Ampel-Regierung will Cannabis-Social-Clubs
Eckpunkte der Legalisierung light: Anbau und Abgabe in speziellen Vereinen, Kiffen in Fußgängerzonen ab 20 Uhr – Mindestalter 18 Jahre. Besitz von bis zu 25 Gramm straffrei.
Leicht schwäbelnd verkündete Bundesagrarminister Cem Özdemir an diesem Mittwoch in Berlin die frohe Botschaft der bedingten Legalisierung von Cannabis noch in diesem Jahr: "Niemand soll mehr bei Dealern kaufen müssen, ohne zu wissen, was mer sich da einhandelt."
Wenige Tage nach seiner Wehrertüchtigung in Niedersachsen stellte der Grünen-Politiker die Cannabis-Pläne der Ampel-Regierung auf einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach vor.
Der SPD-Politiker sprach von einer kontrollierten Abgabe an Erwachsene "in klaren Grenzen" und "flankiert durch Präventionsmaßnahmen für Jugendliche". Der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis und der Eigenanbau von maximal drei Pflanzen sollen künftig straffrei sein. Außerdem will das Ampel-Kabinett den Anbau und die Abgabe in speziellen Vereinen ermöglichen.
Vorerst keine lizenzierten Fachgeschäfte
Die ursprünglich geplanten Fachgeschäfte, in denen Cannabis-Produkte frei verkauft werden könnten, wird es vorläufig nicht geben. Dies soll erst in einem zweiten Schritt und nur in einigen Modellregionen mit wissenschaftlicher Begleitung erprobt werden. Darauf habe sich die Ampel-Regierung nach Gesprächen mit der EU-Kommission geeinigt, hieß es.
Lauterbach und Özdemir bekräftigten, dass mit dem Vorhaben dem Schwarzmarkt und der Kriminalität der Boden entzogen werden soll. Die bisherige Cannabis-Politik sei gescheitert.
Noch in diesem Monat soll ein erster konkreter Gesetzentwurf zur Regelung von Besitz, Eigenanbau und "Cannabis-Social-Clubs" vorgelegt werden, der nach einem Kabinettsbeschluss noch Bundestag und Bundesrat passieren müsste.
In ihrem Koalitionsvertrag hatten SPD, Grüne und FDP noch die "kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften" vereinbart. Lauterbach hatte dazu im Herbst 2022 Vorschläge präsentiert. Es gab dann aber Bedenken, dass die Pläne an internationalem Recht und EU-Vorgaben scheitern könnten.
Stattdessen wurden an diesem Mittwoch überarbeitete Eckpunkte vorgestellt, die sich im Detail allerdings auch noch während des Gesetzgebungsverfahrens ändern können:
- Der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis bleibt straffrei, eine solche Menge darf auch in der Öffentlichkeit mitgeführt werden.
- Im Eigenanbau sind maximal drei "weibliche blühende Pflanzen" erlaubt, von denen Kinder und Jugendliche fernzuhalten sind.
- "Nicht-gewinnorientierte" Vereine mit maximal 500 Mitgliedern dürfen gemeinschaftlich Cannabis zu Genusszwecken anbauen und nur an Mitglieder für deren Eigenbedarf abgeben. Alle Mitglieder müssen volljährig sein. Die Clubs müssen Jugendschutz-, Sucht- und Präventionsbeauftragte benennen und dürfen nicht durch Werbung auf sich aufmerksam machen. Eine Mitgliedschaft in mehreren Vereinen ist verboten.
- Pro Club-Mitglied dürfen maximal 25 Gramm Cannabis pro Tag und 50 Gramm pro Monat abgegeben werden. Mitglieder zwischen 18 und 21 Jahren bekommen maximal 30 Gramm pro Monat. Außerdem soll für sie eine Obergrenze beim Wirkstoffgehalt festgelegt werden. Die Kosten sollen über die Mitgliedsbeiträge gedeckt werden. Gegebenenfalls kommt ein zusätzlicher Betrag pro abgegebenes Gramm dazu.
- In den Vereinsräumen selbst dürfen die Cannabis-Produkte nicht konsumiert werden, auch Alkoholausschank ist verboten. Zudem müssen die Clubräume einen Mindestabstand zu Schulen und Kitas aufweisen.
- In der Öffentlichkeit ist der Konsum nahe Schulen oder Kitas verboten. In Fußgängerzonen darf nicht vor 20 Uhr gekifft werden.
- Frühere Verurteilungen wegen Besitzes oder Eigenanbaus bis 25 Gramm oder maximal drei Pflanzen können auf Antrag aus dem Bundeszentralregister gelöscht werden.
- Minderjährige, die mit Cannabis erwischt werden, müssen an Interventions- und Präventionsprogrammen teilnehmen.
- In einem zweiten Schritt sollen in Kreisen und Städten mehrerer Bundesländer in Modellprojekten "kommerzielle Lieferketten" ausprobiert werden, von der Produktion über den Vertrieb bis zum Verkauf von Cannabis in Fachgeschäften. Die Projekte werden wissenschaftlich begleitet, sind auf fünf Jahre befristet und auf die Einwohner dieser Kommunen beschränkt.
- Diese zweite Säule der geplanten Legalisierung ist aber "voraussichtlich weiterhin notifizierungspflichtig", wie es von Seiten der Bundesregierung heißt.
Gemeint ist wohl, dass die EU mitreden darf und somit noch unklar ist, ob die zweite Säule realisiert werden kann.