die hohen Kosten werden kaum thematisiert.

Dafür stellt man aber die guten Erfolge bei den 1-Euro-Jobs in den Vordergrund. 15-20% der 1-Euro-Jobber seien danach erfolgreich in den Arbeitsmarkt integriert worden. Auch hier lohnt sich ein Blick darauf, was diese Integration bedeutet: Meist handelt es sich um Zeit- oder Leiharbeitsverträge oder Weiter- und Fortbildungen. In Mülheim an der Ruhr deklarierte man auch schon einmal die Weitervermittlung in 4-wöchige unbezahlte Praktika bei der Handelskette Plus als Vermittlungserfolg.

Missbrauchsquoten von 20 - 25%?

Wolfgang Clement, der 2004 noch die 1-Euro-Jobs „als Mittel, 600.000 Langzeitarbeitslose wieder zu fördern“, angespriesen hat, zeigt sich aber auch bei anderen Zahlen kreativ. So sprach er bei Sabine Christiansen beispielsweise noch im Mai 2006 von einer „Missbrauchsquote von 20 bis 25%“, eine Zahl, die von der Bundesagentur für Arbeit offiziell dementiert wird.

"Unsere Zahlen können Annahmen von 10, 20 oder 25 Prozent an Betrugsfällen, wie sie in Berlin gelegentlich genannt werden, in keiner Weise stützen", heißt es dort. Selbst die von der Bundesagentur kommunizierten ca. 5% werden nicht automatisch als Missbrauch definiert. BA-Sprecher John-Philip Hammersen erläuterte, es handele sich unter anderem auch um verspätete Statusmeldungen wie nach einer Krankheit usw.

HartzIV lässt die Kosten explodieren?

Sowohl die hehren Ziele der 1-Euro-Jobs bzw. deren Umsetzung als auch die hohen Missbrauchsquoten, die neue, noch schärfere Kontrollen und Eingriffe in Privatsphäre der Leistungsempfänger notwendig machen sollen, sind somit bereits in den Bereich der Mythen verwiesen. Das neue Optimierungsgesetz bzw. dessen Notwendigkeit wurde aber unter anderem mit den hohen Missbrauchszahlen sowie der Kostenexplosion durch HartzIV begründet.

Bundestagsfraktionschef Volker Kauder sah in einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung die "Kosten für HartzIV aus dem Ruder laufen". Aus diesem Grund soll eine Arbeitsgruppe Revision Hartz IV bis zum Herbst eine Lösung für die Kostenexplosion finden. HartzIV würde drei Milliarden teurer als veranschlagt werden.

Bereits der Bericht des Bundesrechnungshofes über die 1-Euro-Jobs gibt Aufschluss darüber, wo Gründe für höhere Kosten zu suchen sind. Weniger in den Vorschriften, sondern vielmehr in deren praktischer Umsetzung, wozu auch die mangelhafte ALGII-Software sowie die durchaus kritikwürdigen Regelungen zum Schadensersatz bei dieser anzusehen sind. Immerhin steht einem Schaden von bisher geschätzten 28 Millionen Euro eine vertragliche Schadensersatzbegrenzung auf 5 Millionen Euro gegenüber. Aber mal von diesem Aspekt abgesehen ist die Frage, ob eine tatsächliche Kostenexplosion in der Form stattgefunden hat, wie sie gerne in der Öffentlichkeit kommuniziert wird.

In einem Bericht des parlamentarischen Staatssekretärs im Bundesarbeitsministerium, Gerd Andres (SPD), findet sich dazu Folgendes: "Bei einem Vergleich der Ausgaben für erwerbsfähige Hilfebedürftige des Jahres 2004 mit den Ausgaben des Jahres 2005 muss berücksichtigt werden, dass auch in den alten Systemen auf Grund der ungünstigen Entwicklung des Arbeitsmarktes die Ausgabenbelastung im Jahr 2005 zugenommen hätte." Und auch Franz Müntefering äußerte sich noch am 1. Juni 2006 zum Thema Kostenexplosion, dass er diese nicht sehen könne.

Die letzte Minute meiner Redezeit möchte ich dazu nutzen, etwas zu der angeblichen Kostenexplosion zu sagen. Im Dezember letzten Jahres haben wir in einer Größenordnung von etwa 1,75 Milliarden Euro Arbeitslosengeld II gezahlt. Im Januar waren es etwa 2,4 Milliarden. Offensichtlich ist das bei einigen zu einem Missverständnis geraten. Wenn Sie sich die Entwicklung des zweiten Halbjahres 2005 ansehen, erkennen Sie, dass in diesem Halbjahr Arbeitslosengeld II in einer Größenordnung von durchschnittlich 2,15 Milliarden Euro pro Monat gezahlt wurde. Im Januar waren es 2,45 Milliarden, weil die Ausgaben zuvor im Dezember zum Jahresabschluss stark gesunken sind. Im Februar waren es 2,25 Milliarden. Im März waren es 2,25 Milliarden. Im April waren es 2,25 Milliarden und nicht mehr.

All die Geschichten, die im Moment erzählt werden nach dem Motto "Das Ding explodiert", können nur davon kommen, dass irgendjemand nicht genau hinschaut. Es ist nicht so, dass die Kosten an dieser Stelle explodieren. Es gibt eine leichte Anhebung; aber das bewegt sich in der Größenordnung von 5 Prozent.

Ich will damit nur klarstellen: Was die Entwicklung der Kosten im Bereich des Arbeitslosengeldes II angeht, so ist auch dies unter Kontrolle. An dieser Stelle findet keine Kostenexplosion statt.

Franz Müntefering am 1. 6. 2006

Ohne in Verschwörungstheorien zu verfallen, muss man sich fragen, warum vehement falsche Zahlen kommuniziert wurden und werden, die dazu dienen (können/sollen), ein falsches Bild über die ALGII-Gesetzgebung und die Leistungsempfänger entstehen zu lassen. Eine Erklärung wäre, dass man weitere Einschränkungen der Leistungsempfänger in Bezug auf Datenschutz und Privatsphäre wie beispielsweise im Optimierungsgesetz vorgesehen, plant und sich so die öffentliche Zustimmung sichern will. Dafür scheinen Politiker auch durchaus hinzunehmen, wahlweise als inkompetent oder uninformiert zu gelten. Denn sich vor Diskussionsrunden oder anderen Terminen die konkreten Zahlen geben zu lassen, ist keine so schwierige Angelegenheit. Dass darauf verzichtet wurde und wird und stattdessen weiterhin mit Zahlen jongliert wird, die um ein Vielfaches höher sind, spricht eine deutliche Sprache. Unangekündigte Wohnungskontrollen durch Außendienstmitarbeiter der Agenturen jedenfalls wurden im Optimierungsgesetz beschlossen und mit den hohen Missbrauchsquoten begründet.