94.500 Euro Strafe für niederländischen Sender wegen Verbreitung rechten Gedankenguts

Seite 2: Einmaleins journalistischer Arbeit

Im Anhang erklärt die Ombudsfrau anhand von zwei Beispielen ausführlicher, wie gute journalistische Arbeit auszusehen habe. Das Erste betrifft die 15. Sendung von Ongehoord Nieuws vom 12. April. Darin wurde diskutiert, in Südafrika würden weiße Bauern systematisch von Kriminellen ermordet und die Regierung unternähme nichts gegen Gewalt gegen Weiße.

Laut Smit muss man aber entweder Nachweise für solche Behauptungen erbringen oder aber sie deutlicher als Meinungen herausstellen. Das habe ON nicht gemacht. Im Gegenteil habe der Moderator in der Folge des Gesprächs gefragt, warum die Maßnahmen der Regierung versagen würden. Damit würden aber das Versagen der Regierung und ihre Verantwortlichkeit für Kriminalität und Morde bereits als Fakten dargestellt.

Das zweite Beispiel bezieht sich auf den Besuch eines Abgeordneten der Partei "Belang van Nederland" (dt. Interesse der Niederlande) in der 27. Sendung vom 24. Mai. Dieser habe der Regierung vorgeworfen, Waffenlieferungen an die Ukraine unzureichend zu kontrollieren. Darum seien niederländische Waffen in die Hände der Russen gelangt.

Hier kritisiert die Ombudsfrau, dass derselbe Abgeordnete den Verteidigungsminister bereits am 2. Mai, Wochen vor der Sendung, in einer parlamentarischen Fragerunde mit diesen Vorwürfen konfrontiert habe. Über die Antwort des Ministers – dass das niederländische Militär die Waffenlieferungen gemäß den gesetzlichen Richtlinien kontrolliere – habe man in der Sendung aber kein Wort verloren.

Man hätte die Antwort des Ministers mit kritisieren können. Doch sie ganz zu verschweigen und stattdessen die Behauptung über die Waffenlieferungen an die Russen einfach als Fakt durchgehen zu lassen, sei journalistisch unzureichend.

Geldstrafe

Einen Monat nach Veröffentlichung des Berichts legte der Verwaltungsrat von NPO dem neuen Sender nun eine Geldstrafe in Höhe von rund 94.500 Euro auf. Das entspreche 2,5 Prozent des Jahresbudgets von ON. Dieser Betrag vom Sender aber nicht gleich eingefordert, sondern vom Budget für 2023 abgezogen.

Dabei hätte die maximale Strafe 15 Prozent des Jahresbudgets beziehungsweise rund 540.000 von 3,6 Millionen Euro betragen können. Der Verwaltungsrat berücksichtigte mildernd, dass ON noch ein neuer Sender ist. Allerdings wurde ihm auch mangelnde Mitwirkung in der Angelegenheit vorgeworfen.

Empfindlicher als die Geldstrafe könnte im Wiederholungsfall aber ein möglicher Verlust der Sendelizenz sein. Darüber müsste dann aber der Medienminister entscheiden und nicht NPO selbst.

In einer Reaktion auf die Entscheidung äußert sich ON positiv darüber, dass nicht die Maximalstrafe verhängt wurde.

Die Kritik an seiner Medienarbeit will der Sender aber nicht gelten lassen: "Ongehoord Nederland diskriminiert nicht und will jedem über Themen wie die zunehmende Macht der Europäischen Union oder die Folgen der Coronamaßnahmen ein Podium geben." Man prüfe derzeit juristische Schritte gegen die Strafe.