Akkreditierung nur, wenn es das BKA erlaubt
Fast 5000 Journalisten haben sich schon für den G8-Gipfel angemeldet, aber nicht alle scheinen willkommen zu sein
Medienvertreter, die sich für den G8-Gipfel akkreditieren wollen, werden auf einer extra eingerichteten Webseite freundlich willkommen geheißen. Ca. 4700 Journalisten und Fotographen haben sich bereits angemeldet.
Doch offenbar sind doch nicht alle Medienvertreter beim Gipfel erwünscht. Diese Erfahrung machte Felix Lee, der als Korrespondent bei der Tageszeitung in den letzten Wochen schwerpunktmäßig über soziale Proteste und auch über die Razzien gegen Gipfelkritiker berichtet hat. Dabei hat er die Polizeimaßnahmen mehrmals kritisch kommentiert. Ist das jetzt der Grund, dass ihm die schon erteilte Akkreditierung für den G8-Gipfel wieder entzogen wurde? Diese Frage stellt sich Lee, nachdem ihm mitgeteilt wurde, dass eine Akkreditierung nach Rücksprache mit dem Bundeskriminalamt doch nicht erteilt werden könne.
Im Laufe des Tages stellte sich heraus, dass Lee nicht der einzige Medienvertreter ist, der auf dem Gipfel nicht erwünscht ist. Mittlerweile hat das Bundespresseamt bestätigt, dass rund 20 Journalisten die Akkreditierung verweigert worden sei. Darunter ist neben Lee die Hamburger Fotografin Marilyn Stroux und ein Mitarbeiter der polnischen Ausgabe der Monatszeitung Le Monde Diplomatique. Auch ihm wurde eine bereits erteilt Akkreditierung wieder entzogen.
Wir müssen Ihnen mitteilen, dass Ihre Akkreditierung für den G 8-Gipfel auf Empfehlung des BKA nicht erteilt werden kann. Sollten Sie näheres zu den Gründen der Ablehnung erfahren wollen, wenden Sie sich bitte direkt an den Datenschutzbeauftragten des BKA.
Ablehnungsbescheid von Marilyn Stroux
Die Ergebnisse von Sicherheitsüberprüfungen hätten zu dieser Entscheidung geführt. Genauere Angaben wurden auch den Betroffenen nicht gemacht. So berichtete Lee gegenüber Telepolis, dass das Landeskriminalamt Berlin keine Bedenken gegen seine Akkreditierung ausgesprochen hatte. Anders das BKA, das für die Verweigerung ausschlaggebend war. Doch auch dort habe er keine Gründe für die Ablehnung erfahren. Es habe nur allgemein geheißen, dass Erkenntnisse von Verfassungsschutzbehörden den Ausschlag gegeben hätten.
Der Ausschluss von Pressevertretern vom G8-Gipfel hat mittlerweile zu heftiger Kritik geführt. „Diese Vorgehensweise ist eine klare und unzulässige Beeinflussung der freien und kritischen Berichterstattung über das Ereignis“, kommentierte der stellvertretende Chefredakteur der Tageszeitung Reiner Metzger die Ablehnung ihres Mitarbeiters. Dieser Kritik hat sich auch der Deutsche Journalisten-Verband angeschlossen. "Es drängt sich nach unseren Erkenntnissen allerdings der Eindruck auf, dass kritische Berichterstattung über den G 8-Gipfel unterdrückt werden soll“, meint de DJV-Bundesvorsitzende Michael Konken. Auch die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union bei ver.di betrachtet die Akkreditierungsverweigerung als „unzulässigen Versuch der Beeinträchtigung der Berichterstattung über den G8-Gipfel“ und fordert die sofortige Rücknahme der Verfügungen.
Sicherheitsüberprüfung kritiklos akzeptiert
Durch die Verweigerung wurde erst bekannt, dass alle Medienvertreter aus dem In- und Ausland, die während zum G8-Gipfel berichten wollen, einer umfangreichen Sicherheits- und „Zuverlässigkeitsüberprüfung durch die Polizei- und Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder und des Bundesnachrichtendienstes“ einwilligen einwilligen mussten Die Medienvertreter mussten eine Datenschutzinformation unterzeichnen, in der es hieß:
Die Akkreditierung setzt eine Zuverlässigkeitsüberprüfung voraus. Bei dieser Zuverlässigkeitsüberprüfung handelt es sich um eine Sicherheitsmaßnahme des Veranstalters. Veranstalter ist in allen Fällen die Bundesregierung.
Weiter unten wurde den Medienvertretern mitgeteilt:
Es unterliegt Ihrer freien Entscheidung, Ihre Einwilligung in die hier dargestellte Datenverarbeitung, insbesondere in die Zuverlässigkeitsüberprüfung, zu erteilen. Sollten Sie diese allerdings verweigern, kann eine Akkreditierung nicht erfolgen.
Bemerkenswert ist allerdings auch, dass diese Sicherheitsüberprüfung von keinem der Medienvertreter bisher kritisch thematisiert worden war. Erst die Ausschlüsse haben diese Praxis öffentlich bekannt gemacht.