Amri-Aufklärung: "Öffentlichkeit gefährdet Staatswohl"
Bundesinnenministerium will dem Untersuchungsausschuss des Bundestages keine vollen Namen von Zeugen mehr nennen. Welche Rolle spielten die Informanten des BKA?
Bei der Aufklärung des Terroranschlages von Berlin vom 19. Dezember 2016 spielt das Bundesinnenministerium (BMI) ein Spiel mit doppeltem Boden - unverändert. Am 23. Mai will sich Bundesinnenminister Horst Seehofer persönlich mit Opfern und Hinterbliebenen der Toten treffen - doch gleichzeitig erschwert sein Haus die Arbeit des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses (PUA) im Bundestag. Dem teilte das Ministerium vor der letzten Sitzung schriftlich mit, "künftig personenbezogene Angaben von Zeuginnen und Zeugen des BKA (...) nur noch in abgekürzter Form zu übermitteln", beispielsweise als "KHK M.M." Bemerkenswerte Begründung: zu viel Öffentlichkeit.
Das Schreiben an den Ausschuss von Anfang Mai 2019 konnte Telepolis einsehen. Es ist ein Dokument der Machtallüren der Exekutive gegenüber Legislative und Öffentlichkeit und reiht sich ein in zahlreiche Versuche, die parlamentarischen Aufklärer des Anschlages mit zwölf Toten und Dutzenden Verletzten an die kurze Leine zu legen. So verweigert das Ministerium dem Ausschuss Zeugen, die als V-Leute des Bundesamtes für Verfassungsschutz(BfV) im Anschlagskomplex eine Rolle spielten, außerdem auch die Führungsbeamten dieser V-Leute. Dagegen haben die drei kleinen Fraktionen FDP, Bündnis 90/Die Grünen und Linke geklagt. Eine Entscheidung steht noch aus.
Dann sorgte die Rolle der BMI-Vertreterin Eva Maria Haarmann nachhaltig für Sand im Getriebe der Ausschusssitzungen. Immer wieder ging sie offensiv gegen Fragen von Abgeordneten an Zeugen vor, verhinderte, dass sie öffentlich gestellt werden konnten und nahm vor allem auch Einfluss auf das Aussageverhalten der Zeugen, die entsprechend zurückhaltend antworteten.
Erst nach Monaten flog auf, dass die Oberregierungsrätin vor ihrer Tätigkeit im BMI im Dienst des BfV stand - und zwar als stellvertretende Leiterin eines Referates im Bereich "islamistischer Terrorismus", das auch mit dem späteren mutmaßlichen Attentäter Anis Amri zu tun hatte. Sprich: Frau Haarmann war selber eine potentielle Zeugin.
Als das im Oktober 2018 herauskam, zog das Bundesinnenministerium seine Vertreterin ganz schnell aus dem Ausschuss zurück. Das Verhalten der BMI-Beauftragten sorgte auch in den Reihen der Anschlagsopfer für Kritik, wie in ihrem Offenen Brief an den Bundestagsausschuss vom April 2019 nachgelesen werden kann (Punkt 3).
Befremdliches Verständnis von Pressefreiheit im Seehofer-Ministerium
Auf dem Platz des BMI im Ausschuss sitzt seither Ministerialrat Michael Vogel. Er hat das aktuelle Schreiben des Ministeriums vom 7. Mai 2019 an den Amri-Untersuchungsausschuss zu verantworten. Im Gegensatz zu Zeugen des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), die im Ausschuss prinzipiell nur mit Aliasnamen auftreten, wurden Zeugen des Bundeskriminalamtes (BKA) bisher stets mit vollständigem Namen und Dienstgrad vorgestellt. Das will das BMI nun ändern - und zwar wegen der Presseberichterstattung.
