Abstimmung über Heizungsgesetz auf der Kippe: Union fordert Sonderberatungen
Grünen-Politikerin hält Vorbereitung für ausreichend. Kritik der CDU/CSU: Parlamentarische Anfrage unzureichend beantwortet. Was ein Protestschreiben aus Thüringen bezweckt.
Am Freitag will die Ampel-Koalition im Bundestag abschließend über die Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) – umgangssprachlich Heizungsgesetz oder "Heizhammer" – abstimmen lassen. Die Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen, Irene Mihalic, sagte dazu dem Handelsblatt, die Abgeordneten hätten nach der Anfang Juli abgesetzten Abstimmung nun weitere zwei Monate Zeit gehabt, sich eingehend mit dem Gesetz zu befassen. Vor der Sommerpause sah das Bundesverfassungsgericht die Beteiligungsrechte der Abgeordneten nicht gewährleistet.
Die Unionsfraktion habe zwischenzeitlich eine mittlerweile beantwortete Kleine Anfrage zum Thema gestellt. Konkrete eigene Vorstellungen oder Änderungsvorschläge seien ihr bislang nicht bekannt geworden. Aus den Reihen der Unionsfraktion wird allerdings moniert, dass parlamentarische Anfrage nur unvollständig beantwortet worden sei.
"In zentralen Punkten die Auskunft verweigert"
In einem Protestbrief an Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) und Kanzleramtschef Wolfgang Schmidt (SPD) heißt es nach Angaben der Deutschen Presseagentur und der Süddeutschen Zeitung, Habecks Ressort habe in seiner Antwort "zu zentralen Punkten gegenüber dem Parlament die Auskunft verweigert". In einem zweiten Schreiben bat Frei die Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) um Unterstützung in dieser Sache.
Sollte die Ampel-Koalition das Thema auf die Tagesordnung setzen, werde die Union einen Hilfsantrag stellen, im Laufe der Woche Sondersitzungen des Energieausschusses und anderer betroffener Ausschüsse einzuberufen, um ein Mindestmaß an Beratung zu gewährleisten, sagte Frei (CDU) am Dienstag in Berlin.
Thüringens CDU-Fraktionschef Mario Voigt forderte unterdessen auch die Thüringer Bundestagsabgeordneten der Ampelkoalition auf, das umstrittene Heizungsgesetz abzulehnen. "Niemand braucht dieses Gesetz. Die Eile dient nur der Gesichtswahrung von Robert Habeck – den Menschen und der Sache dient sie nicht", erklärte Voigt in Erfurt.
Erfolgreicher Eilantrag der vor Sommerpause
Tatsächlich wurde der Gesetzentwurf, der ohnehin nicht vorsah, dass neuwertige, intakte und reparable Öl- und Gasheizungen zeitnah ausgetauscht werden müssen, bereits vor der parlamentarischen Sommerpause entschärft. Mit der erzielten Einigung waren jedoch weder Sozialverbände noch Umweltorganisationen zufrieden. Gleiches galt für die Unionsfraktion.
Das Bundesverfassungsgericht folgte schließlich einem Eilantrag des CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann und stoppte die Abstimmung vor der Sommerpause mit einer einstweiligen Anordnung, weil es wegen der Verdichtung zeitlicher Abläufe die Beteiligungsrechte des Parlaments nicht gewährleistet sah.