Bayern bringt Gesetz gegen DSGVO-Abmahnungen ein
Signal vor der Wahl
Am Freitag den 6. Juli, mehr als einen Monat nach dem Inkrafttreten der umstrittenen deutschen Umsetzung der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) am 25. Mai, wird der Bundesrat in seiner 969. Sitzung über einen gemäß § 36 Absatz 2 der Geschäftsordnung vom bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung zivilrechtlicher Vorschriften an diese Verordnung beraten. Konkret geht es dabei vor allem um Abmahnungen.
"Im deutschen Recht", so heißt es in der Begründung dieser Abmahnbremse, "kommen zivilrechtliche Ansprüche […] wegen Verletzung von Vorschriften des Datenschutzrechts bislang nach dem Unterlassungsklagengesetz (UKlaG) sowie auf Grundlage des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) in Betracht, wobei nach dem UWG auch Mitbewerber anspruchsberechtigt sind". Das, gesteht der Antrag ein, birgt nach dem Inkrafttreten der DSGVO die "tatsächliche Gefahr", dass "gegenüber Unternehmern zu eigenen Geschäftszwecken in großem Umfang missbräuchliche […] Abmahnungen" ausgesprochen werden.
Gefahr wird nicht ganz gebannt
Dem soll mit "Anpassungen im Zivilrecht" begegnet werden, die vorsehen, dass das Datenschutzrecht "ausdrücklich und generell aus dem Anwendungsbereich des UWG herausgenommen" wird. Konkret fügt man dazu an den § 3 UWG eine Passage an, dass DSGVO-Vorschriften "nicht unter Satz 1 fallen".
Zudem will man einem "Abmahnmissbrauch dadurch begegnen, dass bloße Verstöße gegen datenschutzrechtliche Unterrichtungs- und Mitteilungspflichten keine zivilrechtlichen Drittansprüche nach dem UKlaG begründen können". Ganz gebannt wird die Gefahr damit jedoch nicht: "Verbände, welche die Vorgaben der DSGVO erfüllen", sollen nämlich ein Verbandsklagerecht nach dem UKlaG haben. Es bleibt dann abzuwarten, ob sich unter diesen Verbänden Rechtspraktiken herausbilden wie im KfZ-Bereich.
Dass ausgerechnet der bayerische Ministerpräsident Markus Söder diesen Antrag stellt, ist kein Zufall: Am 14. Oktober muss er sich nämlich dem Wähler stellen. Einem Wähler, der bislang recht wenig begeistert von einer Verordnung ist, mit der eine Augsburger Anwaltskanzlei in Bayern im Auftrag eines Hamburger Beauty-Salons Friseure abmahnt, von denen sie pro Schreiben 729,23 Euro kassieren will (vgl. DSGVO: Anwaltskanzlei mahnt Friseure ab). So etwas spricht sich auch außerhalb des Internet herum und beeinflusst womöglich die Wahlentscheidung des einen oder anderen, der sich fragen wird, welche Parteien die DSGVO im Europaparlament und im Bundestag verabschiedet haben.
Europa-Köder für die Grünen
Allerdings ist noch offen, ob Söders DSGVO-Abmahnbremse im Bundesrat eine Mehrheit findet. Ein erster Vorstoß, den die inzwischen reuig gewordene Union auf Druck ihrer Basis unternahm, scheiterte in der Bundesregierung nämlich an Justizministerin Katharina Barley und ihrer SPD (vgl. DSGVO: Kein schneller Schutz vor Abmahnungen).
Hinzu kommt, dass im Bundesrat über die neun Länder Baden-Württemberg, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen die Grünen mitregieren, deren Europaabgeordneter und designierter schleswig-holsteinischer Umweltminister Jan Philip Albrecht immer noch offen stolz darauf ist, einer der maßgeblichen Väter der DSGVO zu sein, die er bei jeder Gelegenheit ausgiebig lobt. Ihn und seine Parteifreunde versucht der Antrag anscheinend mit der Darstellung zu ködern, man würde damit ja in erster Linie nationales Recht an Europarecht anpassen, "um den Vorgaben der DSGVO Rechnung zu tragen".
Initiative könnte erneut an Barley und der Bundes-SPD scheitern
Funktioniert der Köder im Plenum, wird die Abmahnbremse an die Bundesratsausschüsse überwiesen, die darüber eine unbekannte Zeit lang beraten. Anschließend wird das, was dabei herauskommt, noch einmal dem Bundesratsplenum vorgelegt. Stimmt dieser der eventuell geänderten Fassung zu, geht es gemäß Artikel 76 Absatz 1 des Grundgesetzes an den Bundestag, wo diese Barley und ihre SPD erneut blockieren könnten, wenn sie bis dahin noch an der Regierung sind.
DSGVO-Probleme abseits des Abmahnrisikos geht der bayerische Antrag im Bundesrat nicht an. Dazu gehört zum Beispiel eine Beweislastumkehr, die auch unentgeltlich Tätige dazu zwingt, sich ganz normale Alltagshandlungen und Selbstverständlichkeiten schriftlich genehmigen zu lassen, die Bestätigungen dafür durchsuchbar aufzuheben und so insgesamt einen gigantischen bürokratischen Aufwand zu betreiben, der dem alten Grundsatz der Datensparsamkeit diametral entgegensteht.
Tatsächliche Datenschutzproblemunternehmen wie Facebook und Google können dagegen nach ein oder zwei Zusatzklicks weitermachen wie zuvor (vgl. Nachbesserungsgesetz soll negative Folgen der DSGVO eindämmen).
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