Abschied vom Verursacherprinzip

Bei der Reform der gesetzlichen Unfallversicherung werden drastische Kürzungen befürchtet

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Am 10. Mai werden die “Gesetzentwürfe zur Neuordnung der gesetzlichen Unfallversicherung“vorgestellt. Im August sollen sie dann durch das Bundeskabinett und im November vom Bundestag beraten werden. Mit dem hektisch vorangetriebenen “Umbau“ sollen Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung gekappt und die Privatisierung der Arbeitnehmerversicherung vorangetrieben werden.

Die angestrebten Neuregelungen betreffen die Organisation der gewerblichen Berufsgenossenschaften und das sogenannte "Leistungsrecht". Sie sollen zum Januar 2008 in Kraft treten. Kritiker befürchten neben zahlreichen dem Tempo geschuldeten "handwerklichen" Fehlern auch einen drastischen Abbau von Entschädigungsleistungen für Arbeitnehmer.

Selbstverschuldeter Zeitdruck

Dabei hatte sich die Länder-Bund-Komission ursprünglich darauf geeinigt, zuerst im Mai den organisationstechnischen Teil zu diskutieren, der die Reform der Unfallversicherungsträger betrifft, und erst im Anschluss die Änderungen im Leistungsrechtkatalog zu behandeln. Nun soll aber zeitgleich mit dem Vorschlag zur Organisationsreform der Referentenentwurf zu den bislang kaum diskutierten und in der Öffentlichkeit wenig wahrgenommenen Neujustierungen für die Entschädigung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten bearbeitet werden. Hier ist man immer noch auf dem Stand der von den Staatssekretären von Bund und Ländern im Jahr 2006 entwickelten "Eckpunkte zur Reform", die sehr allgemein gehalten sind und dementsprechend viele Unwägbarkeiten und Widersprüche enthalten.

Da die Folgen für die Betroffenen gravierend sein werden, ist es erstaunlich, dass bislang weder mit Fachleuten aus der Unfallversicherung, noch mit den Gewerkschaften das Gespräch gesucht wurde. Auch die Parlamentsmitglieder, die nun mit den organisatorischen Umstrukturierung den wichtigen inhaltlichen Teil bearbeiten müssen, geraten hierdurch unter unnötigen Zeitdruck, so dass gemutmaßt wird, der Bundesregierung sei weniger an einer gründlichen als einer möglichst raschen Umsetzung gelegen, um die unpopuläre Maßnahme bei den Landtagswahlen 2008 nicht zum Wahlkampfthema werden zu lassen.

Bisher wurde jedem, der bei der Arbeit oder auf dem Weg dorthin einen Unfall hatte oder unter einer Berufskrankheit leidet, eine nach dem Verursacherprinzip allein von den Arbeitgebern mit 9 Milliarden Euro finanzierte Unfall- oder Berufskrankheitsrente bezahlt. Mit dieser Regelung hatten sich die Arbeitgeber vor Schadensersatzansprüchen der Betroffenen geschützt. Denen stand dafür eine einkommensabhängige Rente zu, die bis an ihr Lebensende gezahlt werden musste.

Im reformierten Gesetz ist eine aufwändige Trennung von Erwerbs- und Gesundheitsschäden vorgesehen: Künftig soll erst bei einer Erwerbsminderung um zehn Prozent ein Anspruch auf die (konkrete Einbußen kompensierende) einkommensbezogene Rente bestehen. Pauschalleistungen sollen erst ab eine Minderung der Erwerbsfähigkeit in Höhe von 30% (statt bislang 20%) gewährt werden. Das bedeutet, dass künftig Arbeitnehmer mit einem Einkommensverlust unter 10% und Rentenbezieher, deren Erwerbsminderung unter 30% liegt (das sind rund die Hälfte der bisherigen Rentenempfänger), bei den Rentenzahlungen nicht mehr berücksichtigt werden. Dabei handelt es sich bei einer 20%igen Minderung der Erwerbsfähigkeit keinesfalls um unbedeutende Schäden - darunter fallen z. B. Hirnschädigungen, mehrfache Beckenringbrüche, Schwerhörigkeit, Hepatitis und teilversteifte Schultergelenke.

Dauerhafte Rentenzahlungen soll nur mehr ein kleiner Kreis Schwerbeschädigter mit einer um über 50% verminderten Erwerbsfähigkeit bekommen. Der Rest soll mit Einmalzahlungen zwischen 6.000 und 24.000 Euro abgefunden werden.

Einstieg in die Privatisierung

Viele Geschädigte würden mit der geplanten Neuregelung auch ernsthafte Schwierigkeiten beim Nachweis ihrer Beeinträchtigung durch einen Unfall oder eine Berufskrankheit bekommen, weil ihnen die Beweislast aufgebürdet werden soll. Das heißt für die Betroffenen nicht nur mehr Bürokratie, sondern (aufgrund der Informations- und Rechtsressourcenasymmetrie) mit hoher Wahrscheinlichkeit auch weitaus weniger Geld. Bei Nichtanerkennung der Berufskrankheit würden Arbeitnehmer dann gezwungen sein, eine deutlich schlechter bezahlte Arbeit aufzunehmen – ohne dass ihnen ihr alter Arbeitgeber den Schaden ersetzen müsste.

Außerdem ist vorgesehen, beim Eintritt in das gesetzliche Rentenalter die Unfall- und Berufskrankheitenrente ganz zu streichen. Diese Maßnahme würde zwar nicht die Behinderung lindern helfen, aber die öffentlichen Kassen zu Gunsten der Arbeitgeber erheblich belasten und so eine Teilprivatisierung der gesetzlichen Unfallversicherung “attraktiv“ machen. Die Entschädigungszahlungen würden mit der massiven Einschränkung der Rentenbezieher, der Erhöhung der bürokratischen Hürden und der Teilprivatisierung der Versicherung substantiell abnehmen. Dies, so befürchten Kritiker, würde aufgrund der starken Anreizwirkung sehr wahrscheinlich auch direkte Auswirkungen auf Präventionsmaßnahmen am Arbeitsplatz haben. Oder, anders formuliert: Nach der Reform der Unfallversicherung wird es sehr wahrscheinlich mehr Unfälle geben.

Wenn diese Maßnahmen für die Arbeitnehmer Wahnsinn sind, so hat es für die Arbeitgeber auch Methode: Die Politik folgt damit weitgehend den Forderungen der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), welche bereits vor Jahren das Wegfallen von Entschädigungszahlungen bei Arbeitswegunfällen, die generelle Kürzung der Renten und ihre Streichung bei Erreichung des Rentenalters propagierte.

Weitere Gerechtigkeitsfragen werden den anonymen Sachgesetzlichkeiten des Marktes überantwortet, der mit seiner spezifischen Wirkungsmechanismus dafür sorgen wird, dass künftig jeder mehr denn je das Seine bekommt - denn die Lasten der einen sind die Profite der anderen.