Wörtlich heißt es: "... Wir mussten leider feststellen, dass sich die personenbezogenen Angaben insbesondere in der Presseberichterstattung - hier vor allem in sozialen Medien - wiederfanden. Durch anwesende Pressevertreter wurden dabei auch gemachte Angaben detailliert und verbunden mit bildlichen Darstellungen der Zeugen wiedergegeben." Im Klartext: Das Ministerium stört sich an Journalisten, die ihrem Beruf nachgehen und das tun, was sie sollen: berichten. Mit dem Hinweis auf "bildliche Darstellungen" ist die Arbeit einer freien Zeichnerin gemeint, die die Zeugen bei ihren Auftritten abbildet. Sie ist Regierungsvertretern schon lange ein Dorn im Auge.
Was für ein befremdliches Verständnis von Pressefreiheit im Seehofer-Ministerium herrschen muss, wird in der nächsten Passage des Briefes deutlich: "Durch diese Offenlegung personenbezogener Daten von BKA-Mitarbeitern gegenüber einer nicht kontrollierbaren Öffentlichkeit kann deren Schutz nicht mehr gewährleistet werden." Damit sei auch "die Arbeitsfähigkeit des BKA sowie letztlich das Staatswohl der Bundesrepublik Deutschland gefährdet".
Weil man die Öffentlichkeit nicht kontrollieren kann, ist das Staatswohl gefährdet? Darunter macht man es in der Bundesregierung offensichtlich nicht. Solche Sätze konnte man zuletzt vor allem aus dem Munde von Staatsleuten wie Herrn Erdogan vernehmen. Auch wenn sie zugleich unfreiwillig attestieren, welch hoher Stellenwert in einer Demokratie "Öffentlichkeit" zukommt. Aber vielleicht sollte den deutschen Ministerialräten und Staatssekretären einmal jemand sagen, dass nicht sie festlegen, was das "Staatswohl" ist und wann es gefährdet ist. Die Vertuschung von Wissen über einen Terroranschlag fällt schon gar nicht darunter.
Jedenfalls will das Ministerium dem Bundestag Zeugen "unterhalb der Referatsleitungsebene" nur noch abgekürzt übermitteln.
Am 23. Mai will sich Horst Seehofer nun persönlich mit Anschlagsopfern treffen. Auch dazu gibt es eine Vorgeschichte. Schon vor einem Jahr, im Mai 2018, hat ein Betroffener, der verletzt wurde, als der Lastwagen über den Weihnachtsmarkt fuhr, um ein persönliches Gespräch mit Seehofer gebeten, weil er das Gefühl hatte, dass keine lückenlose Aufklärung erfolge. Die Antwort des Bundesinnenministeriums lautete damals: "Herr Seehofer und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat sind nicht die richtigen Ansprechpartner." Man verwies den Bittsteller stattdessen an den Generalbundesanwalt und das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz. Netterweise hängte man noch deren Adressen an.
So ändern sich die Zeiten.
Geheime Sitzung mit großflächig geschwärzten Akten
Bei den Arbeitsbedingungen des Untersuchungsausschusses änderten sie sich in der letzten Sitzung allerdings noch nicht so richtig. Das hat mit den Hintergründen der Anschlagsgeschichte zu tun. Dazu zählen verdeckte menschliche Quellen, die auch das BKA im Bereich "islamistischer Terrorismus" einsetzt und die im Komplex Amri offenbar eine größere Rolle spielten, als bisher bekannt ist.
Das dokumentiert sich im Grad der Einstufung. Für die Vernehmung eines V-Mann-Führers des BKA reichte eine "nicht-öffentliche" Sitzung nicht aus, sie wurde als "geheim" klassifiziert und fand im Geheimschutzraum des Bundestages statt. Aber selbst das genügte dem BMI offensichtlich noch nicht, denn den Abgeordneten wurden Akten dazu geliefert, die großflächig geschwärzt waren. Das Ausschussmitglied Martina Renner (Linke) postete auf Twitter vor Sitzungsbeginn eine solche geschwärzte Seite.
