Aus dem Rundfunkstaatsvertrag wird der Medienstaatsvertrag

Seite 2: Die Rolle der Mediatheken muss neu justiert werden

Ein drittes Hauptproblem: Die Mediatheken. Denn schlicht gesagt haben manche Sender und auch das neue Gesetz die Rolle der Mediatheken bislang gar nicht verstanden.

Denn gerade in der Konkurrenz zu den Streaming-Portalen sind die Mediatheken de facto in Konkurrenz dazu öffentlich-rechtliche Streaming-Portale. Auch viele Urheber haben es längst begriffen: Mediatheken sind heute ein eigenständiges Medium, das eigenständigen Gebrauchsregeln unterliegt.

Da sie in direkter Konkurrenz zu den Streaming-Portalen und anderen Angeboten internationaler Medien-Konzerne stehen, sollten alle Beschränkungen, die für die öffentlich-rechtlichen Sender eine konkrete Behinderung bedeuten, abgebaut werden. Selbstverständlich bedeutet dies im Gegenzug eine angemessene (!!!) Vergütung für die Produzenten und Urheber.

Hinzu kommt ein zweiter wichtiger Punkt: Was für die Mediathek produziert bzw. eingekauft wird, darf nicht länger nur der linearen Fernsehlogik entsprechen. Daher geht es darum, den Sendern möglichst umfassende Freiheit für die Gestaltung ihrer Mediatheken und Online-Angebote an die Hand zu geben. Zugleich müssen sie auf bestimmte Angebote verpflichtet werden.

Daher sind alle Beschränkungen der Einstellungszeiten für einzelne Produktionstypen sowie alle Beschränkungen zu überdenken. Nicht nur mit Blick auf den Bildungssektor und der Pflege des Kulturerbes muss es möglich sein, dass die öffentlich-rechtlichen Sender ihre Archive und Repertoires sichtbar machen können, ebenso wie es ihnen möglich sein muss, bewährte Erfolge lange sichtbar machen zu können.

Es ist ein völliger Trugschluss, zu glauben, dass eine enge Kopplung analoger, linearer Programme mit Online-Medien für eine erfolgreich gestaltete Zukunft der öffentlich-rechtlichen Sender zielführend ist.

Jeder kann und sollte sich zu Wort melden!

Um es noch mal deutlich zu sagen: Jeder Bürger, also jeder Telepolis-Leser kann sich jetzt heute oder morgen mit E-Mails oder auf anderen Wegen an die zuständige Stelle wenden. Wenn Hunderttausende von Bürger zum Beispiel eine Verlängerung der Frist zur Kommentierung des Gesetzes fordern würden, hätte dies Wirkung.