2-G-Modell und Ende kostenloser Schnelltests: ungerecht und gefährlich
- 2-G-Modell und Ende kostenloser Schnelltests: ungerecht und gefährlich
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Während Ungeimpfte auch von Kultureinrichtungen ausgesperrt werden, die sie mitfinanzieren, wiegen sich Geimpfte ohne Abstand in falscher Sicherheit
Mit der Großzügigkeit im Namen der Corona-Schutzmaßnahmen ist es vorbei. Die Wahlen sind gelaufen, Unmengen von Impfstoff sind geordert und sollen in Deutschland an den Mann und an die Frau gebracht werden. Durch gleich mehrere Hintertüren wird eine Art Impfzwang eingeführt. Immer mehr Bundesländer führen optional das 2-G-Modell zur Corona-Bekämpfung ein - auch für staatlich finanzierte Einrichtungen. Somit haben nur Geimpfte und Genesene Zutritt. Ungeimpfte werden rigoros ausgesperrt. Zudem müssen sie ab heute bundesweit ihre Corona-Tests selbst bezahlen.
Derzeit sind nur knapp 65 Prozent der deutschen Bevölkerung vollständig gegen das Coronavirus geimpft. Mehr als ein Drittel hat Bedenken oder sich aus verschiedenen Gründen bereits gegen eine Impfung entschieden. Und wahrlich nicht alle sind sogenannte Querdenker:innen.
Viele Menschen haben auf Medikamente oder Chemikalien schon einmal mit Unverträglichkeit reagiert. Allergiker:innen oder anders Vorerkrankte befürchten bleibende oder späte Schäden durch eine noch nicht lange bekannte Impfsubstanz. Meldungen wie die Aussetzung der Impfungen mit dem Vakzin Moderna für unter 30-Jährige in Schweden vergangene Woche sorgen zusätzlich für Verunsicherung.
Impfentscheidungen nicht immer aus Überzeugung
Bisher galt das Recht auf freie Entscheidung. Wer sich impfen lassen wollte, dem wurde der doppelte Shot kostenlos ermöglicht. Wer das Risiko unerwünschter Nebenwirkungen aber nicht eingehen mochte, dem wurde das kaum zum Hemmschuh. Nur manche Firmen stellen ihren Angestellten nachgerade nötigende Bedingungen: Auf dem harten Arbeitsmarkt lassen sich auch Menschen, die nicht restlos von der Sicherheit und Wirksamkeit der Vakzine überzeugt sind, zur Impfung drängen.
Impfgeschädigte, wie es sie bei jeder Massenimpfung in einzelnen Fällen gibt, werden aus dem öffentlichen Bewusstsein ausgeblendet. Aber niemand, auch kein Arzt und keine Ärztin, kann vorab sicher sagen, wer nun spezifisch sensibel ist und mit einer Schädigung auf die Corona-Impfung reagieren wird und wer nicht. Fest steht nur: Die meisten Menschen fühlen sich dafür robust und gesund genug - oder eben stärker durch das Coronavirus gefährdet.
Aber darf man Menschen, die Bedenken haben, direkt oder indirekt zwingen? Schwere Schäden sind selten. Aber: Sie kommen vor. Eine Impfung bedeutet eine künstlich erzeugte Abwehrreaktion des Körpers. Diese kann sich auch gegen den Körper selbst richten. Impfschäden können kurzfristig sein oder auch lebenslang anhalten, sie reichen von Entzündungsvorgängen über Hormonstörungen bis zu reduzierten Organfunktionen. Einige unter Millionen von Geimpften kann es hammerhart erwischen, etwa durch Organversagen.
Die Politik will unbedingt durchimpfen - und sinnt auf Mittel und Möglichkeiten, den proklamierten Impfzwang für alle zu umgehen, ihn aber faktisch für möglichst viele durchzudrücken.
Da ist zunächst die Klammer der Finanzierung, die sozial Schwachen in naher Zukunft die Corona-Tests erschwert. Während die Impfungen weiterhin kostenlos bleiben und manchmal - wie kürzlich in der Elbphilharmonie in Hamburg - wie staatlich bezahlte Werbe-Aktionen für die Pharma-Industrie abgehalten werden, müssen die bisher kostenfreien Schnelltests auf Covid-19-Antikörper ab heute bundesweit selbst bezahlt werden.
Es sei denn, es liegt ein Attest darüber vor, dass eine Impfung aus medizinischen Gründen nicht möglich ist. Das Problem: Nicht alle, die möglicherweise gefährdet sind, können das vorab nachweisen. Zwischen 11,50 Euro und 30 Euro pro Schnelltest und mindestens 48 Euro pro PCR-Test kommen an Kosten auf impfscheue Bürger:innen zu. Wer nur kurz was essen gehen oder für zwei Stunden ins Theater gehen möchte, fühlt sich da massiv benachteiligt. Wenn er oder sie denn überhaupt noch ohne Impfung in ein Restaurant oder ins Theater reinkommt.
Denn das sogenannte 2-G-Modell, das zunehmend in vielen Bundesländern Anwendung findet, verbietet Getesteten auch mit negativem Ergebnis glattweg den Zutritt.
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