Aus der geheimen Vernehmung ist bisher nichts bekannt. Der Komplex Amri führt zurück zu einem sogenannten Gefahrenabwehrvorgang (GAV) des BKA namens "Lacrima" von Anfang 2015, der sich gegen Kämpfer des IS-Staates in Syrien und Irak um den deutschen Rapper Denis Cuspert, Künstlername "Deso Dogg", richtete. Cuspert soll inzwischen ums Leben gekommen sein. Im "Lacrima"-Vorgang hatte das BKA bereits mindestens einen Informanten platziert.
"Lacrima" führt dann zu einem konkreten Ermittlungsverfahren (EV) namens "Eisbär" gegen drei Tunesier, die 2014 nach Deutschland gereist waren: Sabou Saidani, Ahmad J. und Sabri Ben H. Im EV "Eisbär" hatte das BKA dann gleich zwei V-Personen sitzen. Die drei Beschuldigten sollen, so die Ermittler, in Berlin einen Anschlag geplant sowie Kämpfer für den Krieg im Nahen Osten rekrutiert haben wollen.
Die zentrale Figur war Sabou Saidani, der Mitglied einer militärischen Spezialeinheit der tunesischen Nationalgarde gewesen sein soll. Dieser Umstand ist einigermaßen mysteriös. Als die deutschen Sicherheitskräfte davon erfahren haben, wollen sie sich an die tunesischen Behörden gewandt und versucht haben, die Information zu verifizieren. Doch von dort habe es keine Antwort gegeben, so der BKA-Zeuge A.Sch. gegenüber dem Ausschuss.
Ein tunesischer Militär, der als Terrorist in Berlin unterwegs ist und in einer Wohnung des BKA sitzt?
Ein tunesischer Militär, der sich als Terrorist in Berlin tummelt? Hing damit zusammen, dass Sabou Saidani vom BKA eine "Vorzugsbehandlung" erhielt? Auf Saidani war nicht nur eine V-Person angesetzt, sein Telefon wurde abgehört, und er wurde zusätzlich observiert. Aber all das reichte offenbar immer noch nicht, denn das BKA brachte Saidani in einer "konspirativen Wohnung" unter, die verwanzt war. Über V-Leute soll diese Operation eingefädelt worden sein.
Ein tunesischer Militär, der sich als Terrorist in Berlin tummelt und in einer Wohnung des BKA sitzt? Was ist in dieser Wohnung alles passiert? Wer ging dort aus und ein? Die Saidani-Geschichte wirft einen Berg von Fragen auf: Nur Zielperson oder selber Quelle? Bearbeitungsobjekt oder Mitarbeiter?
Eine der engsten Kontaktpersonen von Sabou Saidani war Bilel Ben Ammar, der Freund und mögliche Komplize des mutmaßlichen Attentäters Anis Amri. Ben Ammar war 2014 mit Saidani und anderen nach Deutschland gekommen. Das BKA machte ihn im EV "Eisbär" zum sogenannten "Nachrichtenmittler" und hörte sein Telefon ab. Warum er nicht selber als Beschuldigter geführt wurde, ist eine der Fragwürdigkeiten des Verfahrens. Zu verantworten hatte das die federführende Bundesanwaltschaft.
Neben Ben Ammar hatte das BKA noch eine zweite "Nachrichtenmittlerin" im "Eisbär"-Verfahren am Laufen: die Ehefrau des Beschuldigten Saidani. Mehr Kontrolle geht fast nicht.
Das Ermittlungsverfahren "Eisbär" führte zu keinem Strafverfahren, der Tatverdacht habe sich nicht erhärtet, so das BKA, Saidani wurde im Februar 2016 abgeschoben.
