BA: "Die sichere Auszahlung von Geldleistungen hat für uns oberste Priorität"

Die Sprecherin der Bundesanstalt für Arbeit (BA), Iris Löhner, hat Telepolis schriftlich die dringendsten Fragen zum ALG II, zu Hartz IV und zur Grundsicherung beantwortet

Der folgende Beitrag ist vor 2021 erschienen. Unsere Redaktion hat seither ein neues Leitbild und redaktionelle Standards. Weitere Informationen finden Sie hier.

Sind tatsächlich alle Filialen der BA und der Jobcenter bundesweit geschlossen? Wie lange wird dieser Zustand so in dem Ausmaß anhalten?

BA: Die Jobcenter (gemeinsame Einrichtungen), Arbeitsagenturen und Familienkassen konzentrieren sich in der aktuellen Lage darauf, Geldleistungen wie Arbeitslosengeld I und II, Kurzarbeitergeld, Kindergeld und Kinderzuschlag sowie alle weiteren Leistungen auszuzahlen. Um dies zu gewährleisten und die Gesundheit aller zu schützen, gibt es seit dem 18.03.2020 keinen offenen Kundenzugang in unsere Gebäude mehr. Der persönliche Kontakt ist im Notfall möglich. Wie und wo, erfahren Sie über die regionale Presse und über Aushänge an den Gebäuden.

Was bedeutet das für die langfristige Ausrichtung der BA & auch für die konkrete Arbeit in den nächsten Wochen?

BA: Wir müssen die Entwicklungen, die sich täglich ändern können, abwarten. Wir waren, sind und bleiben immer für unsere Kunden da.

Ist es tatsächlich richtig, dass es keinerlei Sanktionen mehr gibt? Bis zu welchem Zeitpunkt gilt das?

BA: Wenn jetzt Termine entfallen oder persönlicher Kontakt nicht möglich ist, entstehen für unsere Kundinnen und Kunden keine finanziellen Nachteile. Dies gilt bis auf Weiteres.

Wenn Kunden dringend Geld brauchen - wie kann diesen Menschen aber geholfen werden?

BA: Unsere Arbeitsfähigkeit ist sichergestellt. Die Arbeitsagenturen und Jobcenter (gemeinsame Einrichtungen) konzentrieren sich auf die Bearbeitung und Bewilligung von Geldleistungen. Die sichere Auszahlung von Geldleistungen hat für uns oberste Priorität. Für absolute Notfälle gibt es in den Dienststellen sog. Notfallschalter zur Auszahlung von Geldleistungen. Dies gilt auch für die Auszahlung von Kindergeld und Kinderzuschlag.

Rechnen Sie mit dramatischen Ausgabensteigerungen für nun Arbeitslose zum Beispiel in der Gastronomie, der Hotellerie oder anderen Branchen?

BA: Für eine Prognose ist es noch viel zu früh. Eine Einschätzung ist noch nicht möglich.

Welche Branchen werden nach Expertise der BA-Gremien am stärksten getroffen?

BA: Anzeigen über Kurzarbeit kommen aus nahezu allen Branchen, überwiegend aus Transport/Logistik, Hotel- und Gaststättengewerbe, Messebau und Tourismus. Welche Branchen weiter betroffen sein werden, wird in den nächsten Wochen ermittelt und ausgewertet.

Sind nun alle positiven Prognosen bezüglich der deutschen Wirtschaft dahin? Gibt es einen Total-Absturz?

BA: Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) erwartet im Jahr 2020 einen drastischen Rückgang des realen Bruttoinlandsprodukts (BIP) von zwei Prozent. Vorübergehend schrumpft das BIP sogar um mehr als sechs Prozent. Das geht aus der Vorausschau für 2020 des IAB hervor. Diese erfolgt unter der Annahme, dass ein Teil der Wirtschaftstätigkeit für sechs Wochen ausfällt und dann über einen ebenso langen Zeitraum zur Normalität zurückkehrt. Unterstellt wird dabei eine weltweite Rezession, die nicht zu einer systemischen Krise anwächst (s. Presseinformation des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung vom 20.3.2020).

Ist auch Personal der BA von Corona direkt betroffen?

BA: Auch die BA ist wie jeder andere AG in Deutschland von Corona als Arbeitgeberin betroffen. Gleichzeitig tun wir alles, um innerhalb der BA Infektionen zu vermeiden.

Wenn auch Bürgerämter und sonstige Institutionen völlig schließen, setzt das nicht insgesamt einen dramatischen Kreislauf in Gang, was die gesamte öffentliche Verwaltung angeht, auch im Hinblick zum Beispiel auf die Beibringung von Unterlagen?

BA: Für eine Prognose ist es noch viel zu früh. Eine Einschätzung ist noch nicht möglich.

Falls dieser Extremzustand weiter anhält - laut britischer Regierung eventuell weit bis ins Jahr 2021 -, planen Sie weitere Kulanzen für Kunden oder noch stärker Betroffene, wie zum Beispiel Behinderte nach dem neuen Bundesteilhabegesetz?

BA: Mit dem Bundesteilhabegesetz wurden viele Regelungen eingeführt, die das Verfahren zugunsten der Menschen mit Behinderungen verändert haben. Die BA schaut sich gegenwärtig viele Prozesse an, auch das Rehabilitationsverfahren. Hier gilt, dass die Leistungen, die die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben ermöglichen sollen, zumeist Pflichtleistungen sind. Das heißt, es besteht - soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind - ein Anspruch darauf.

Rechnen Sie auch Steigerung der Arbeitslosenzahlen zum Beispiel im hochqualifizierten IT-Bereich?

BA: Laut Berechnungen des IAB wird die Beschäftigung in der Branche "Information und Kommunikation" deutlich steigen. Diese positive Entwicklung hängt mit dem Trend zur "Wirtschaft 4.0" zusammen, also mit der Digitalisierung und Vernetzung von Produktions- und Dienstleistungsprozessen. Auch Corona-bedingt kann es zu mehr IT-Investitionen und zu größerer Nutzung digitaler Angebote wie Online-Meetings kommen.

Ist es richtig, dass intern weitergearbeitet wird - also Post, Emails und Faxe ankommen in der BA?

BA: Das ist richtig. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter www.arbeitsagentur.de.