Bayrische Justiz als Erfüllungsgehilfe Erdogans?
Im Prozess gegen zehn türkische Kommunisten besteht der Verdacht, dass die bayerische Justiz dem türkischen Staat den Zugriff auf vertrauliche Post zwischen Angeklagten und Verteidigern ermöglicht hat
Seit Juni 2016 läuft vor dem Oberlandesgericht (OLG) ein Prozess gegen 10 angebliche Mitglieder der türkischen kommunistischen Partei TKP/ML. Die Anklage lautet "Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung", obwohl diese kleine linke Organisation in Deutschland nicht verboten ist und nicht durch militante oder terroristische Aktivitäten in Deutschland auffällig wurde - wohl aber nach Informationen der türkischen Regierung in der Türkei.
Die TKP/ML (Türkisch Kommunistische Partei/Marxisten-Leninisten) wurde 1972 in der Türkei gegründet, seit 1974 ist sie in Deutschland mit ca. 1300 Mitgliedern vertreten. Der Fall ist hochgehängt, berichtet der BR. Das Bundesjustizministerium hat die Bundesanwaltschaft ermächtigt, gegen Anhänger dieser Gruppe in Deutschland zu ermitteln.
Laut Bundesanwaltschaft soll die Organisation in der Türkei zahlreiche Sprengstoffanschläge verübt haben, bei denen mehrere Menschen getötet und verletzt worden seien. Dabei stützt sich das OLG auf Ermittlungsakten, die größtenteils von den türkischen Behörden bereitgestellt wurden.
"Wir zweifeln stark an, dass diese Ermittlungsergebnisse rechtsstaatlichen Grundsätzen genügen würden", sagt Anwalt Yunus Ziyal. Die Bundesanwaltschaft mache sich hier die Einschätzung der Regierung von Präsident Recep Tayyip Erdogan zu eigen, so der Vorwurf des Anwalts.
Laut einem Bericht des Spiegel wird der bewaffnete Arm der TKP/ML "für mehrere Terroranschläge verantwortlich gemacht. Sie kämpft erklärtermaßen gegen den türkischen Staat, sieht sich als Guerilla-Organisation, legt Sprengsätze und bedroht beispielsweise Baufirmen, die Aufträge von der Armee annehmen, oder Händler, die das Militär beliefern".
Den zehn in Deutschland Angeklagten wird vorgeworfen, zum Führungskader der TKP/ML gehört, Geld beschafft sowie Propagandaveranstaltungen organisiert zu haben. Unter den Angeklagten ist u.a. die Nürnberger Fachärztin für psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Dr. Büyükavci.
Festnahme "ein Schock, nicht nachvollziehbar"
Ihr Vergehen war es, sich in türkischen Vereinen, denen die Nähe zur TKP/ML unterstellt wurde, für Frauenrechte eingesetzt zu haben. Sie war Mitglied im Vorstand des Landesmigrationsausschusses und organisierte den ersten migrationspolitischen Fachkongress mit - ihr Thema: "Psychologische Aspekte zur Integration von Kulturen". Bei einem Treffen zur Vorbereitung eines zweiten Kongresses wurde Frau Dr. Büyükavci verhaftet; der Kongress fand in der Folge nicht statt.
Dem Spiegel gegenüber sagt sie, dass sie sich nur für eine Migrantenorganisation engagiert habe. Sie hätte an Versammlungen teilgenommen, Spenden für Projekte und Aktionen gesammelt, Frauen unterstützt bei Behördengängen und beim Integrieren in Deutschland. Kein Terror, keine Gewalt.
Die Festnahme sei ein Schock gewesen, nicht nachvollziehbar für die Kollegen, berichtet das Nachrichtenmagazin.
Ein anderer Angeklagter, Müslüm Elma, wurde nach dem Militärputsch 1980 verhaftet und saß 22 Jahre in der Türkei im Gefängnis. Die Folter, die ihm im "berüchtigten Gefängnis des Typ-E" in Diyarbakir widerfahren war, hinterließ nach Darstellung seiner Verteidigung irreversible gesundheitliche Schäden, woraufhin er 2002 aus gesundheitlichen Gründen entlassen wurde.