Als Anis Amri im Juli 2015 nach Deutschland kam, soll Ben Ammar ebenfalls an seiner Seite gewesen sein, zusammen mit Habib Selim. Hat ihn Ben Ammar geholt? Amri kam in dieselben Strukturen hinein, in denen sich Saidani bewegt hatte und in denen sich Ben Ammar noch bewegte. Unter anderem bekam Amri Kontakt zum Kreis um den IS-Propagandisten Abu Walaa. Wie Ben Ammar im "Eisbär"-Verfahren wurde Amri im Abu-Walaa-Verfahren als "Nachrichtenmittler" eingestuft und sein Telefon abgehört. Aber auch er wurde nicht als Beschuldigter geführt. Gegen fünf Mitglieder der Abu Walaa-Gruppe läuft vor dem OLG Celle seit einiger Zeit der Prozess.
Ben Ammar war nach dem Anschlag neben Amri als zweiter Hauptbeschuldigter geführt und in Haft genommen worden. Doch bereits am 1. Februar 2017 wurde er unter Beteiligung des halben Sicherheitsapparates und Zustimmung des Innenministeriums nach Tunesien abgeschoben. Die Kritik daran ist bis heute nicht verstummt - auch von Seiten der Opfer (siehe den Offenen Brief vom 3. April 2019.
Die Auskünfte des BMI zur Causa Ben Ammar sind widersprüchlich
Während den Opfern im Januar 2019 in einem internen Gespräch erklärt wurde, die Bundesregierung verhandle mit der tunesischen Regierung um Ben Ammar, erklärte Minister Seehofer Ende Februar 2019 gegenüber der Öffentlichkeit, der Aufenthaltsort Ben Ammars sei unbekannt.
Jetzt ist der Gesuchte offensichtlich doch aufgetaucht. Er soll in einem tunesischen Gefängnis sitzen. Auf Seiten der Ausschussmitglieder hofft man nun, Ben Ammar als Zeugen befragen zu können. Selbst wenn das gelingen sollte, ist damit die Frage seiner möglichen Komplizenschaft bei dem Anschlag nicht erledigt.
Der Umgang der Ermittlungsbehörden mit Ben Ammar und die programmatische Verneinung einer Mitwisser- oder gar Mittäterschaft ist auffällig und erscheint mutwillig. Nach dem Anschlag war er neun bis zehn Tage lang untergetaucht. Wo er war, können die Behörden nicht sagen, wie einer der BKA-Zeugen im Ausschuss einräumte, Kriminaldirektor Martin Kurzhals, der seinen insgesamt dritten Zeugenauftritt absolvierte, einmal im Abgeordnetenhaus von Berlin, zweimal im Bundestag. Dennoch soll in dieser Zeit bereits entschieden worden sein, Ben Ammar abzuschieben. Dann tauchte er wieder auf, wurde in Haft genommen und verhört. Dabei habe er sich als "notorischer Lügner" erwiesen, so Kurzhals. Man habe ihm nachweisen können, dass er am Tattag nicht, wie behauptet, krank zuhause gelegen habe.
Doch obwohl ein Beschuldigter lügt, war das für den erfahrenen Kriminalisten kein Grund, ihn weiter und intensiver zu vernehmen. Als er abgeschoben wurde, waren die Ammar-Asservate noch gar nicht alle ausgewertet. Auf seinem Handy fanden sich Fotos vom Breitscheidplatz, die er Monate vor dem Anschlag aufgenommen hatte und nach Einschätzung der zuständigen BKA-Sachbearbeiterin zu einer Tatort-Ausspähung gehört haben können.
Auch im Ausschuss teilt man die Sicht des BKA-Verantwortlichen nicht. Stellvertretend die Äußerung von Detlef Seif (CDU), für den es durchaus einen dringenden Tatverdacht gegen Ben Ammar gegeben habe, unter anderem wegen der Tatort-Fotos. Der CDU-Abgeordnete stellte vor allem auch den frühen Zeitpunkt der Abschiebung in Frage, schließlich habe es sich um den schwersten terroristischen Einzelanschlag seit der Bombe auf das Oktoberfest in München 1980 gehandelt. Und sein Parteikollege und Ausschussvorsitzender Armin Schuster ergänzte fragend, den "mutigen BKA-Beamten, der damals sagte, Ben Ammar geht uns noch nicht raus", suche er noch. Auch Ausschussmitglied Konstantin von Notz (Bündnis 90/Die Grünen) erklärte, er würde mit "solchen BKA-Beamten" hier gerne mal sprechen - "aber die werden uns ja nicht geschickt".
Schwierigkeiten mit der Einzeltätertheorie Amris
Die Behauptung der Behörden, Ben Ammar sei kein Mittäter gewesen, ist die Voraussetzung, um wiederum behaupten zu können, Amri sei ein Einzeltäter gewesen. Diese These vertraten beide BKA-Zeugen unisono, sie kann als "offiziell" gelten. BKA-Beamte, die das anders sehen, wären dementsprechend "Dissidenten".
Für die Aufrechterhaltung der Einzeltätertheorie müssen allerdings Erkenntnisse abgewertet oder verneint werden. Beispielsweise hat sich Anis Amri immer in Gruppen bewegt und immer konspirativ verhalten. Er war alles andere als ein sogenannter "lonely wolf". Kurz vor dem Anschlag besuchte er noch einmal die radikale Fussilet-Moschee. Dort hielt sich mindestens eine andere Person auf, der später selber angeklagte, dann aber verschonte Feysel H. Was tat Amri in der Moschee? Antwort Ermittler: "Haben wir nicht ermittelt."
Amris Flucht bis zu seinem Tod in der Nähe von Mailand am 23. Dezember 2016: Wie kam er zunächst von Berlin nach Emmerich? Ermittler: Fehlanzeige. Wie kam er in den Besitz eines Pkw auf der Fahrt durch Frankreich? Fehlanzeige.
Die Pistole, mit der der polnische Speditionsfahrer erschossen wurde: Woher hatte Amri sie? Ermittler: Fehlanzeige. Dass er sie in der Fussilet-Moschee geholt haben kann, können die Ermittler nicht ausschließen. Auch der Weg der Waffe Marke Erma ist für die Ermittler nicht mehr vollständig rekonstruierbar. Hergestellt worden sein soll die Pistole Anfang der 1990er Jahre, Ende der 1990er Jahre verliert sich ihre Spur im jugoslawischen Bürgerkrieg. Wie sie dann 20 Jahre später in Berlin in die Hand eines tunesischen Islamisten geriet, können die Ermittler nicht sagen.
Das Anschlagsgeschehen: Dazu wurden bisher nicht einmal alle Zeugen vernommen und nicht alle vorliegenden Zeugenaussagen ausgewertet. Es existieren Zeugen, die im Führerhaus des Tat-LKW einen zweiten Mann gesehen haben. Einer der BKA-Vertreter tat das in der Ausschusssitzung ab: "Darauf haben wir keine Hinweise." Das allerdings ist falsch, denn es gibt mindestens einen Zeugen, der das in seiner Vernehmung gegenüber dem BKA ausgesagt hat.
Es existieren Zeugen, die kurz nach der Todesfahrt auf dem Breitscheidplatz einen Schuss gehört haben wollen. Dann Zeugen, die sich selber bei der Polizei gemeldet haben, aber abgewimmelt wurden. Dazu der BKA-Verantwortlich Kurzhals nur: "Das würde mich wundern. So ein Fall ist mir nicht bekannt."
Kurz: Die Ermittler können viel mehr nicht erklären, als sie erklären können. Und dennoch legen sie sich auf eine ganz bestimmte Tat- und Täterversion fest. Fakten, die nicht dazu passen, werden abgewertet.
Die Einzeltätertheorie ist eine Spielart der Abschwächung des Anschlages; eine Fortsetzung des Narrativs, man habe die Gefährlichkeit des Attentäters unterschätzt - und das im Jahre drei nach der Tat.
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