Besondere Sicherheitsbedingungen
In dem §129b-Verfahren gegen die Angeklagten gelten besondere Sicherheitsbedingungen. Verteidiger und Mandanten können z.B. nur durch eine Glasscheibe kommunizieren. Die ganze Kommunikation muss schriftlich fixiert und einem Kontrollrichter vorgelegt werden.
Der Hintergrund dieser Maßnahme ist die Unterstellung, dass die Verteidiger sich mit dem Mandanten über andere Themen als die der Verteidigung austauschen. Da die Kommunikation überwiegend in türkischer Sprache erfolgt, muss die Kommunikation an einen durch einen Kontrollrichter beauftragten Übersetzer weitergeleitet werden. Dies widerspricht aber dem gesetzlich geregelten geschützten Verhältnis zwischen Mandanten und Verteidiger.
Sensible Verteidigerpost an Übersetzer in der Türkei abgegeben
In der Verhandlung zum Fall Müslüm Elma wurde erstmals die Frage gestellt, wer denn eigentlich die Korrespondenz übersetze. Da kam Erstaunliches ans Licht, wie die Verteidigung berichtet:
Das von dem Kontrollrichter beauftragte Übersetzungsbüro hatte nach möglichst billigen Übersetzern gesucht, mindestens ein Schreiben - also sensible Verteidigerpost - an Übersetzer in der Türkei abgegeben. Gleichzeitig teilt das Übersetzungsbüro mit, dass ihm von dem Kontrollrichter keinerlei Einschränkungen bzgl. der Weitergabe der Verteidigerpost gemacht worden waren…Das bedeutet, dass die ansonsten absolut geschützte schriftliche Kommunikation zwischen Angeklagten und ihren Verteidigern per Post oder womöglich unverschlüsselt per Email an nicht weiter überprüfte Dolmetscher geschickt wurde, die nicht einmal zur Verschwiegenheit verpflichtet wurden.
Verteidigung im Verfahren wegen des Vorwurfs der Mitgliedschaft in der TKP/ML
Nicht nur angesichts der momentanen Lage in der Türkei wirft dieses Agieren der bayrischen Justizbehörden Fragen auf. In Deutschland gilt die geschützte schriftliche Kommunikation zwischen Angeklagten und Verteidigern. Wenn nun diese Kommunikation eventuell auch noch unverschlüsselt per Email an nicht weiter überprüfte Dolmetscher in die Türkei geschickt wurde, die nicht einmal zur Verschwiegenheit verpflichtet wurden und diese damit unter Umständen bei der türkischen Regierung landet, steht das im Widerspruch zu unserem Rechtssystem und dem Datenschutz.
Vor dem Hintergrund der Totalüberwachung der elektronischen Auslandskommunikation durch die türkische Polizei und den Geheimdienst (Biene Maja, die Schlümpfe und andere Gefahren für die Sicherheit der Türkei) ist das ein Skandal. Jede Mail und jeder Brief werden - spätestens seit Verhängung des Ausnahmezustandes und der Suspendierung der Selbstverpflichtung zu Einhaltung der europäischen Menschenrechtskonvention durch das Erdogan-Regime - gespeichert und kontrolliert.
Pilotverfahren der Bundesanwaltschaft
Bei dem Prozess handelt es sich laut Bundesanwaltschaft um ein "Pilotverfahren". Es müsse erst einmal geklärt werden, ob es sich bei der TKP/ML überhaupt um eine terroristische Vereinigung handele.
Derzeit sind auch 12 kurdische Politiker in Deutschland mit ganz ähnlichen Vorwürfen angeklagt. Die harsche Behandlung der Angeklagten in Deutschland verwundert, denn die Bundesanwaltschaft wirft den Angeklagten ja keine Gewalttat vor, auch nicht, dass sie eine Gefahr für die Bundesrepublik Deutschland darstellen.